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Die nachfolgende Tabelle gibt Hinweise zu Einsatzgrenzen der beschriebenen Atemschutzgeräte.

Tabelle 15: Anwendung von Vollmaske oder Mundstückgarnitur mit Partikelfilter

Geräteart VdGW Bemerkungen, Einschränkungen
Vollmaske oder Mundstückgarnitur mit P1-Filter 4 Als Atemschutz nicht sinnvoll, da der hohe Filterdurchlass den Vorteil der geringen Maskenleckage aufhebt.

Nicht gegen CMR-Stoffe und radioaktive Stoffe sowie luftgetragene biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppen 2 und 3 und Enzyme.

Vollmaske oder Mundstückgarnitur mit P2-Filter 15 Gegen CMR-Stoffe, radioaktive Stoffe und luftgetragene biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppe 3 und Enzyme nur nach Gefährdungsbeurteilung (siehe Auswahlprinzipien) .
Vollmaske oder Mundstückgarnitur mit P3-Filter 400  


a 1.3.3 Filtergeräte gegen Gase und Dämpfe

Filtergeräte gegen Gase und Dämpfe bestehen aus Vollmasken, Mundstückgarnituren, Halbmasken und Viertelmasken mit Gasfiltern oder sind gasfiltrierende Halbmasken. Einsatzgrenzen bezogen auf die Gaskonzentration sind in der nachfolgenden Tabelle 16 enthalten:

Tabelle 16: Anwendung von Filtergeräten mit Gas- und Kombinationsfilter

Geräteart VdGW Bemerkungen, Einschränkungen
Gasfiltrierende Halbmaske *) 30  
Halb-/Viertelmaske mit Gasfilter *) 30  
Vollmaske oder Mundstückgarnitur mit Gasfilter *) 400  
Geräte mit Kombinationsfilter Es gelten die jeweiligen Vielfachen des Grenzwertes für den Gas- oder Partikelfilterteil, und zwar jeweils der schärfere Wert.
*) Sofern damit nicht bereits die auf das Gasaufnahmevermögen bezogenen höchstzulässigen Einsatzkonzentrationen von 0,1 Vol.-% in Gasfilterklasse 1, 0,5 Vol.-% in Gasfilterklasse 2 und 1 Vol.-% in Gasfilterklasse 3 überschritten werden.


a 1.3.3.1 Halb- oder Viertelmasken mit Gasfiltern

Halbmasken/Viertelmasken mit Gasfiltern dürfen bis zum höchstens 30-fachen des Grenzwertes verwendet werden, sofern damit nicht bereits die in Tabelle 13 genannte Konzentration überschritten ist. Filter mit mehr als 300 g Gewicht dürfen nicht in unmittelbarer Verbindung mit diesen Atemanschlüssen verwendet werden. Die Kombination von Halbmaske/Viertelmaske und Schutzbrille, z.B. zum Schutz der Augen vor reizenden Gasen, muss untereinander kompatibel sein. Ist dieses nicht gegeben, ist eine Vollmaske zu verwenden.

a 1.3.3.2 Gasfiltrierende Halbmasken

Gasfiltrierende Halbmasken dürfen bis zum höchstens 30-fachen des Grenzwertes gebraucht werden, sofern damit nicht bereits die in Tabelle 13 genannte höchstzulässige Konzentration überschritten ist. Eine gasfiltrierende Halbmaske ist ein vollständiges Atemschutzgerät, das ganz oder überwiegend aus dem Filtermaterial besteht oder bei dem das Gasfilter einen untrennbaren Teil des Gerätes darstellt; eventuell vorhandene zusätzliche Partikelfilter können austauschbar sein.

Gasfiltrierende Halbmasken werden nach DIN EN 405 eingeteilt in die typen FFA, FFB, FFE, FFK, FFAX, FFSX entsprechend dem Hauptanwendungsbereich, wie in Tabelle 13 für die Gasfilter A, B, E, K, AX, SX aufgeführt und entsprechend dem Gasaufnahmevermögen in die Klassen 1 und 2 für die typen FFA, FFB, FFE und FFK analog Tabelle 16.

Beispiel mit Standard: DIN EN 405:2009 FFA1.

Bei gasfiltrierenden Halbmasken ist eine Farbkennzeichnung des Maskenkörpers nicht vorgesehen. Daher hat die Farbgebung in der Regel keinen Bezug zum Anwendungsgebiet.

Die Einsatzgebiete und Einsatzgrenzen der gasfiltrierenden Halbmasken sind die gleichen, wie für Halbmasken/Viertelmasken mit den entsprechenden Gasfiltertypen und -klassen.

a 1.3.3.3 Vollmasken mit Gasfiltern

Vollmasken mit Gasfiltern dürfen bis zum höchstens 400fachen des Grenzwertes verwendet werden, sofern damit nicht bereits die in Tabelle 13 genannte höchstzulässige Konzentration überschritten ist.

a 1.3.4 Filtergeräte mit Gebläse

a 1.3.4.1 Allgemeines

Filtergeräte mit Gebläse sind von der Umgebungsatmosphäre abhängig wirkende Atemschutzgeräte. Sie werden entsprechend dem Einsatzzweck und dem verwendeten Atemanschluss in folgende Hauptgruppen unterteilt:

Filtergeräte mit Gebläse bestehen aus einem Atemanschluss, einem batteriebetriebenen Gebläse, das gefilterte Luft zum Atemanschluss fördert, und einem oder mehreren Filtern zur Reinigung der Atemluft von Partikel oder Gasen und Dämpfen. Das Gebläse ist entweder direkt oder über einen Atemschlauch mit dem Atemanschluss verbunden. Ausatemluft und überschüssige Luft strömen durch Ausatemventile oder andere Vorrichtungen ab. Die Energieversorgung des Gebläses kann vom Gerätträger mitgeführt werden (Batterie) oder auf andere Weise erfolgen, z.B. auf einem Fahrzeug durch die Fahrzeugbatterie.

Vor jedem Einsatz des Gerätes ist nach der vom Hersteller angegebenen Methode zu prüfen, ob der Mindest-Nennvolumenstrom des Gebläses überschritten wird. Bei voll aufgeladener Batterie und neuen Filtern beträgt die Gebläselaufzeit wenigstens 4 Stunden. Je nach Einsatzbedingungen kann es jedoch erforderlich sein, bereits vorher die Filter zu wechseln.

Die in der Tabelle 2 genannten Vielfachen des Grenzwertes (VdGW) gelten nur bei bestimmungsgemäß funktionierendem Gerät (Gebläse eingeschaltet) für die vom Gerätehersteller in der Benutzerinformation (Gebrauchsanleitung) vorgegebenen Kombinationen von Atemanschluss, Gebläse und Filtertyp einschließlich der vorgegebenen Anzahl von gleichzeitig einzusetzenden Filtern.

Filtergeräte mit Gebläse besitzen im Allgemeinen einen geringen Einatemwiderstand und weisen bei normalen wie auch erhöhten Umgebungslufttemperaturen ein besonders günstiges Mikroklima im Atemanschluss auf. Bei Temperaturen der Umgebungsluft unter etwa 10 °C sind jedoch Beeinträchtigungen des Gerätträgers durch Zugluft nicht auszuschließen (Reizung der Augen und Schleimhäute).

Beim Filterwechsel ist immer der gesamte Satz Filter zu wechseln, wobei die vom Hersteller gegebenen Empfehlungen unbedingt zu berücksichtigen sind (Filtertyp, Anzahl der Filter, aufeinander abgestimmter Strömungswiderstand).

a 1.3.4.1.1 Bezeichnung und Schutzleistung

Zur Bezeichnung von Gebläsefiltergeräten werden in den europäischen Normen die Buchstaben und Ziffern TM1 bis TM3 und TH1 bis TH3 in Verbindung mit den jeweiligen Filterbezeichnungen benutzt. Dabei steht T für "Turbo", eine europaweit verständliche Kurzbezeichnung für Gebläse, M für "Maske" und H für "Haube" oder "Helm"; siehe auch Tabelle 2.

Die Gebläsefiltergeräte werden nach ihrer Schutzleistung in jeweils drei Klassen eingeteilt. Die Schutzleistung wird durch die Gesamtleckage des Gerätes bestimmt. Zur Gesamtleckage tragen Atemanschluss und Partikelfilter oder Kombinationsfilter bei; Gasfilter besitzen nach Definition keine Leckage. Dem Hersteller ist dabei überlassen, wie er die Leckage anteilig zwischen Partikelfilter bzw. Kombinationsfilter und Atemanschluss aufteilt, wenn er nur die Gesamtleckage einhält.

So muss ein Gerät der Klasse TM2P SL R weder ein P2-Filter gemäß DIN EN 143 enthalten, noch entspricht die Gesamtleckage und damit auch die Schutzleistung des Gerätes einem Atemschutzgerät mit Maske und P2-Filter ohne Gebläse. Maßgebend für die Schutzleistung ist vielmehr die für das Partikelfiltergerät mit Gebläse der Klasse TM2P in der Norm festgelegte Gesamtleckage. Dabei steht "S" (solid) für den Einsatz nur gegen feste Aerosole und "SL" (solid-liquid) für den Einsatz gegen feste und/ oder flüssige Aerosole. Bezüglich der Kennbuchstaben "R" und "NR" siehe Anhang a 1.2.1.

Bei einem Gebläsefiltergerät der Klasse TH3A2P S R handelt es sich z.B. um ein Gerät mit hoher Schutzleistung und geringer Leckage. Der Gasfilterteil A2 trägt nicht zur Leckage bei, seine Gebrauchsdauer entspricht derjenigen eines A2-Filters für Geräte ohne Gebläse. Die höchstzulässige Schadgaskonzentration in der Umgebungsatmosphäre darf aber für dieses Filter nur 0,1 Vol.-% betragen. Der Partikelfilterteil bietet nur Schutz gegen feste Aerosole und ist wiederbenutzbar.

a 1.3.4.1.2 Kombinierbarkeit von Baugruppen

Die Leistungsdaten der Baugruppen von Filtergeräten mit Gebläse, wie Luftlieferleistung des Gebläses, Leckage des Atemanschlusses, Partikelabscheide- bzw. Gasaufnahmevermögen sowie Anzahl der Filter sind vom Hersteller aufeinander abgestimmt. Deshalb ist nicht jede beliebige Kombination der Baugruppen sinnvoll oder zulässig, insbesondere dürfen nur die vom Hersteller angegebenen Filterfabrikate verwendet werden.

Die möglichen Kombinationen der Baugruppen von Gebläsefiltergeräten und die damit erreichbare Schutzleistung werden in der Informationsbroschüre (Gebrauchsanleitung) des Herstellers genannt.

a 1.3.4.2 Filtergeräte mit Gebläse und Masken

Diese Geräte besitzen eine Vollmaske, Halbmaske oder Viertelmaske als Atemanschluss. Ausatemluft und überschüssige Luft strömen durch Ausatemventile in die Umgebungsatmosphäre ab.

Ein Nachlassen der Gebläseleistung wie auch eine hohe Staubeinspeicherung macht sich bei Geräten mit Masken durch ansteigenden Einatemwiderstand bemerkbar. Ohne Gebläseunterstützung kann die Atemschutzleistung des Gerätes reduziert sein, sie reicht aber aus, um sich aus der Gefahrenzone zurückziehen zu können.

Bild 17: Filtergerät mit Gebläse und Vollmaske

a 1.3.4.2.1 Partikelfiltergeräte mit Gebläse und Vollmaske, Halbmaske oder Viertelmaske

Die Geräte werden nach ihrer Atemschutzleistung in drei Geräteklassen eingeteilt: TM1P, TM2P, TM3P.

Tabelle 17: Anwendung von Masken mit Gebläse und Partikelfiltern

Geräteklasse VdGW Bemerkungen, Einschränkungen
Masken mit Gebläse und Partikelfilter    
TM1P 10 Bei Geräteklasse TM1P keine Verwendung gegen radioaktive Stoffe sowie luftgetragene biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppen 2 und 3 und Enzyme
TM2P 100  
TM3P 500  


a 1.3.4.2.2
Gas- oder Kombinationsfiltergeräte mit Gebläse und Vollmaske, Halbmaske oder Viertelmaske

Die Geräte werden nach ihrer Atemschutzleistung in drei Geräteklassen eingeteilt.

Tabelle 18: Anwendung von Masken mit Gebläse und Gasfiltern

Geräteklasse VdGW Bemerkungen, Einschränkungen
Masken mit Gebläse und Gasfilter *)    
TM1 Gasfilterklasse 1 **) 10 Bei Geräten der Klasse TM1 keine Verwendung gegen radioaktive Gase.
TM1 Gasfilterklasse 2
TM1 Gasfilterklasse 3
TM2 Gasfilterklasse 1 100  
TM2 Gasfilterklasse 2
TM2 Gasfilterklasse 3
TM3 Gasfilterklasse 1 500  
TM3 Gasfilterklasse 2
TM3 Gasfilterklasse 3
*) Sofern damit nicht bereits die auf das Gasaufnahmevermögen bezogenen höchstzulässigen Einsatzkonzentrationen für Gasfilter in Gebläsefiltergeräten von 0,05 Vol.-% in Gasfilterklasse 1, 0,1 Vol.-% in Gasfilterklasse 2 und 0,5 Vol.-% in Gasfilterklasse 3 überschritten werden.

**) Bei AX- und SX-Filtern gibt es nur eine Gasfilterklasse.


Die Angaben in dieser Tabelle gelten sinngemäß auch für Kombinationsfilter. Beispiel: TM3 HgP für eine Maske mit Gebläse und Kombinationsfilter gegen Quecksilberdampf und Partikeln zum Einsatz bis zum 500-fachen des Grenzwertes.

a 1.3.4.2.3 Filtergeräte mit Gebläse und Helm oder Haube

Diese Geräte weisen als Atemanschluss Helm oder Haube auf. Die Ausatemluft und die überschüssige Luft strömen durch Ausatemventile oder andere Vorrichtungen in die Umgebungsatmosphäre ab. Der Atemanschluss darf bei diesen Geräten nur dann als Helm bezeichnet werden, wenn über die Anforderungen als Atemschutzgerät hinaus auch die sicherheitstechnischen Anforderungen an Industrieschutzhelme (DIN EN 397) erfüllt werden. Für Schweißerschutzhauben und Strahlerschutzhauben müssen zusätzlich die sicherheitstechnischen Anforderungen an Gesichts-/Augenschutz (z.B. EN 166) und für Geräte zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen die Anforderungen aus der ATEX-Richtlinie ( 94/9/EG) erfüllt werden.

Bild 18: Filtergerät mit Gebläse und Haube oder Helm

a 1.3.4.2.3.1 Partikelfiltergeräte mit Gebläse und Helm oder Haube

Die Geräte werden nach ihrer Atemschutzleistung in drei Geräteklassen eingeteilt: TH1P, TH2P, TH3P.

Tabelle 19: Anwendung von Helmen/ Hauben mit Gebläse und Partikelfiltern

Geräteklasse VdGW Bemerkungen, Einschränkungen
Helme/Hauben mit Gebläse und Partikelfiltern    
TH1P 5 Die "offenen" Atemanschlüsse (Helm oder Haube) bieten bei Ausfall oder Schwächerwerden des Gebläses keinen ausreichenden Schutz. Deshalb dürfen Geräte ohne entsprechende Warneinrichtung und Geräte der Klasse TH1P nicht gegen krebserzeugende, sehr giftige und radioaktive Stoffe sowie luftgetragene biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppen 2 und 3 und Enzyme eingesetzt werden.
TH2P 20
TH3P 100


B
ild 19: Gebläsefilter mit Helm


a 1.3.4.2.3.2 Gas- oder Kombinationsfiltergeräte mit Gebläse und Helm oder Haube

Diese Geräte werden nach ihrer Atemschutzleistung in drei Geräteklassen eingeteilt.

Tabelle 20: Anwendung von Helmen/Hauben mit Gebläse und Gasfiltern

Geräteklasse VdGW Bemerkungen, Einschränkungen
Helme/ Hauben mit Gebläse und Gasfiltern*)    
TH1 Gasfilterklasse 1 **) 5 "Offene" Atemanschlüsse (Helm, Haube) bieten bei Ausfall oder Schwächerwerden des Gebläses keinen ausreichenden Schutz. Geräte ohne Warneinrichtung und Geräte der Klasse TH1 dürfen nicht gegen krebserzeugende, sehr giftige oder radioaktive Gase und Dämpfe, luftgetragene biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppen 2 und 3 sowie Enzyme eingesetzt werden. Bei Geräten mit Kombinationsfilter gelten die jeweiligen Einschränkungen für die Gas- und Partikelfilter.
TH1 Gasfilterklasse 2
TH1 Gasfilterklasse 3
TH2 Gasfilterklasse 1 20
TH2 Gasfilterklasse 2
TH2 Gasfilterklasse 3
TH3 Gasfilterklasse 1 100
TH3 Gasfilterklasse 2
TH3 Gasfilterklasse 3
*) Sofern damit nicht bereits die auf das Gasaufnahmevermögen bezogenen höchstzulässigen Einsatzkonzentrationen für Gasfilter in Gebläsefiltergeräten von 0,05 Vol.-% in Gasfilterklasse 1, 0,1 Vol.-% in Gasfilterklasse 2 und 0,5 Vol.-% in Gasfilterklasse 3 überschritten werden.

**) Bei AX- und SX-Filtern gibt es nur eine Gasfilterklasse.


Die Angaben in dieser Tabelle gelten sinngemäß auch für Kombinationsfilter.

Beispiel: TH3 HgP für Helm oder Haube mit Gebläse und Kombinationsfilter gegen Quecksilberdampf und Partikeln zum Einsatz bis zum 100fachen des Grenzwertes.

a 1.3.4.2.3.3 Partikel-, Gas- oder Kombinationsfiltergeräte mit Gebläse und Atemschutzanzug

Bei dieser Geräteart wird der Atemschutzanzug durch ein Filtergerät mit Gebläse mit Atemluft versorgt. Das Filtergerät mit Gebläse erzeugt einen Überdruck im Innern des Anzuges. Dieser Atemschutzanzug bietet Schutz der Atemwege und des gesamten Körpers vor Kontamination. Ein hoher Gebläsevolumenstrom mit optimierter Luftführung kann den Wärmestau im Anzug reduzieren.

Bild 20: Filtergerät mit Gebläse und Atemschutzanzug

a 1.4 Isoliergeräte

Isoliergeräte wirken unabhängig von der Umgebungsatmosphäre und bieten Schutz gegen Sauerstoffmangel und schadstoffhaltige Atmosphäre.

Sie werden in folgende Haupttypen unterteilt:

Bild 21: Einteilung der Isoliergeräte

a 1.4.1 Nicht frei tragbare Isoliergeräte (Schlauchgeräte)

Bei Schlauchgeräten gelangt die benötigte Atemluft über Zuführungsschläuche zum Atemanschluss. Wegen der begrenzten Schlauchlänge sind die Geräte ortsabhängig und die Bewegungsfreiheit des Trägers ist hiermit eingeschränkt.
Zu unterscheiden sind:

Mit Ausnahme derjenigen Geräte, die zur Atemluftversorgung Druckluftflaschen haben, sind Schlauchgeräte Zeit unabhängig, da ihr Atemluftvorrat praktisch unbegrenzt ist.

a 1.4.1.1 Frischluft-Saugschlauchgeräte

Bei Frischluft-Saugschlauchgeräten nach DIN EN 138 werden als Atemanschluss Vollmaske oder Mundstückgarnitur verwendet. Die erforderliche Atemluft wird mittels Lungenkraft des Gerätträgers durch einen Frischluft-Zuführungsschlauch angesaugt. Die Ausatemluft strömt in die Umgebungsatmosphäre.

Ein vollständiges Frischluft-Saugschlauchgerät mit Vollmaske als Atemanschluss besteht aus den in Bild 22 dargestellten Bauteilen.

Länge und Innendurchmesser des Frischluft-Zuführungsschlauches werden durch den höchstzulässigen Einatemwiderstand des Gerätes bestimmt. Bei einem Innendurchmesser von ca. 25 mm sind Schlauchlängen von 10 bis 20 m erreichbar.

Der Frischluft-Zuführungsschlauch darf nicht aus mehreren Schläuchen zusammengesetzt sein.

Ein hitzebeständiger Schlauch sollte für den Fall ausgewählt werden, dass er mit heißen Oberflächen in Berührung kommen könnte.

Der Schlauch muss am Ansaugende mit einer Befestigungsmöglichkeit und einem Schutzsieb gegen Fremdkörper versehen sein.

Frischluft-Saugschlauchgeräte dürfen bis zum 1000-fachen des Grenzwertes eingesetzt werden.

Bild 22: Frischluft-Saugschlauchgerät

a 1.4.1.2 Frischluft-Druckschlauchgeräte

Frischluft-Druckschlauchgeräte unterscheiden sich von Frischluft-Saugschlauchgeräten im Wesentlichen dadurch, dass die Atemluft dem Gerät unter leichtem Überdruck zugeführt wird.

a 1.4.1.2.1 Geräte mit Voll- oder Halbmaske oder Mundstückgarnitur

Bei Frischluft-Druckschlauchgeräten mit Voll oder Halbmaske oder Mundstückgarnitur entweicht die Ausatemluft und eventuell vorhandene Überschussluft durch das Ausatemventil des Atemanschlusses. Durch diese Anordnung wird erreicht, dass im Frischluft-Zuführungsschlauch und überwiegend auch im nachgeschalteten Gerätesystem ein geringer Überdruck herrscht.

An der Tragevorrichtung kann sich ein Atembeutel befinden, der als Ausgleichsbehälter und zur Deckung des Spitzenbedarfs dient.

Frischluft-Druckschlauchgeräte mit Regelventil ohne Atembeutel müssen entsprechend dem jeweiligen Atemluftverbrauch nachgeregelt werden können. Sofern der geforderte Mindestvolumenstrom bauartbedingt sichergestellt ist, kann auf einen Luftmengenmesser verzichtet werden.

Die Abmessungen des Frischluft-Zuführungsschlauches (Innendurchmesser und Länge) sowie die Lieferleistung der dazugehörigen Atemluftversorgung sind so ausgelegt, dass der maximal zulässige Einatemwiderstand des Gesamtgerätes (einschließlich Atemanschluss) nicht überschritten wird. Bei der Verwendung von Frischluft-Zuführungsschläuchen mit einem Innendurchmesser von ca. 25 mm werden Schlauchlängen von etwa 50 m erreicht.

Bei Geräten ohne Atembeutel ist das Regelventil - sofern vorhanden - so ausgelegt, dass es in geschlossener Stellung einen Volumenstrom von mindestens 120 l/min und in offener Stellung einen Volumenstrom von mindestens 300 l/min liefert.

Handgebläse und Handblasebalg sind so ausgelegt, dass sie von einer Person bei der vom Hersteller festgelegten Mindestluftmenge kontinuierlich für eine Zeit von 30 min bedient werden können. Die dem Gerätträger zugeführte Luft muss Atemluftqualität besitzen.

Frischluft-Druckschlauchgeräte werden entsprechend der mechanischen Belastbarkeit der Schläuche und ihrer Verbindungen in folgende Klassen eingeteilt:

Die Geräte beider Klassen bieten den gleichen Schutz.

Frischluft-Druckschlauchgeräte mit Vollmaske und Regelventil dürfen bis zum 1000-fachen des Grenzwertes (GW) eingesetzt werden.

Frischluft-Druckschlauchgeräte mit Halbmaske und Regelventil dürfen bis zum 100-fachen des Grenzwertes (GW) eingesetzt werden.

a 1.4.1.2.2 Geräte mit Atemschutzhaube, Atemschutzhelm oder Atemschutzanzug

Frischluft-Druckschlauchgeräte mit Atemschutzhaube oder Atemschutzhelm nach DIN EN 269 entsprechen in ihrem Aufbau weitgehend den Frischluft-Druckschlauchgeräten mit Voll-, Halbmasken oder Mundstückgarnituren. Der dem Gerät zuzuführende Volumenstrom ist abhängig von der Konstruktion der Atemschutzhaube bzw. des Atemschutzhelmes. Er ist vom Hersteller so ausgelegt, dass der Träger auch bei schwerer Arbeit mit ausreichend Atemluft versorgt wird und sich keine gefährliche Anreicherung von Kohlenstoffdioxid in der Einatemluft im Haubeninneren bilden kann.

Für Geräte mit Atemschutzhaube oder -helm gibt es eine Anzeigevorrichtung, mit der vor dem Einsatz überprüft werden kann, ob der vom Hersteller vorgesehene Mindestvolumenstrom während des Gebrauchs erreicht oder überschritten wird.

Ferner besitzen diese Geräte eine Einrichtung, die den Gerätträger bei Unterschreiten des Mindestvolumenstromes warnt.

Die Ausatem- und Überschussluft wird entweder an der Begrenzung des Atemanschlusses oder über ein oder mehrere Überschussventile abgegeben.

Diese Geräte werden entsprechend ihrer mechanischen Belastbarkeit in folgende Klassen eingeteilt:

Die Geräte beider Klassen bieten den gleichen Schutz.

Frischluft-Druckschlauchgeräte mit Haube oder Helm dürfen bis zum 100-fachen des Grenzwertes eingesetzt werden.

Die beschriebenen Geräte werden nach ihrer Atemschutzleistung gemäß Tabelle 21 unterschieden.

Tabelle 21: Auswahl von Frischluft-Druckschlauch bzw. Saugschlauchgeräten

Geräteart VdGW Bemerkungen, Einschränkungen
Frischluft-Druckschlauchgeräte mit Haube oder Helm oder Atemschutzanzug 100 Offener Atemanschluss mit Gefahr des "Überatmens". Anders als bei Filtergeräten mit Gebläse kann bei diesen Geräten bei größerem Luftbedarf der Luftvolumenstrom nachgeregelt werden.
Frischluft-Druckschlauchgerät mit Halbmaske (mit Regelventil und Konstantdosierung) 100  
Frischluft-Saugschlauchgerät mit Vollmaske oder Mundstückgarnitur 1000  
Frischluft-Druckschlauchgerät mit Vollmaske oder Mundstückgarnitur (mit Regelventil und Konstantdosierung) 1000  


a 1.4.1.3
Druckluft-Schlauchgeräte

Druckluft-Schlauchgeräte werden nach der Art der verwendeten Atemanschlüsse wie folgt eingeteilt:

Bild 23: Einteilung der Schlauchgeräte

Die Versorgung mit Druckluft erfolgt aus einer Atemgasflasche, einem Atemgasflaschenpacket oder aus einem Druckluftnetz. Das folgende Bild 24 zeigt die gebräuchlichsten Verwendungsarten von Schlauchgeräten.

Bild 24: Schlauchgeräte

Nach ihrer Atemschutzleistung werden die Druckluft-Schlauchgeräte gemäß Tabelle 22 unterschieden.

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