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Regelwerk; DGUV-G

DGUV Grundsatz 311-004 - Rahmenkonzept zur Grundqualifizierung von Sicherheitsbeauftragten
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Grundsatz

(Ausgabe: 05/2025)


Sachgebiet Sicherheitsbeauftragte des Fachbereichs Organisation von Sicherheit und Gesundheit der DGUV und Unterarbeitsgruppe I

"Qualifizierungsmaßnahmen betrieblicher Zielgruppen" (AAW Ua I) der Arbeitsgruppe Aus- und Weiterbildung (AAW)

1 Anwendungsbereich

Sicherheitsbeauftragte (Sibe) sind wichtige Akteure im Arbeitsschutz, die bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz unterstützen. Sie agieren auf ihrer Arbeitsebene, wirken als Multiplikatoren für sicherheits- und gesundheitsbewusstes Verhalten und sind ehrenamtlich tätig. Die Unfallversicherungsträger haben nach § 23 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch ( SGB VII) für die erforderliche Aus- und Fortbildung von Sicherheitsbeauftragten zu sorgen.

Dieser DGUV Grundsatz hat das Ziel, einen Rahmen für die Grundqualifizierung von Sicherheitsbeauftragten zu schaffen. Dieser Rahmen dient als Maßstab für die Qualität der Grundqualifizierung und fördert die Einheitlichkeit der Angebote. Es werden die Learning-Outcomes (siehe Kapitel 2), das didaktische Rahmenkonzept (siehe Kapitel 3) einschließlich des Kompetenzprofils von Sicherheitsbeauftragten (siehe Kapitel 3.2), Lernziele (siehe Kapitel 3.3) und typische Handlungssituationen (siehe Kapitel 3.4) sowie die Qualitätsanforderungen an qualifizierende Stellen (siehe Kapitel 4) für die Grundqualifizierung beschrieben. Darüber hinaus werden in Kapitel 5 die Möglichkeiten der Fort- und Weiterbildung für Sicherheitsbeauftragte aufgezeigt. Der Grundsatz legt keine festen Vorgaben für den zeitlichen Umfang oder konkrete Formate und Methoden in der Grundqualifizierung fest.

Stattdessen beschreibt er zu erreichende Ziele der Grundqualifizierung, wodurch den Anbietern die Freiheit zur konkreten Ausgestaltung ihrer Angebote überlassen wird. Der Grundsatz dient darüber hinaus als Unterstützung für diejenigen, die Qualifizierungsangebote konzipieren und anbieten. Es werden Beispiele guter Praxis und Empfehlungen zur Verfügung gestellt, die für die eigene Konzeptionierung genutzt werden können, z.B. typische Handlungssituationen in Anhang 3.

Der vorliegende Grundsatz richtet sich an alle Anbieter, die eine Grundqualifizierung für Sicherheitsbeauftragte konzipieren und durchführen. Dazu zählen die Unfallversicherungsträger, freie Bildungsträger und Unternehmen und Einrichtungen, die Sicherheitsbeauftragte intern qualifizieren.

Zielgruppe der Grundqualifikation für Sicherheitsbeauftragte sind gerade bestellte Sicherheitsbeauftragte, angehende Sicherheitsbeauftragte, die zeitnah zu Sicherheitsbeauftragten bestellt werden sollen, sowie Sicherheitsbeauftragte, die schon seit Jahren bestellt sind und noch keine Qualifikationsmaßnahme für Sicherheitsbeauftragte absolviert haben. Darüber hinaus kann die Grundqualifizierung im Einzelfall auch für Sicherheitsbeauftragte geeignet sein, bei denen die Grundqualifizierung oder eine Fortbildung bereits lange zurückliegt.

Grundqualifizierung wird in Abgrenzung zu Aufbauqualifizierung und Fortbildung dabei folgendermaßen verstanden: Die Teilnahme an der Grundqualifizierung bereitet Sicherheitsbeauftragte darauf vor, ihre Aufgaben im Unternehmen bzw. in der Einrichtung kompetent wahrzunehmen. Aufbauqualifizierungen erweitern die in der Grundqualifizierung erlernten Kompetenzen und ermöglichen einen Erfahrungsaustausch nach der ersten Startphase in der Rolle als bestellte Sicherheitsbeauftragte.

Fortbildungen haben die Nachhaltigkeit der Qualifizierung von Sicherheitsbeauftragten zum Ziel, ergänzen darüber hinaus das Fachwissen, ermöglichen die Erweiterung von Kompetenzen und bieten einen Erfahrungsaustausch für bereits länger etablierte Sicherheitsbeauftragte.

2 Outcome der Grundqualifizierung von Sicherheitsbeauftragten

Das Outcome beschreibt, was Lernende nach Abschluss eines Lernprozesses wissen, verstehen und in der Lage sind zu tun. Das Outcome legt somit fest, was Lernende am Ende der Lernphase wissen und können sollen. In Bezug auf die unterschiedlichen Interaktionsbereiche von Sicherheitsbeauftragten werden verschiedene Outcomes festgelegt:

In der Grundqualifizierung erleben die Sicherheitsbeauftragten Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz als interessante Aufgabe und lernen ihren zuständigen Unfallversicherungsträger und die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV) als Partner kennen. Die Grundqualifizierung stellt eine fachliche und persönliche Bereicherung für die Teilnehmenden dar und ermöglicht ihnen einen Perspektivwechsel zu ihrer bisherigen Tätigkeit.

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