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| Nr. | Beispiel | Merkmale/Bemerkungen/ Voraussetzungen/Hinweise |
Schutzmaß- nahmen nach TRGS 722 |
Festlegung der Zonen zur Zündquellenvermeidung nach TRGS 723 | Schutzmaßnahmen nach TRGS 724 |
| (Sp. 1) | (Sp. 2) | (Sp. 3) | (Sp. 4) | (Sp. 5) | (Sp. 6) |
| 3.3 | Fallbeispiele - mögliche praxisnahe Varianten der Umsetzung von Nr. 3.1 und 3.2 | ||||
| 3.3.1 | Läger | ||||
| 3.3.1.1 | Läger in Speichern und Hallen | a) Lagerung in staubdichten Gebinden. Mit dem Auftreten von g. e. A. ist nicht zu rechnen. Wenn z.B. durch Beschädigung von Gebinden größere Staubablagerungen auftreten, werden diese sofort beseitigt. | 4.2.3 Abs. 6 - 9 | keine Zone | keine |
| b) Lagerung in staubdurchlässigen Gebinden, wie z.B. Jutesäcken. Staubablagerungen sind vorhanden. | 4.2.3 Abs. 6 - 9 | Zone 22: gR | keine | ||
| c) Offene Lagerung als Schüttgut mit geringer Staubfreisetzung (abhängig von den Stoffeigenschaften, wie Korngrößenverteilung, Dichte, Feuchte, Staubungsneigung). G. e. A. ist im Bereich der Abwurf- bzw. Auftreffstelle nicht zu erwarten. Staubablagerungen sind vorhanden. | 4.2.3 Abs. 6 - 9 | Zone 22: gR | keine | ||
| d) Wie c), jedoch ist g. e. A. gelegentlich im Bereich der Abwurf- bzw. Auftreffstelle zu erwarten. Staubablagerungen sind vorhanden. | 4.2.3 Abs. 6 - 9 | Zone 21: im Nahbereich der Abwurfstelle bzw. des Auftreffbereichs; Zone 22: üR | keine | ||
| 3.3.2 | Umgebung von Befüll- und Entleerstellen (z.B. Big-Bag Absackung, automatische Absackung, Waagen, Sackaufgabe) (siehe auch Punkt 3.1.2.1) | ||||
| 3.3.2.1 | In Räumen | a) Es werden nur geringe Mengen gehandhabt, z.B. Waage im Laborbereich. Unmittelbare Reinigung bei geringen Staubfreisetzungen, z.B. Verschütten. | 3.1
4.2.3 Abs. 6 - 9 |
keine Zone | keine |
| b) Es kommt betriebsmäßig zu keiner Staubfreisetzung, z.B. durch Unterdruckfahrweise, Objektabsaugung. Unmittelbare Reinigung bei geringen störungsbedingten Staubfreisetzungen. | 4.5.4
4.2.3 Abs. 6 - 9 |
keine Zone | keine | ||
| c) Wie a), jedoch keine unmittelbare Reinigung. | 4.5.4
4.2.3 Abs. 6 - 9 |
Zone 22: Ausdehnung der Zone vom Einzelfall abhängig | keine | ||
| d) Es kann zu Staubfreisetzungen kommen, die nicht unmittelbar zur Bildung von g.e.A. führen. Trotz regelmäßiger Reinigung können begrenzte Staubablagerungen nicht vermieden werden. | 4.5.4
4.2.3 Abs. 6 - 9 |
Zone 22: Ausdehnung der Zone vom Einzelfall abhängig | keine | ||
| e) Wie d), jedoch treten Staubablagerungen im gesamten Raum auf. Trotz regelmäßiger Reinigung können Staubablagerungen nicht vermieden werden. | 4.2.3
Abs. 6 - 9 |
Zone 22: R | keine | ||
| f) Es kann verfahrensbedingt gelegentlich zu Staubfreisetzungen kommen, die zur Bildung von g. e. A. führen (z.B. bei Befüllung: Abriss oder Platzen eines Packmittels). | 4.5.4
4.2.3 Abs. 6 - 9 |
Zone 21: Ausdehnung abhängig von der möglichen Staubwolke
Zone 22: weitere Ausdehnung vom Einzelfall abhängig. |
keine | ||
| 3.3.2.2 | Im Freien | Wie 3.3.2.1,aber: Im Freien kann die Zonenausdehnung infolge von Witterungseinflüssen gegenüber vergleichbaren Situationen in Räumen verändert sein, in der Regel kann sie reduziert werden. |
|||
| 3.3.3 | Beladen | ||||
| 3.3.3.1 | Beladen von offenen Fahrzeugen mit groben Schüttgütern mit Staubanteil (z.B. Getreide und Futtermittel) | ||||
| 3.3.3.1.1 | In Räumen | Das Beladen erfolgt üblicherweise in allseitig geschlossenen Durchfahrten mit Rolltoren an der Ein- und Ausfahrt. Beim Auslaufen am Verladetrichter und Aufschütten in offene Fahrzeuge lässt sich bei Produkten mit hohem Staubanteil durch Staubabsaugung g. e. A. nicht immer vermeiden. | |||
(Stand: 19.11.2025)
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