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DGUV Grundsatz 315-412 - Qualitätskriterien für Büroarbeitsplätze - Anforderungen an Beratende für Büro und Objekteinrichtung
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Grundsatz
(Ausgabe 07/2022)
| Redaktioneller Hinweis: Berufsgenossenschaften sind gemäß § 210 SGB VII Behörden; ihre amtlichen Veröffentlichungen nach § 15 SGB VII unterliegen gemäß § 5 Abs. 2 UrhG keinem Urheberrechtsschutz. |
Büroplanung und -gestaltung ist eine anspruchsvolle und komplexe Aufgabe. Viele Wissensgebiete sind gefordert, um den technischen, organisatorischen und wirtschaftlichen Anforderungen sowie den Bedürfnissen der im Büro Arbeitenden gerecht zu werden. In Zeiten raschen Wandels der Märkte, Arbeitsaufgaben und Organisationen gilt es zudem, neben den Tätigkeiten im Büro auch Telearbeit und das mobile Arbeiten in die Überlegungen einzubeziehen.
Wer hier die richtigen Antworten finden will, muss nicht nur über das notwendige Wissen über einschlägige Gesetze, Regeln, Normen und Richtlinien verfügen, er muss auch den sich ständig weiterentwickelnden Stand der Technik sowie die Erkenntnisse von Arbeitswissenschaft und Arbeitsmedizin im Blick behalten. Gleichzeitig gilt es, die unterschiedlichen Projektbeteiligten in die Planungs- und Entscheidungsprozesse einzubinden. Die Raum- und Funktionsangebote im Büro, an Telearbeitsplätzen, im Homeoffice und an anderen Orten müssen zu einer aus Nutzersicht durchgehend stimmigen Arbeitswelt verbunden werden. Das macht deutlich, wie vielfältig die Aufgabenstellung "Gestaltung von Büroarbeitsplätzen" ist und welche zentrale Rolle dabei eine kompetente Fachberatung für die zukunftssichere Arbeitsplatzgestaltung spielen kann. Der vorliegende DGUV Grundsatz beschreibt die dafür relevanten Wissensfelder. Er ist eine Orientierungshilfe für alle, die sich mit der Konzeption, Planung und Einrichtung von Arbeitsplätzen für Bürotätigkeiten beschäftigen. Ergänzend zur Büroplanung und -gestaltung definiert der DGUV Grundsatz 315-411 "Qualitätskriterien für Büroarbeitsplätze - Anforderungen an Produkte" die Anforderungen an unterschiedliche Einrichtungsgegenstände für Arbeitsplätze im Büro, an Telearbeitsplätze und für mobiles Arbeiten im Homeoffice.
Erläuterungen
Die in diesem DGUV Grundsatz definierten Anforderungen an Beratende orientieren sich an den Herausforderungen bei der Konzeption von Büroeinheiten mittlerer Größe. Diese Aufgabe kann in vielen Fällen von einer Person gesteuert und betreut werden. Für größere oder komplexere Büro- und Objektgestaltungen ist es sinnvoll und ggf. sogar notwendig, weitere Experten hinzuzuziehen. Entsprechende Hinweise finden sich in den Erläuterungen zu den einzelnen Kompetenzfeldern.
Von "Kennen" bis "Gestalten"
Die Anspruchsniveaus für die Zertifizierung von Personen gliedern sich vom "Kennen" eines Themas über das "Verstehen" und "Anwenden" bis hin zum selbstständigen "Gestalten" einer Arbeitswelt. Dabei wird im Folgenden jeweils das Anforderungsniveau benannt, das Quality Office Consultants mindestens erfüllen müssen. Je nach persönlicher Erfahrung werden die zertifizierten Berater und Beraterinnen über dieses Niveau hinausgehen und zusätzliches Fachwissen einsetzen.
Die drei Begriffe "Verstehen", "Anwenden" und "Gestalten" schließen in ihrer Bedeutung jeweils das Anforderungsniveau des vorher genannten Begriffs mit ein.
Qualitätszeichen Quality Office
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Parallel zu diesem DGUV Grundsatz erscheint die Quality Office Leitlinie L-Q 2022 "Qualitätskriterien für Büroarbeitsplätze - Anforderungen an Berater und Beraterinnen für Büro- und Objekteinrichtungen". Die darin enthaltenden Anforderungen stimmen weitgehend mit jenen dieses DGUV Grundsatzes überein. Die Quality Office Leitlinie stellt die Grundlage für die Zertifizierung von Quality Office Consultants dar. Die Zertifizierung von Beraterinnen und Beratern zum Quality Office Consultant ist somit geeignet, eine Übereinstimmung gemäß den Anforderungen nach diesem DGUV Grundsatz zu belegen.
Weitere Informationen zur Zertifizierung und den Fortbildungsveranstaltungen finden Sie unterwww.quality-office.org/berater/. |
Anforderungen an Beratende
Die im Folgenden beschriebenen Kompetenzfelder spiegeln den aktuellen Stand des Wissens zur Gestaltung von Arbeitsplätzen für Bürotätigkeiten und der Technik wider. Beratende müssen die folgenden beschriebenen Aspekte kennen, verstehen, anwenden und gestalten können.
(Stand: 02.10.2025)
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