Regelwerk, Arbeitsschutz, UVV, BGV A, B, C, D, DGUV-V

BGV B11 / DGUV-V 15
- Inhalt -

Erstes Kapitel
Geltungsbereich

Vorbemerkung

§ 1 Geltungsbereich

Zweites Kapitel
Begriffsbestimmungen

§ 2 Begriffsbestimmungen

Drittes Kapitel
Maßnahmen zur Verhütung von Gefahren für Leben und Gesundheit bei der Arbeit

Erster Abschnitt
Gemeinsame Bestimmungen

§ 3 Allgemeine Anforderungen

§ 4 Beurteilung der Expositionsbereiche

§ 5 Betriebsanweisungen

§ 6 Bereiche erhöhter Exposition, Gefahrbereiche

§ 7 Kennzeichnung und Abgrenzung

§ 8 Persönliche Schutzausrüstungen

§ 9 Prüfung

§ 10 Unterweisung

§ 11 Anlagenspezifische Dokumentation

Zweiter Abschnitt
Besondere Festlegungen

§ 12 Mittelbare Wirkungen, Körperhilfsmittel

§ 13 Versuchsanlagen und ortsveränderliche Quellen

§ 14 Anlagen mit hohen statischen Magnetfeldern

§ 15 Instandhaltung, Erprobung

Viertes Kapitel
Ordnungswidrigkeiten

§ 16 Ordnungswidrigkeiten

Fuenftes Kapitel
Übergangs- und Ausführungsbestimmungen

§ 17 Übergangs- und Ausführungsbestimmungen.

Sechstes Kapitel
Inkrafttreten

§ 18 Inkrafttreten

Anlage 1 Zulässige Werte für EM-Felder

1. Basiswerte für unmittelbare Wirkungen

2 Abgeleitete Werte

2.1 Abgeleitete Werte im Frequenzbereich 0 Hz bis 29 kHz

2.1.1 Zulässige Werte im Expositionsbereich 1 und im Bereich erhöhter Exposition

2.1.2 Zulässige Werte im Expositionsbereich 2

2.2 Übergangsbereich 29 kHz bis 91 kHz

2.2.1 Zulässige Werte im Expositionsbereich 1 und im Bereich erhöhter Expositionen

2.2.2 Zulässige Werte im Expositionsbereich 2

2.3 Abgeleitete Werte im Frequenzbereich 91 kHz bis 300 GHz

2.3.1 Zulässige Werte im Expositionsbereich 1 und im Bereich erhöhter Exposition

2.3.2 Zulässige Werte im Expositionsbereich 2

2.3.3 Zulässige Werte für hochfrequente Ströme im Frequenzbereich 10 MHz bis 110 MHz

2.3.4 Bewertung der Exposition bei elektromagnetischen Feldern mit mehreren Frequenzen

2.4 Zulässige Werte für mittelbare Wirkungen

3 Gepulste Felder

3.1 Frequenzbereich 0 Hz bis 91 kHz 

3.2 Frequenzbereich 91 kHz bis 300 MHz

4 Anwendung der Basiswerte

Anlage 2