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Regelwerk; BGI/GUV-I / DGUV-I

DGUV Information 205-006 / BGI/GUV-I 5162 - Arbeiten in sauerstoffreduzierter Atmosphäre
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Information

(Ausgabe 06/2013; 01/2019)



Archiv: 06/2013


Vorbemerkung

Die Sauerstoffreduktion ist eine Technologie zur Brandvermeidung, die in verschiedenen Bereichen, vor allem in der Informationstechnologie (IT- und Serverräumen), Lagern (z.B. Kleinladungsträger-, Gefahrstoff- und Tiefkühllager) sowie Archiven und Museen immer häufiger zum Einsatz kommt. Bei Betrieb der Brandvermeidungsanlagen wird je nach gelagerten Materialien oder zu schützenden Einrichtungen der Sauerstoffgehalt der Luft im Raum reduziert, um einen Brandausbruch zu verhindern. Um gesundheitliche Beeinträchtigungen zu vermeiden, müssen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung Schutzmaßnahmen getroffen werden. Dies können bauliche, technische, organisatorische und arbeitsmedizinische Maßnahmen sein.

1 Anwendungsbereich

Diese Information gilt für Bereiche, in denen aus Gründen der Brandvermeidung die Sauerstoffkonzentration der Atmosphäre durch technische Maßnahmen gesenkt wird. Sie beschreibt die notwendigen Schutzmaßnahmen in derartigen Bereichen.

Diese Information richtet sich an den Unternehmer bzw. die Unternehmerin einer Sauerstoffreduzierungsanlage zur Brandvermeidung und soll Hilfestellung geben sowie die Spielräume zur Erfüllung der Pflichten hinsichtlich der Einhaltung des Schutzzieles Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit darlegen. Ziel und Zweck der Information ist es, den Gestaltungsspielraum gemäß § 3 Abs. 1 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) so zu beschreiben, dass von der Arbeitsstätte keine Gefährdungen für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten ausgehen.

Der Unternehmer bzw. die Unternehmerin hat bei der Festlegung der erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zum sicheren und gesundheitsgerechten Einrichten und Betreiben der Arbeitsstätten die allgemeinen Grundsätze des § 4 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) zu berücksichtigen. Danach sind bei den erforderlichen Maßnahmen der Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen. Diese Anforderungen sind Gegenstand dieser Information und werden in ihr wiedergegeben. Arbeitsplätze werden nach § 2 Abs. 2 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) als Bereiche von Arbeitsstätten definiert. Arbeitsplätze werden nach § 2 Abs. 2 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) als Bereiche von Arbeitsstätten, in denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit tätig sind, definiert.

2 Beschreibung der Technologie

Je höher der Sauerstoffgehalt (O2) der Luft ist, desto höher ist auch die Brandgefährdung 1). Bei einem "normalen" O2-Anteil von ca. 21 Vol.-% sind die meisten oxidierbaren Stoffe (nach Zufuhr der entsprechenden Zündenergie) entzündbar. Vermindert man den O2-Anteil, so verringert sich die Brandgefährdung. Das Funktionsprinzip der Anlagen besteht darin, den Sauerstoffgehalt in der Umgebungsluft des zu schützenden Bereichs abzusenken. Bei gleichbleibendem Umgebungsdruck wird der Sauerstoffanteil der Raumluft durch Einbringung von Stickstoff oder mit Stickstoff angereicherter Luft abgesenkt. Dazu müssen die betroffenen Bereiche von der Umgebungsatmosphäre abgeschlossen werden. Mit Hilfe unterschiedlicher technischer Verfahren wird der erforderliche Stickstoff bzw. die mit Stickstoff angereicherte Luft generiert und in den zu schützenden Bereich eingebracht. O2-Sensoren überwachen permanent die voreingestellte Sauerstoffkonzentration. Diese wird durch eine Regelung konstant gehalten. Erfahrungsgemäß erfolgt dies mit einer Regelhysterese (siehe Abbildung 1) von ± 0,1 bis ± 0,2 Vol.-% Sauerstoff. Das Sauerstoffüberwachungssystem muss redundant ausgeführt sein. Die Kontrolle erfolgt über mindestens zwei Sauerstoffsensoren, die innerhalb des sauerstoffreduzierten Bereichs an unterschiedlichen Stellen installiert werden.

Abb. 1 Beispiel eines Regelschema für Sauerstoffreduzierungsanlagen



Entzündungsgrenze: Die Entzündungsgrenze ist die Sauerstoffkonzentration, bei der ein brennbarer Stoff unter Versuchsbedingungen gerade nicht mehr entzündet werden kann.
Auslegungskonzentration: Entzündungsgrenze abzüglich eines Sicherheitsabstandes.
Sicherheitsabstand: Dieser Abstand berücksichtigt die Tatsache, dass der brennbare Stoff in der Anlage unter anderen Temperaturen und Drücken vorliegen kann als bei der Ermittlung der Sauerstoffgrenzkonzentration im Labor.
Betrieblicher Abstand 1: Dieser Abstand berücksichtigt die betrieblich bedingten örtlichen und zeitlichen Schwankungen der Sauerstoffkonzentration, die Verzögerung des Wirksamwerdens eingeleiteter Schutzmaßnahmen sowie die messtechnisch bedingte Messabweichung und Alarmverzögerung des Messgerätes zur Überwachung der Sauerstoffkonzentration.
Betrieblicher Abstand 2: Dieser Abstand legt den Sollwert eines Konzentrationsreglers zur Vermeidung von Fehlalarmen fest, bezogen auf die Meldung "Sauerstoffgehalt zu hoch".
Betrieblicher Abstand 3:

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