Regelwerk, Arbeitsschutz, UVV, BGV A, B, C, D

BGV D44 - Munition
- Inhalt -

I. Geltungsbereich

§ 1 Geltungsbereich
Da Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, 2, 3, 4

II. Begriffsbestimmungen

§ 2 Begriffsbestimmungen
Da Nr. 2, 5

III. Bau und Ausrüstung

A. Gemeinsame Bestimmungen

§ 3 Allgemeines

§ 4 Gebäudebauarten
Da Abs. 1 Nr. 1 bis 6, 3, 6; Abs. 2 Nr. 1, 1 bis 3, 2

§ 5 Transportbänder und Rollenbahnen

B. Besondere Bestimmungen für das Herstellen gegossener Sprengladungen

§ 6 Einzelgebäude
Da Abs. 1 Nr. 3, 4 Abs. 2, 3, 4

§ 7 Gießhäuser
Da Abs. 2

§ 8 Schmelz-, Misch- und Gießkessel

§ 9 Sprengstoffleitungen und Absperrorgane

§ 10 Wärmeträger
Da Abs. 1

§ 11 Absaugeinrichtungen
DA

§ 12 Weiterbehandeln und mechanisches Bearbeiten von Sprengstoffen
Da Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3

§ 13 Zerkleinerungsgebäude

§ 14 Brandschutzeinrichtungen
Da Abs. 1, 2

C. Besondere Bestimmungen für das Herstellen gepreßter Sprengladungen

§ 15 Einzelgebäude
Da Abs. 2

§ 16 Pressengebäude
Da Abs. 1, 4

§ 17 Pressenräume
DA Abs. 1 Satz 1, Abs. 2

§ 18 Weiterbehandeln von Preßkörpern.

§ 19 Tauchbäder
DA

§ 20 Zerkleinern von Preßkörpern
DA

D. Besondere Bestimmungen für Zünd- und Anzündmittel

§ 21 Zündmittel
DA Abs. 1, 2, 3&4, 5

§ 22 Anzündmittel
DA

E. Besondere Bestimmungen für das Laborieren von Wirkteilen

§ 23 Gefährliche Arbeiten
Da Abs. 1 Nr. 3

§ 24 Spritzlackieren
DA

F. Besondere Bestimmungen für das Herstellen von Treibladungen

§ 25 Gebäude, Räume und Feuerlöscheinrichtungen
Da Abs. 1 Nr 1 bis 6 & 8, Abs. 1 Nr. 5, 7 ; Abs. 2, 4

G. Besondere Bestimmungen für das Laborieren von Patronenmunition

§ 26 Gebäude und Räume
Da Abs. 1, 2, 3

§ 27 Räume für Pulvervorratsbehälter beim maschinellen Laden von Patronenmunition

§ 28 Lademaschinen
DA

§ 29 Vorratsbehälter für Anzündmittel
DA

§ 30 Aufsetzen von bezünderten Geschossen

§ 31 Prüfen von Anzündmitteln

§ 32 Zuführen der Treibladungspulver
Da Satz 1

§ 33 Pulvervorratsbehälter für Rand- und Zentralfeuerhülsen

§ 34 Laborieren von Patronenmunition an Einzelladestellen
Da Abs. 1, 2

H. Besondere Bestimmungen für das Herstellen gepresster und gegossener Raketentreibsätze

§ 35 Einzelgebäude
Da Abs. 1, 2, 3

§ 36 Mahlen und Trocknen explosionsgefährlicher Rohstoffe
Da Abs. 2, 4

§ 37 Ansetzen und Mischen von Treibstoffmassen
Da Abs. 1, 3

§ 38 Vermeiden von metallischen Fremdkörpern
DA

§ 39 Knoten und Granulieren der Treibstoffmassen
Da Abs. 1, 3, 5

§ 40 Walzen von Treibstoffmassen
Da Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2, Abs. 4, 5, 6, 7, 8

§ 41 Mischen der Treibstoffgranulate

§ 42 Trocknen der Treibstoffgranulate

§ 43 Formgeben mittels Schneckenpressen

§ 44 Formgeben mittels Kolbenpressen und Schneiden
Da Abs. 3

§ 45 Formgeben durch Gießen

§ 46 Aushärten und Tempern von Treibsatzrohlingen
Da Abs. 2

§ 47 Entformen von gegessenen Treibsätzen
Da Abs. 2

§ 48 Spanabhebendes Bearbeiten von Treibsätzen
DA Abs. 1, 5, 6 Nr. 1

§ 49 Isolieren von Treibsätzen
Da Abs. 2

§ 50 Zerstörungsfreies Prüfen sowie Verpacken von Treibsätzen
DA

§ 51 Maschinelles Zerkleinern von Treibsätzen
Da Abs. 1, 3

§ 52 Vermeiden von Brandübertragungen
Da Abs. 1

I. Besondere Bestimmungen für den Zusammenbau von Raketenmotoren

§ 53 Gebäudearten
Da Abs. 1

§ 54 Einzelräume
Da Abs. 1 Nr. 6, Abs. 4 Satz 1, Abs. 4 Nr. 1, 2

§ 55 Schutzmaßnahmen bei der Zundkreiskontrolle und dynamischen Unwuchtbestimmung
Da Abs. 1

K. Besondere Bestimmungen für den Zusammenbau von Raketen

§ 56 Einzelräume
Da Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2, 3, 4

L. Besondere Bestimmungen für Anlagen zur Umweltsimulation

§ 57 Gebäudearten
DA

§ 58 Einzelgebäude
Da Abs. 1 Nr. 7

§ 59 Anlagen zur Umweltsimulation
DA

§ 60 Umweltsimulation ohne mechanische oder thermische Beanspruchung

M. Besondere Bestimmungen für das Vorbereiten von Munition zu Prüfzwecken

§ 61 Arbeitsplätze zu Prüfzwecken
DA

IV. Betrieb

A. Gemeinsame Bestimmungen

§ 62 Allgemeines

B. Besondere Bestimmungen für das Herstellen gegossener Sprengladungen

§ 63 Wiedergewonnene Sprengstoffe

§ 64 Gießen
Da Abs. 2, 3

§ 65 Sprengstoffleitungen und Absperrorgane
Da Abs. 3

§ 66 Feuchthalten der Fußböden in Schmelz- und Gießhäusern

C. Besondere Bestimmungen für das Herstellen gepreßter Sprengladungen

§ 67 Abstellen und Bereithalten

D. Besondere Bestimmungen für Zünd- und Anzündmittel

§ 68 Zündmittel

§ 69 Anzündmittel

E. Besondere Bestimmungen für das Herstellen von Treibladungen

§ 70 Herstellen von Treibladungen
DA

F. Besondere Bestimmungen für das Laborieren von Patronenmunition

§ 71 Bereithalten von Treibladungsanzündern, Anzündhütchen und Treibladungspulvern
Da Abs. 2

§ 72 Pulveraufgabestelle für Patronenmunition

§ 73 Abwiegen von Treibladungspulver für Patronenmunition
DA

§ 74 Einrichtungen zur Aufnahme von ausgeschiedenen Treibladungspulvern
DA

§ 75 Laden von Patronenmunition

§ 76 Verpacken von Patronenmunition

G. Besondere Bestimmungen für das Herstellen gepreßter oder gegossener Raketentreibsätze

§ 77 Feuchtigkeitsgehalt der Rohmasse
DA

§ 78 Mischen von Komposit-Treibstoffen
DA

§ 79 Walzen
Da Nr. 6, 8

§ 80 Formgeben mittels Schnecken. und Kolbenpressen

H. Besondere Bestimmungen für den Zusammenbau von Raketen und Raketenmotoren

§ 81 Zusammenbau von Raketen und Raketenmotoren

I. Besondere Bestimmungen für Anlagen zur Umweltsimulation

§ 82 Anlagen zur Umweltsimulation

V. Prüfung

§ 83 Prüfung
DA

VI. Ordnungswidrigkeiten

§ 84 Ordnungswidrigkeiten

VII. Übergangs- und Ausführungsbestimmungen

§ 85 Übergangs. und Ausführungsbestimmungen

VIII. Inkrafttreten

§ 86 Inkrafttreten