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Regelwerk, BGR / DGUV-R

DGUV Regel 109-006 - Gebrauch von Anschlag-Faserseilen (BGR/GUV-R 152)
Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGR/GUV-R)
(vorherige ZH 1/326)

(Ausgabe 04/1991; 10/2006; 01/2011)


Archiv 10/2006

Vorbemerkung

Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sind Zusammenstellungen bzw. Konkretisierungen von Inhalten z.B. aus

Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz richten sich in erster Linie an den Unternehmer und sollen ihm Hilfestellung bei der Umsetzung seiner Pflichten aus den staatlichen Arbeitsschutzvorschriften oder Unfallverhütungsvorschriften geben sowie Wege aufzeigen, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können.

Der Unternehmer kann bei Beachtung der in der Regel für Sicherheit und Gesundheitsschutz enthaltenen Empfehlungen, insbesondere den beispielhaften Lösungsmöglichkeiten, davon ausgehen, dass er damit geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren getroffen hat. Andere Lösungen sind möglich, wenn Sicherheit und Gesundheitsschutz in gleicher Weise gewährleistet sind. Sind zur Konkretisierung staatlicher Arbeitsschutzvorschriften von den dafür eingerichteten technischen Ausschüssen technische Regeln herausgegeben worden, sind diese vorrangig zu beachten.

Werden verbindliche Inhalte aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften oder aus Unfallverhütungsvorschriften wiedergegeben, sind sie durch Fettdruck kenntlich gemacht oder im Anhang zusammengestellt. Erläuterungen, insbesondere beispielhafte Lösungsmöglichkeiten, sind durch entsprechende Hinweise in Kursivschrift gegeben.

Zur Verhütung von Unfallgefahren müssen beim Gebrauch von Anschlag-Faserseilen bestimmte Regeln beachtet werden. Grundlegende sicherheitstechnische Anforderungen sind in

enthalten.

In dieser Regel sind die Regeln zusammengestellt, die bei der Verwendung von Anschlag-Faserseilen zu beachten sind. Werden für spezielle Einsätze vom Hersteller weitergehende Festlegungen getroffen, sind auch diese zu beachten.


1 Kennzeichnung und Gebrauchseigenschaften

1.1 Manila-Faserseile

1.1.1 Manila-Faserseile bestehen aus dem pflanzlichen Faserstoff Manila und werden nach DIN EN ISO 1181 "Faserseile; Manila und Sisal; 3-, 4- und 8-litzige Seile" hergestellt. Das Kurzzeichen für Manila ist "Ma".

1.1.2 Manila-Faserseile haben eine geringe Längenänderung bei Belastung. Sie laden sich nicht elektrostatisch auf und besitzen einen geringen Abrieb. Sie sind aber verrottungsanfällig bei Feuchtigkeitseinfluss.

1.1.3 Die Farbe des Kennfadens bei Manila-Faserseilen ist "schwarz" und die Farbe des Kennzeichnungsträgers bei einsträngigen und endlosen Manila-Anschlag-Faserseilen ist "weiß".

1.2 Hanf-Faserseile

1.2.1 Hanf-Faserseile bestehen aus dem pflanzlichen Faserstoff Hanf und werden nach DIN EN 1261 "Faserseile für allgemeine Verwendung; Hanf" hergestellt. Das Kurzzeichen für Hanf ist "Ha".

1.2.2 Hanf-Faserseile haben eine gute Griffigkeit und Handhabung sowie eine geringe Längenänderung bei Belastung. Sie laden sich nicht elektrostatisch auf. Sie sind aber verrottungsanfällig bei Feuchtigkeitseinfluss.

1.2.3 Die Farbe des Kennfadens bei Hanf-Faserseilen ist "grün" und die Farbe des Kennzeichnungsträgers bei einsträngigen und endlosen Hanf-Anschlag-Faserseilen ist "weiß".

1.3 Polyamid-Faserseile

1.3.1 Polyamid-Faserseile bestehen aus dem synthetischen Faserstoff Polyamid und werden nach DIN EN ISO 1140 "Faserseile; Polyamid; 3-, 4- und 8-litzige Seile" hergestellt. Das Kurzzeichen für Polyamid ist "PA".

1.3.2 Polyamid-Faserseile haben eine gute Handhabung und eignen sich gut für dynamische Belastungsfälle. Sie sind jedoch anfällig gegen Säuren und haben im nassen Zustand einen Festigkeitsverlust bis 15 %.

1.3.3 Die Farbe des Kennfadens bei Polyamid-Faserseilen und die Farbe des Kennzeichnungsträgers bei einsträngigen und endlosen Polyamid-Anschlag-Faserseilen ist "grün".

1.4 Polyester-Faserseile

1.4.1 Polyester-Faserseile bestehen aus dem synthetischen Faserstoff Polyester und werden nach DIN EN ISO 1141 "Faserseile; Polyester; 3-, 4- und 8-litzige Seile" hergestellt. Das Kurzzeichen für Polyester ist "PES".

1.4.2 Polyester-Faserseile haben eine gute Handhabung und eine geringe Längenänderung bei Belastung. Sie sind überwiegend chemikalienbeständig.

1.4.3 Die Farbe des Kennfadens von Polyester-Faserseilen und die Farbe des Kennzeichnungsträgers bei einsträngigen und endlosen Polyester-Anschlag-Faserseilen ist "blau".

1.5 Polypropylen-Faserseile

1.5.1

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