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Regelwerk; BGI/GUV-I / DGUV-I

DGUV Information 205-001 - Betrieblicher Brandschutz in der Praxis
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Information

(Ausgabe 2006; 2007; 2010; 11/2013; 12/2020)



Archiv: 11/2013


Vorwort

Brände und Explosionen sind oft die unmittelbaren Auslöser von Unfällen. Der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung wurden in den vergangenen Jahren (2010-2017) jeweils etwa 2.000 Arbeitsunfälle gemeldet, deren Ursache auf Brände und Explosionen zurückzuführen sind. Auch wirtschaftlich kann ein Brand katastrophale Folgen für den Betrieb haben. Jeder zweite Betrieb muss nach einem großen Brandschaden Insolvenz anmelden. Genehmigungsrechtlich werden lediglich Grundanforderungen zum Brandschutz formuliert. Aus diesem Grund ist es wichtig, ergänzende Maßnahmen zu ergreifen, so dass das Ausmaß eines Schadens und somit die Betriebsunterbrechung reduziert wird.

Die Verletzungen bei einem Brand werden durch die direkte Einwirkung der Flammen oder heißen Rauchgase auf ungeschützte Bereiche des menschlichen Körpers, durch die Auswirkung brennender Kleidung sowie Rauchvergiftung (Rauchgasinhalation) verursacht. Dem betrieblichen Brandschutz kommt daher zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Sachschäden eine große Bedeutung zu.

Technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit der Beschäftigten sind zwingend notwendige Bestandteile der Planung von Arbeitsplätzen und Fertigungsabläufen. Dazu gehören auch Brand- und Explosionsschutzmaßnahmen. Sie liegen generell im Verantwortungsbereich der Unternehmerin oder des Unternehmers und der von ihr oder ihm beauftragten Personen.

Oft wird in den Betrieben argumentiert, dass es noch nie zu einem Brand gekommen ist. Es sei außerdem sehr unwahrscheinlich, dass in Zukunft ein Brand entstehen würde. Dieser Einstellung wurde gerichtlich widersprochen:

"Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss." (Urteil des Oberverwaltungsgericht Münster, 10a 363/86 vom 11.12.1987)

Abb. 1 Aufgaben im Brandschutz

1 Brandursachen

Die Brandursachen in Deutschland über alle Lebensbereiche verteilen sich wie in Abbildung 2 dargestellt.

Hauptursachen für Brände in Arbeitsstätten sind:

Die folgenden Brandschilderungen mit ihren Folgen sowie die täglichen Berichte zu Bränden in den Medien verdeutlichen die Notwendigkeit, Maßnahmen festzulegen, mit denen das Entstehen von Bränden verhindert und eingetretene Brände erfolgreich bekämpft werden können.

Abb. 2 Brandursachen in Deutschland (Quelle: Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung der öffentlichen Versicherer e.V. [IFS])

2 Verantwortliche, Beauftragte und Beteiligte im betrieblichen Brandschutz

Die Verhütung und Bekämpfung von Bränden und Explosionen ist eine Gemeinschaftsaufgabe aller Personen im Betrieb.

2.1 Unternehmer oder Unternehmerin und Führungskräfte

Unternehmer oder Unternehmerinnen und Führungskräfte müssen:

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