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Regelwerk; BGI/GUV-I / DGUV-I

BGI/GUV-I 503 / DGUV Information 204-006 - Anleitung zur Ersten Hilfe
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Information

(Ausgabe 04/2003; 09/2006; 05/2011; 11/2017aufgehoben)



Zur aktuellen Fassung

Archiv: 05/2011

redak. Hinweis:


1 Aushang zur Ersten Hilfe

Rettungsleitstelle (Notruf):
Ersthelfer/Ersthelferin:
Betriebssanitäter/Betriebssanitäterin:
Erste-Hilfe-Material bei:
Erste-Hilfe-Raum:
Nächste erreichbare Ärzte/Ärztinnen:
Berufsgenossenschaftliche Durchgangsärzte/ Durchgangsärztinnen:

Info: www.dguv.de/landesverbaende

Nächstgelegenes Krankenhaus:


Lerne helfen - werde Ersthelfer/Ersthelferin
 
Info: www.dguv.de/fberstehilfe
Meldung zur Ausbildung bei:


Diese "Anleitung zur Ersten Hilfe" ergänzt das Plakat "Erste Hilfe" (DGUV Information 204-001) und gibt weitergehende Hinweise zur Ersten Hilfe im Betrieb. Ausführliche Informationen enthält das "Handbuch zur Ersten Hilfe" (DGUV Information 204-007).

2 Allgemeine Verhaltensweisen beim Auffinden einer Person

3 Lebensrettende Sofortmaßnahmen Ablaufschema bei lebensbedrohlichen Situationen


4 Herzdruckmassage

5 Beatmung

6 Seitenlage

7 Blutungen

Erkennen

Maßnahmen

Anlegen eines Druckverbandes

Bei Abriss von Körperteilen

8 Schock

Erkennen

Diese Anzeichen treten nicht immer alle und nicht immer gleichzeitig auf.

Maßnahmen

9 Knochenbrüche, Gelenkverletzungen

Erkennen

Maßnahmen

10 Verbrennungen

Maßnahmen

11 Verätzungen

Erste-Hilfe-Maßnahmen sind bereits bei Verdacht auf eine Verätzung durchzuführen, da die Wirkung von ätzenden Stoffen mit zeitlicher Verzögerung auftreten kann.

Allgemeine Maßnahmen

Augen

Haut

Verschlucken

Atmungsorgane

Bei Gefahr von Verätzungen durch Reizgase, z.B. Chlor, nitrose Gase, sind spezielle Erste-Hilfe-Maßnahmen durch den Betriebsarzt bzw. Betriebsärztin festzulegen und die Ersthelfer und Ersthelferinnen entsprechend zu schulen.

12 Vergiftungen

Erkennen

Allgemeine Maßnahmen

Haut

Verschlucken

Atmungsorgane

Bei Gefahr durch giftige Stoffe sind spezielle Erste-Hilfe-Maßnahmen durch den Betriebsarzt bzw. Betriebsärztin festzulegen, z.B. Sauerstoff, Antidote, und die Ersthelfer und Ersthelferinnen entsprechend zu schulen *.

13 Unfälle durch elektrischen Strom

Bei jedem Stromunfall muss mit Kreislaufstillstand gerechnet werden.

Allgemeine Maßnahmen

Niederspannung
(üblich im Haushalt und Gewerbe bis maximal 1000 Volt):

Hochspannung
(durch Warnschild mit Blitzpfeil gekennzeichnete Anlagen über 1000 Volt):

Hochspannung

Maßnahmen an verunfallter Person

14 Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen

Die Aufzeichnungen sind mindestens 5 Jahre lang aufzubewahren und müssen mindestens nachfolgende Angaben enthalten:

Angaben zum Hergang des Unfalls bzw. des Gesundheitsschadens
Name der verletzten bzw. erkrankten Person
Datum/Uhrzeit
Ort/ Unternehmensteil
Hergang
Art und Umfang der Verletzung/ Erkrankung
Name der Zeugen


Erste-Hilfe-Leistung
Datum/ Uhrzeit
Art und Weise der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Name des Ersthelfers/der Ersthelferin



Wenn das herausnehmbare Plakat "Erste Hilfe" (DGUV Information 204-003) fehlt, dann können Sie es bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger oder unter www.dguv.de/publikationen bestellen.


________


* Hinweise zur Toxikologie und zur Ersten Hilfe in Sicherheitsdatenblättern, den Stoffmerkblättern der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie und Stoffdatenbanken (z.B. www.gischem.de, www.dguv.de, WebCode d11892) sind ggf. zusätzlich zu beachten.

ENDE

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