Regelwerk

DGUV Grundsatz 315-390
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Vorbemerkungen

1 Maschinentechnische Arbeitsmittel der Veranstaltungstechnik

2 Gefährdungsbeurteilungen

Abb. 1 Gefährdungsbeurteilungen

2.1 Auswahl maschinentechnischer Arbeitsmittel der Veranstaltungstechnik

2.2 Verwendung maschinentechnischer Arbeitsmittel der Veranstaltungstechnik

2.3 Maßnahmen und Wirkungskontrolle

3 Arten von Prüfungen

3.1 Prüfung vor der erstmaligen Verwendung

3.1.1 Prüfungen vor dem Inverkehrbringen - Konformitätsbewertung/ Vor- und Bauprüfung

3.1.2 Prüfungen nach Montage und Installation vor der ersten Inbetriebnahme / Abnahmeprüfung

3.2 Wiederkehrende Prüfungen

Tabelle 2: Schäden verursachende Einflüsse

3.2.1 Prüfungen vor jeder Benutzung

3.2.2 Prüfungen im Tourneebetrieb

3.2.3 Prüfungen von Arbeitsmitteln mit geringem Gefährdungspotential

3.3 Außerordentliche Prüfung

3.4 Dokumentation der Prüfungen

4 Qualifikation und Auswahl von Personen für die Prüfung

4.1 Fachkundige Personen

4.2 Zur Prüfung befähigte Personen

4.3 Ermächtigte (Prüf-)Sachverständige

5 Durchführung der Prüfungen

5.1 Beauftragung von Personen für die Prüfung

5.2 Ablauf von Prüfungen

5.3 Prüfergebnisse und Kommunikation

6 Grundsätze für die Ermächtigung von Sachverständigen für die Prüfung von maschinentechnischen Arbeitsmitteln der Veranstaltungstechnik

6.1 Verfahren zur Ermächtigung von Sachverständigen

6.2 Zulassung zur fachlichen Prüfung

6.3 Voraussetzungen für die Zulassung zur fachlichen Prüfung

6.4 Anhörung (fachliche Prüfung)

6.5 Ermächtigung von Sachverständigen

6.6 Befristung, Verlängerung und Weiterbildung

6.7 Pflichten der Sachverständigen

6.8 Widerruf der Ermächtigung

Anhang 1 Anwendungsfälle für die Prüfung maschinentechnischer Arbeitsmittel der Veranstaltungstechnik

Tabelle 1: Maschinentechnische Arbeitsmittel der Veranstaltungstechnik im Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie

Tabelle 2: Von der Maschinenrichtlinie ausgenommene maschinentechnische Arbeitsmittel der Veranstaltungstechnik

Anhang 2 Anforderungen an die Dokumentation von Prüfungen durch Sachverständige

Anhang 3 Vorschriften, Regeln und Informationen

1. Gesetze, Verordnungen, Technische Regeln

2. Vorschriften, Regeln und Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit

3.