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DGUV Grundsatz 315-410 - Sicherheitsanforderungen an Büro-Arbeitstische, Büroschränke und aufrüstbare Raumgliederungselemente in Deutschland
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Grundsatz
(Ausgabe 09/2021)
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Mit diesem DGUV Grundsatz werden die Anforderungen des Gesetzes über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt ( Produktsicherheitsgesetz - ProdSG) hinsichtlich der Durchführung von Prüfungen an Büro-Arbeitstischen, Büroschränken und aufrüstbaren Raumgliederungselementen konkretisiert und der "Stand der Technik" hierzu beschrieben. Die Beschreibung umfasst die sicherheitstechnischen und ergonomischen Mindestanforderungen und erleichtert dadurch die Durchführung vorgeschriebener Prüfungen sowie deren Nachvollziehbarkeit.
Durch Veränderungen im rechtlichen Rahmen ist es einerseits erforderlich den DIN Fachbericht 147 "Anforderungen und Prüfungen von Büromöbeln - Leitfaden für die Sicherheitsanforderungen an Büro-Arbeitstische und Büroschränke in Deutschland", Ausgabedatum: 2006-06 zurückzuziehen, andererseits sind dort wichtige grundlegende sicherheitstechnische und ergonomische Anforderungen enthalten. Im vorliegenden DGUV Grundsatz wurden diese Kriterien weitestgehend übernommen und an den aktuellen Stand der Technik und Normung angepasst. Hierdurch soll der Arbeits- und Gesundheitsschutz weiterhin auf dem etablierten Niveau erhalten bleiben.
Dieser DGUV Grundsatz ist in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Institut für Normung e.V. (DIN) und dem Industrieverband Büro und Arbeitswelt e. V. (IBA) entstanden.
1 Anwendungsbereich
Dieser DGUV Grundsatz gilt für Büro-Arbeitstische, Büroschränke und aufrüstbare Raumgliederungselemente zur Verwendung im Bürobereich. Er konkretisiert in Deutschland bestehende Normen und enthält ergänzende Anforderungen zu europäischen Normen. Hierbei werden insbesondere die Sicherheit und Ergonomie der Nutzerinnen und Nutzer am Büro- und Bildschirmarbeitsplatz berücksichtigt.
2 Anforderungen an verwendungsfertige Büromöbel und Prüfungen
2.1 Allgemeines
Anforderungen an die Sicherheit, Festigkeit und Dauerhaltbarkeit von Büro-Arbeitstischen, Büroschränken und Raumgliederungselementen werden im Rahmen der europäischen Normung in den Normenreihen DIN EN 527 "Büromöbel - Büro-Arbeitstische", DIN EN 14073 "Büromöbel - Büroschränke", DIN EN 14074 "Büromöbel - Büro-Arbeitstische und Büroschränke" und DIN EN 1023 "Raumgliederungselemente" festgelegt.
Der vorliegende DGUV Grundsatz beinhaltet Aspekte der Sicherheit, Festigkeit und Dauerhaltbarkeit, die in den europäischen Normen nicht berücksichtigt sind. Dies sind beispielsweise ergonomische Grundregeln einer sicheren Produktgestaltung, Aspekte der langfristigen Nutzbarkeit der Möbel, wie auch in der Praxis mögliche ungünstige Betriebszustände.
Um die Sicherheit und Ergonomie bei der Nutzung der genannten Büromöbel am Büro- und Bildschirmarbeitsplatz zu gewährleisten, sind nachfolgende Normen und technische Spezifikationen anzuwenden, sofern in diesem DGUV Grundsatz nichts anderes festgelegt ist:
Büro Arbeitstische:
Büroschränke:
Raumgliederungselemente:
Durch Aufrüstung eines Raumgliederungselementes können zusätzliche Funktionen vorhanden sein, die ergänzende Anforderungen und Prüfungen nach sich ziehen.
(Stand: 10.11.2025)
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