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BGI/GUV-I 503 / DGUV Information 204-006 - Anleitung zur Ersten Hilfe
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Information
(Ausgabe 04/2003; 09/2006; 05/2011; 11/2017aufgehoben)
| Redaktioneller Hinweis: Berufsgenossenschaften sind gemäß § 210 SGB VII Behörden; ihre amtlichen Veröffentlichungen nach § 15 SGB VII unterliegen gemäß § 5 Abs. 2 UrhG keinem Urheberrechtsschutz. |
Archiv: 05/2011
redak. Hinweis:
1 Aushang zur Ersten Hilfe
| Rettungsleitstelle (Notruf): |
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| Ersthelfer/Ersthelferin: |
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| Betriebssanitäter/Betriebssanitäterin: |
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| Erste-Hilfe-Material bei: |
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| Erste-Hilfe-Raum: |
|
| Nächste erreichbare Ärzte/Ärztinnen: |
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| Berufsgenossenschaftliche Durchgangsärzte/ Durchgangsärztinnen: |
Info: www.dguv.de/landesverbaende |
| Nächstgelegenes Krankenhaus: |
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| Lerne helfen - werde Ersthelfer/Ersthelferin |
|
![]() Info: www.dguv.de/fberstehilfe |
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| Meldung zur Ausbildung bei: |
|
Diese "Anleitung zur Ersten Hilfe" ergänzt das Plakat "Erste Hilfe" (DGUV Information 204-001) und gibt weitergehende Hinweise zur Ersten Hilfe im Betrieb. Ausführliche Informationen enthält das "Handbuch zur Ersten Hilfe" (DGUV Information 204-007).
2 Allgemeine Verhaltensweisen beim Auffinden einer Person
3 Lebensrettende Sofortmaßnahmen Ablaufschema bei lebensbedrohlichen Situationen
4 Herzdruckmassage
5 Beatmung
6 Seitenlage
7 Blutungen
Erkennen
Maßnahmen
Anlegen eines Druckverbandes
Bei Abriss von Körperteilen
8 Schock
Erkennen
Diese Anzeichen treten nicht immer alle und nicht immer gleichzeitig auf.
Maßnahmen
9 Knochenbrüche, Gelenkverletzungen
Erkennen
Maßnahmen
10 Verbrennungen
Maßnahmen
11 Verätzungen
Erste-Hilfe-Maßnahmen sind bereits bei Verdacht auf eine Verätzung durchzuführen, da die Wirkung von ätzenden Stoffen mit zeitlicher Verzögerung auftreten kann.
Allgemeine Maßnahmen
Augen
Haut
Verschlucken
Atmungsorgane
Bei Gefahr von Verätzungen durch Reizgase, z.B. Chlor, nitrose Gase, sind spezielle Erste-Hilfe-Maßnahmen durch den Betriebsarzt bzw. Betriebsärztin festzulegen und die Ersthelfer und Ersthelferinnen entsprechend zu schulen.
12 Vergiftungen
Erkennen
Allgemeine Maßnahmen
Haut
Verschlucken
Atmungsorgane
Bei Gefahr durch giftige Stoffe sind spezielle Erste-Hilfe-Maßnahmen durch den Betriebsarzt bzw. Betriebsärztin festzulegen, z.B. Sauerstoff, Antidote, und die Ersthelfer und Ersthelferinnen entsprechend zu schulen *.
13 Unfälle durch elektrischen Strom
Bei jedem Stromunfall muss mit Kreislaufstillstand gerechnet werden.
Allgemeine Maßnahmen
Niederspannung
(üblich im Haushalt und Gewerbe bis maximal 1000 Volt):
Hochspannung
(durch Warnschild mit Blitzpfeil gekennzeichnete Anlagen über 1000 Volt):
Hochspannung
Maßnahmen an verunfallter Person
14 Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen
Die Aufzeichnungen sind mindestens 5 Jahre lang aufzubewahren und müssen mindestens nachfolgende Angaben enthalten:
| Angaben zum Hergang des Unfalls bzw. des Gesundheitsschadens |
| Name der verletzten bzw. erkrankten Person |
| Datum/Uhrzeit |
| Ort/ Unternehmensteil |
| Hergang |
| Art und Umfang der Verletzung/ Erkrankung |
| Name der Zeugen |
| Erste-Hilfe-Leistung |
| Datum/ Uhrzeit |
| Art und Weise der Erste-Hilfe-Maßnahmen |
| Name des Ersthelfers/der Ersthelferin |
Wenn das herausnehmbare Plakat "Erste Hilfe" (DGUV Information 204-003) fehlt, dann können Sie es bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger oder unter www.dguv.de/publikationen bestellen.
________
* Hinweise zur Toxikologie und zur Ersten Hilfe in Sicherheitsdatenblättern, den Stoffmerkblättern der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie und Stoffdatenbanken (z.B. www.gischem.de, www.dguv.de, WebCode d11892) sind ggf. zusätzlich zu beachten.
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(Stand: 11.08.2025)
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