zurück

5.9 Gefährdung durch spezielle physikalische Einwirkungen (Abschnitt 9 der BGI 571)

5.9.1 Lärm (Abschnitt 9.1 der BGI 571)

Sandstrahlen von Festigkeitsträgern und Formen
Plötzliches Austreten komprimierter Luft (z.B. auf Walzwerken, aus Mischern, Extrudern)
Arbeiten mit Druckluft (z.B. Entformen, Ausblasen)
Arbeiten mit ungeeigneten Werkzeugen (z.B. Schlagschraubern)
Kryostatische Reinigung von Formen (Trockeneisstrahlen mit Kohlendioxid-Pellets)
Pneumatische Förderung
Hacker, Schredder
  Entdröhn-Maßnahmen treffen
  Am Druckluftaustritt an Maschinen Schalldämpfer anbringen
  Lärmarme Düsen verwenden
  Lärmarme Werkzeuge verwenden (z.B. Impulsschrauber)
  Für Lärmbereiche ab 85 dB(A) schriftliches Lärmminderungsprogramm aufstellen - dabei auch Raumakustik berücksichtigen (siehe § 7 Abs. 5 Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung)
  Siehe auch Abschnitt 9.1 der BGI 571

5.9.2 Ultraschall (Abschnitt 9.2 der BGI 571)

Ultraschallgeräte werden eingesetzt beim Schneiden, Ablängen und Reinigen von Werkstücken.

Luftgeleiteter Schall
Festkörpergeleiteter Schall
  Siehe auch Abschnitt 9.1 der BGI 571

5.9.3 Ganzkörperschwingungen (Abschnitt 9.3 der BGI 571)

Ganzkörperschwingungen können auftreten beim Fahren von Flurförderzeugen in extremen Situationen.

Ganzkörperschwingungen
  Siehe Abschnitt 9.3 der BGI 571

5.9.4 Hand-Arm-Schwingungen (Abschnitt 9.4 der BGI 571)

Hand-Arm-Schwingungen können auftreten bei Hand gehaltenen und geführten Werkzeugen.

Schlagschrauber
  Siehe Abschnitt 9.4 der BGI 571

5.9.5 Nichtionisierende Strahlung (Abschnitt 9.5 der BGI 571)

Nichtionisierende Strahlung wird z.B. eingesetzt in IR-Heizkanälen und Lasermessgeräten.

UV-Strahlung
IR-Strahlung
Laserstrahlung
  Siehe Abschnitt 9.5 der BGI 571

5.9.6 Ionisierende Strahlung (Abschnitt 9.6 der BGI 571)

Röntgenstrahlung wird z.B. eingesetzt in Prüfanlagen der Reifenendkontrolle, in Forschungs- und Entwicklungslabors, radioaktive Strahlung bei Dicken- und Füllstandsmessgeräten.

Röntgenstrahlung
Radioaktive Strahlung
  Siehe Abschnitt 9.6 der BGI 571

5.9.7 Elektromagnetische Felder (Abschnitt 9.7 der BGI 571)

Siehe Abschnitt 6.5.1 dieser BG-Regel

5.9.8 Kontakt mit heißen oder kalten Medien (Abschnitt 9.8 der BGI 571)

Heiße Oberflächen (z.B. an Vulkanisationsanlagen, Walzwerken, Temperschränken)
Heiße Flüssigkeiten (z.B. Heizmedien)
Heiße Dämpfe (z.B. Wasserdampf)
Heiße Gase (z.B. Heißluftvulkanisation)
Tiefkalte Medien (z.B. flüssiger Stickstoff, Kohlendioxid-Pellets)
  Siehe Abschnitt 9.8 der BGI 571
  Rechtsgrundlagen und Informationen:

DIN EN 15013 732-1

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 16.06.2018)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion