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Regelwerk; BGI/GUV-I / DGUV-I

BGI/GUV-I 8527 / DGUV Information 207-006 - Bodenbeläge für nassbelastete Barfußbereiche
Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGI/GUV-I)

(Ausgabe 10/2010aufgehoben)



Zur aktuellen Fassung

1 Vorbemerkung

Der hohe Anteil von Ausrutschunfällen am gesamten Unfallgeschehen erfordert eine sorgfältige Auswahl von Bodenbelägen, Reinigungsverfahren und Reinigungsmitteln. Die Arbeitsstättenverordnung enthält im Abschnitt 1.5 des Anhangs zu § 3 Abs. 1 die Forderung, dass Fußböden in Räumen eben und rutschhemmend ausgeführt und leicht zu reinigen sein müssen. Beurteilungskriterien, ob diese allgemein gehaltene Forderung erfüllt ist, sind

angegeben.

Nassbelastete Barfußbereiche sind dadurch gekennzeichnet, dass die Bodenbeläge in diesen Bereichen in der Regel nass sind und barfuß begangen werden. Bodenbeläge im Sinne dieser Information sind auch Stufen von Treppen und Leitern.

Nassbelastete Barfußbereiche befinden sich z.B. in Bädern, Krankenhäusern sowie Umkleide-, Wasch- und Duschräumen von Sport- und Arbeitsstätten.

2 Anforderungen an Bodenbeläge in nassbelasteten Barfußbereichen

2.1 Rutschhemmung

Entsprechend den unterschiedlichen Rutschgefahren werden die einzelnen Bereiche den Bewertungsgruppen A, B oder C zugeordnet, wobei die Anforderungen an die Rutschhemmung von a bis C zunehmen.

In der folgenden Tabelle sind für einzelne Bereiche Mindestneigungswinkel festgelegt, die bei der Prüfung nach DIN 51097 (vgl. Abschnitt 4) von den Bodenbelägen erreicht werden müssen; die Aufzählung der nassbelasteten Barfußbereiche ist nicht erschöpfend.

Bewertungs-
gruppe
Mindestnei-
gungswinkel
Bereiche
A 12°
  • Barfußgänge (weitgehend trocken)
  • Einzel- und Sammelumkleideräume
  • Beckenböden in Nichtschwimmerbereichen, wenn im gesamten Bereich die Wassertiefe mehr als 80 cm beträgt
  • Sauna- und Ruhebereiche (weitgehend trocken)
B 18°
  • Barfußgänge, soweit sie nicht a zugeordnet sind
  • Duschräume
  • Bereich von Desinfektionssprühanlagen
  • Beckenumgänge
  • Beckenböden in Nichtschwimmerbereichen, wenn in Teilbereichen die Wassertiefe weniger als 80 cm beträgt
  • Beckenböden in Nichtschwimmerbereichen von Wellenbecken
  • Hubböden
  • Planschbecken
  • Leitern und Treppen außerhalb des Beckenbereiches
  • begehbare Oberflächen von Sprungplattformen und Sprungbrettanlagen, soweit sie nicht C zugeordnet sind
  • Sauna und Ruhebereiche, soweit sie nicht a zugeordnet sind
C 24°
  • Ins Wasser führende Leitern und Treppen
  • Aufgänge zu Sprunganlagen und Wasserrutschen
  • Oberflächen von Sprungplattformen und Sprungbrettern in der Länge, die für den Springer reserviert ist (Die rutschfeste Oberfläche der Sprungplattformen und Sprungbretter muss um die Vorderkante herumgeführt werden, wo die Hände und Zehen der Benutzer greifen)
  • Durchschreitebecken
  • Geneigte Beckenrandausbildung


Die "Trittfreundlichkeit" der Bodenbeläge ist im Prüfverfahren nach DIN 51097 nicht berücksichtigt und daher im Einzelfall zusätzlich zu bewerten.

2.2 Verlegung, Reinigung und Pflege

Ausrutschunfälle lassen sich nicht allein durch rutschhemmende Bodenbeläge verhindern. Zusätzlich sind insbesondere folgende Punkte zu beachten:

Ergänzend wird auf die Liste RK "Liste geprüfter Reinigungsmittel für keramische Beläge in Schwimmbädern" und das Merkblatt 94.04 "Hygiene, Reinigung und Desinfektion in Bädern" hingewiesen, beide herausgegeben von der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e.V., Postfach 34 02 01, 45074 Essen.

Entlang der Wände bis zu einem Abstand von etwa 15 cm, in Ecken und unter fest im Fußboden verankerten Einrichtungen und Bauteilen kann zur Erleichterung der Reinigung ein ebener unprofilierter Bodenbelag eingesetzt werden.

2.3 Zusätzliche Auswahlkriterien

In Einzelfällen können zusätzliche Kriterien bei der Auswahl von Bodenbelägen zu berücksichtigen sein. Dies gilt insbesondere für nassbelastete Barfußbereiche in medizinischen Badeabteilungen (z.B. balneologischen und hydrotherapeutischen Abteilungen von Krankenhäusern). Wegen körperlicher Behinderung von Patienten müssen dort z.B. folgende Gesichtspunkte beachtet werden:

3 Geprüfte Bodenbeläge

Das Kuratorium "Rutschhemmende Bodenbeläge - Liste NB" veröffentlicht in regelmäßigen Abständen Listen mit der Zuordnung geprüfter Bodenbeläge für nassbelastete Barfußbereiche zu den festgelegten Beurteilungsgruppen. Voraussetzung für die Aufnahme in die Liste ist die Prüfung des Bodenbelages bei dem Untersuchungsinstitut der Säurefliesner-Vereinigung e.V., Großburgwedel, und ein entsprechender Antrag des Herstellers. Der Antrag zur Aufnahme in die Liste ist zu stellen an:

Kuratorium "Rutschhemmende Bodenbeläge - Liste NB"
c/o Säurefliesner-Vereinigung e.V.
Postfach 12 54, D-30928 Burgwedel

Bei der Anwendung dieser Liste NB ist zu berücksichtigen, dass das Prüfergebnis nur für die geprüfte Charge Gültigkeit besitzt. Deshalb ist in dieser Liste immer die Nummer der geprüften Produktionscharge angegeben.

Ist sicher zu stellen, dass auch die Erzeugnisse aus einer anderen Produktionscharge die Anforderungen einer Bewertungsgruppe erfüllen, wird empfohlen, Muster der entsprechenden Produktionscharge auf ihre rutschhemmenden Eigenschaften prüfen zu lassen.


Prüfungen der Bodenbeläge werden u.a. durch folgende Institute durchgeführt:

4 Prüfung der Bodenbeläge in nassbelasteten Barfußbereichen

4.1 Prüfgrundlagen

Die rutschhemmenden Eigenschaften von Bodenbelägen für nassbelastete Barfußbereiche werden nach DIN 51097 "Prüfung von Bodenbelägen, Bestimmung der rutschhemmenden Eigenschaft, Nassbelastete Barfußbereiche, Begehungsverfahren - Schiefe Ebene" geprüft.

4.2 Kurzbeschreibung des Prüfverfahrens zur Bestimmung der rutschhemmenden Eigenschaft von Bodenbelägen für nassbelastete Barfußbereiche nach DIN 51097

4.2.1 Vorbemerkung

Das in der DIN 51097 beschriebene Prüfverfahren wurde nach umfangreichen Versuchsreihen des Untersuchungsinstitutes der Säurefliesner-Vereinigung e.V., Großburgwedel, zur rutschhemmenden Eigenschaft von Bodenbelägen und aus einer Überprüfung international eingeführter Verfahren für die Beurteilung der rutschhemmenden Eigenschaft von Bodenbelägen durch den Arbeitsausschuss 273 des Fachnormenausschusses Materialprüfung in Zusammenarbeit mit dem Normenausschuss Bauwesen (NABau) des Deutschen Institutes für Normung e.V. im Hinblick auf die Arbeitsstättenverordnung und die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) aus gewählt. Das Prüfverfahren berücksichtigt die in Nassbereichen (Schwimmbädern, Duschanlagen u.Ä.) anstehenden Belastungsverhältnisse und erfasst weitgehend praxisnah die wichtigsten Parameter für die Beurteilung der rutschhemmenden Eigenschaft für barfuß begangene Bodenbeläge.

4.2.2 Prüfgerät

Schiefe Ebene zur Aufnahme der Prüfbeläge. Stufenlos verstellbar mit Messeinrichtung für Neigungswinkel.

4.2.3 Prüfflüssigkeit

Wässerige Lösung eines neutralen Netzmittels (0,1 Gew.-%); für gleichmäßige Beanspruchung der Prüffläche mindestens 6 l/min.

4.2.4 Prüfbelag

Abmessung: 1000 x 500 mm

Die Erstellung des Prüfbelages hat in der Art und Weise zu erfolgen, wie die hierfür verwandten Belagsarten in der Praxis zur Anwendung kommen.

Wenn keine besonderen Angaben gemacht sind, gilt für die anzulegende Fugenbreite keramischer Bodenbeläge

Verfugung:
Werkseitig hergestellte Fugenmassen (Werktrockenmörtel) bzw. Zementmörtel im Schlämmverfahren (Mischungsverhältnis 1 : 3 nach RT).

4.2.5 Prüfperson

Erwachsene barfüßige Person bewegt sich in aufrechter Haltung in Schritten einer halben Fußlänge vor- und rückwärts auf dem Versuchsbelag.

4.2.6 Auswertung

Mittlerer Neigungswinkel aus jeweils 4 Messwerten von 2 Prüfpersonen. Dabei wird der Neigungswinkel, bei dem die Prüfperson die Grenze des sicheren Gehens erreicht, durch mehrmaliges Auf- und Abfahren um den kritischen Bereich festgestellt.

4.2.7 Normenbezug

Alleinverkauf durch Beuth-Verlag GmbH, Berlin und Köln


ENDE  

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