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Zulässige Werte für EM-Felder  Anlage 1

Als zulässige Werte werden Basis- und abgeleitete Werte für die verschiedenen Expositionsbereiche angegeben. Diese gelten für sinusförmige periodische Vorgänge einer Frequenz. Für gepulste elektromagnetische Felder und Anwendung der Basiswerte siehe Abschnitte 3 und 4.

Die zulässigen Werte für Expositionsbereich 1 orientieren sich am Konzept der Vermeidung von Gefährdungen unter Berücksichtigung von Sicherheitsfaktoren. Es sind Effekte berücksichtigt, wie Reizung von Sinnesorganen, Nerven- und Muskelzellen, Beeinflussung der Herzaktion und Wärmeeffekte. Die Werte gelten längstens für eine Arbeitsschicht.

Für den Expositionsbereich 2 gelten Werte, die aufgrund der allgemeinen Zugänglichkeit und zur Vermeidung möglicher Belästigungen zusätzliche Sicherheitsfaktoren berücksichtigen.

1. Basiswerte für unmittelbare Wirkungen

Als Basiswerte für unmittelbare Wirkungen sind die in Tabelle 1 angegebenen Grenzwerte festgelegt.

Tabelle 1: Basiswerte für unmittelbare Wirkungen

Frequenzbereich Effektivwert der
elekrischen Stromkörperdichte
J in A/m2 (1)
Spezifische Absorptionsrate
SAR in W/kg(4)
Spezifische
Absorption für
Impulsfelder
Sa
in J/kg(5), (6)
Leistungs-
dichte S
in
W/m2 (7), (8)
Ganz-
körper-
mittel-
wert
Lokale SAR(5)
Kopf und
Rumpf
Glied-
maßen
> 0 - 1 Hz 0,040 (-) (-) (-) (-) (-)
1 - 4 Hz 0,040/f(2) (-) (-) (-) (-) (-)
4 - 1000 Hz 0,010 (-) (-) (-) (-) (-)
1 - 100 kHz f/100(3) (-) (-) (-) (-) (-)
0,1 - 10 MHz f/100(3) 0,4 10 20 (-) (-)
0,01 - 10 GHz (-) 0,4 10 20 0,01 (-)
10 - 300 GHz (-) (-) (-) (-) (-) 50
(1) Über jedes Flächenelement von 1 cm2 senkrecht zur Stromrichtung sowie über jedes Zeitintervall von 1 s zu mitteln;
(2)f in Hz;
(3)f in kHz;
(4) Über jedes 6 Minuten-Intervall arithmetisch zu mitteln;
(5) Mittelungsmasse 10 g;
(6) Trägerfrequenzf > 300 MHz und PulslängeT < 30 µs;
(7) Über jedes Flächenelement von 20 cm2 und jedes Zeitintervall von jeweils 68/f1,05-Minuten (f in GHz) zu mitteln;
(8) Die maximale örtliche Leistungsdichte gemittelt über jedes Flächenelement von 1 cm2 darf 1 kW/ m2 nicht überschreiten;
(-) bei diesen Frequenzen nicht relevant.

2 Abgeleitete Werte

Die abgeleiteten Werte sind so festgelegt, dass selbst unter Zugrundelegung der ungünstigsten Expositionsbedingungen der EM-Felder die Basiswerte nicht überschritten werden. Die abgeleiteten Werte für den Expositionsbereich 1 und den Expositionsbereich 2 wurden dabei unter Berücksichtigung verschiedener Sicherheitsfaktoren aus den Basiswerten der Tabelle 1 berechnet.

Die abgeleiteten Werte sind grundsätzlich einzuhalten. Sie dürfen überschritten werden, wenn nachgewiesen ist, dass die Basiswerte nicht überschritten werden.

Die Einhaltung der abgeleiteten Werte gewährleistet nicht zwangsläufig die Sicherheit von Trägern aktiver elektronischer Körperhilfsmittel.

Die Bilder 1 und 2 enthalten die graphische Darstellung der abgeleiteten Werte.

Bild 1: Zulässige Werte der elektrischen Feldstärke in den Expositionsbereichen 1 und 2 sowie im Bereich erhöhter Exposition


Bild 2: Zulässige Werte der magnetischen Flussdichte in den Expositionsbereichen 1 und 2 sowie im Bereich erhöhter Exposition

2.1 Abgeleitete Werte im Frequenzbereich 0 Hz bis 29 kHz

2.1.1 Zulässige Werte im Expositionsbereich 1 und im Bereich erhöhter Exposition

Bei der Festlegung der Werte für kurze Expositionszeiten werden die Sicherheitsfaktoren der abgeleiteten Werte für Expositionsbereich 1 verringert. Dies ist aufgrund der Größe der Sicherheitsfaktoren und der kontrollierten Expositionsbedingungen zulässig. Zur Begrenzung von Sekundäreffekten darf beim elektrischen Feld ein Wert von 30 kV/m nicht überschritten werden.

Tabelle 2: Effektivwerte der elektrischen Feldstärke im Expositionsbereich 1 und im Bereich erhöhter Exposition

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(Stand: 17.03.2022)

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