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Regelwerk; BGI/GUV-I / DGUV-I

DGUV Information 205-035 - Hygiene und Kontaminationsvermeidung bei der Feuerwehr
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Information

(Ausgabe 05/2020)



1 Wozu dient diese DGUV Information?

Eine Exposition von Einsatzkräften mit Gefahrstoffen kommt im Feuerwehreinsatz häufig vor.

Für den ABC-Einsatz nach der Feuerwehr-Dienstvorschrift (FwDV) 500 1) ist klar geregelt, welche Schutz- und Hygienemaßnahmen für die Einsatzkräfte zu treffen sind. Daher ist im ABC-Einsatz eine Dekontamination von Einsatzkräften, Ausrüstungen, Fahrzeugen und Geräten der Feuerwehr zur Vermeidung von Gesundheitsschäden und Stoffverschleppungen selbstverständlich.

Auch bei Einsätzen außerhalb des ABC-Bereiches besteht möglicherweise das Risiko einer Exposition gegenüber Gefahrstoffen, die ohne geeignete Schutzmaßnahmen akute oder chronische Gesundheitsschäden bis hin zu Krebserkrankungen verursachen können. Hier ist es in der Regel nicht praxisnah oder notwendig eine Dekontamination nach FwDV 500 durchzuführen. Jedoch sind auch in diesen Fällen Maßnahmen zur Einsatzstellenhygiene erforderlich.

Diese DGUV Information enthält Hilfestellungen und Hinweise, um eine Gefährdung der Einsatzkräfte durch Brandrauch, andere Verbrennungsprodukte bzw. -rückstände und damit assoziierte Gefahrstoffe zu vermeiden.

Es werden Maßnahmen aufgezeigt, um Feuerwehrangehörige vor der unmittelbaren Exposition gegenüber diesen Gefahrstoffen zu schützen und gesundheitsgefährdenden Kontaminationen wirksam entgegen zu treten.

Darüber hinaus sind beispielhafte Hygienemaßnahmen beschrieben, die zur Einsatzplanung, -vorbereitung und -durchführung herangezogen werden können.

Information
Hygiene und Kontaminationsvermeidung im Feuerwehrdienst, insbesondere an der Einsatzstelle, sind Themen, die einer ständigen Weiterentwicklung unterliegen. Gerade zu den gesundheitlichen Auswirkungen werden stets Forschungsprojekte und Untersuchungen durchgeführt, die Erkenntnisse in der Thematik liefern. Auch die Industrie und der Handel bringen neue Gerätschaften und Schutzkleidungen auf den Markt, die diese Themen mehr und mehr berücksichtigen. In dem Zusammenhang werden auch andere und teilweise unkonventionelle Lösungen als die, die wir heute kennen, diskutiert, wie z.B. Einwegschutzkleidung. Die vorliegende DGUV Information stellt hinsichtlich der Aussagen und Handlungsempfehlungen sowie Entwicklung der Gerätschaften und persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) den Stand der Technik zum Zeitpunkt ihrer Herausgabe dar.


1.1 An wen richtet sich diese DGUV Information?

Diese DGUV Information richtet sich an den Unternehmer oder die Unternehmerin. Bei der öffentlichen Feuerwehr ist das die Kommune, bei den Werkfeuerwehren in der Regel das jeweilige Unternehmen. Sie sind für die Sicherheit und Gesundheit ihrer Einsatzkräfte verantwortlich. Die Pflicht zur Durchführung von Expositionsvermeidungsmaßnahmen im Feuerwehrdienst ergibt sich u. a. aus der Gefahrstoffverordnung, § 12 (3) und § 15 (2) DGUV Vorschrift 49 "Feuerwehren".

2 Gefahrstoffexposition im Feuerwehreinsatz

Bei Feuerwehreinsätzen, wie zum Beispiel bei Bränden, kommt es nahezu unabhängig von den am Brand beteiligten Materialien immer zur Bildung einer Vielzahl von Gefahrstoffen. Je nach Bauart des betroffenen Objektes bzw. eingesetztem Bau- oder Werkstoff kann es neben Brandgasen zusätzlich noch zur Freisetzung von Asbest- bzw. anderen Fasern und Staub kommen, z.B.

Im Gegensatz zum ABC-Einsatz sind diese nicht gekennzeichnet und wären nur durch aufwendige und teilweise langwierige Messungen nachweisbar.

Die grundlegende Zusammensetzung und Einstufung von Brandrauch ist untersucht und bekannt.

Bei Brandeinsätzen ist in der Regel von der Freisetzung folgender Gefahrstoffe auszugehen:

Abb. 1 Innenangriff bei einem Zimmerbrand


Abb. 2 Großbrand mit starker Rauchentwicklung


- wird nicht dargestellt - *)

Tabelle 1: Die am häufigsten nachgewiesenen Brandgase und deren Konzentration bei realen Bränden 2)

Häufigkeit Verbrennungsprodukt gemessene Konzentration
50 % Aceton 15-50 ppm
50 % Acrolein 0,3-15 ppm
85 % Benzol bis 250 ppm
25 % Chlorbenzol nachgewiesen
9-53 % Chlorwasserstoff 1-280 ppm
12-75 % Cyanwasserstoff < 5-75 ppm
25 % Ethanol

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