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10 Heben und Tragen von Lasten

Zur Vermeidung von Gesundheitsschäden müssen Handhabungen so gestaltet sein, dass die Grenzen der Erträglichkeit nicht überschritten und Leistungsfähigkeit sowie Gesundheitszustand der Beschäftigten berücksichtigt werden. Diese Arbeitshilfe erläutert dafür erforderliche Organisations- und Verhaltensmaßnahmen.

Bild 10.1

Aus Unfallanzeigen:

Gefährdungen:

Beim Transport von Hand treten nicht nur äußere Verletzungen auf, z.B. durch Abrutschen oder Anstoßen. Insbesondere können auch einzelne Körperteile besonders beansprucht werden, z.B.:

Gefährdungen für Beschäftigte bestehen beim Anheben, Bewegen und Absetzen von Lasten, z.B.:

Schutzziel:

Beschäftigte dürfen durch das Heben und Tragen von Lasten oder durch das Arbeiten in Körperzwangshaltung keine Schädigungen des Halte- und Stützapparates oder der Gelenke erleiden.

Weitere Informationen:

Beanspruchung und zumutbare Belastungen

Beanspruchungen der Wirbelsäule:

Belastung der Wirbelsäule beim Heben mit gebeugtem oder gestrecktem Rücken

Bild 10.2

Zumutbare Belastungen:

Richtiges Heben, Bewegen und Absetzen von Lasten

Sicherer Transport mit einfachen Hilfsmitteln:

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(Stand: 23.07.2018)

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