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Regelwerk; BGI/GUV-I / DGUV-I

DGUV Information 207-023 - Prüfliste für Chlorungseinrichtungen unter Verwendung von Chlorgas und deren Aufstellungsräume in Bädern
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Information

(Ausgabe 09/2015; 05/2020)



Archiv 09/2015

Hinweise
Wird die Spalte "NEIN" angekreuzt, sind Verbesserungsmaßnahmen zwingend notwendig.

Die in der Prüfliste in Klammern angegebenen Hinweise in Kursiv beziehen sich auf die DGUV Regel 107-001 "Betrieb von Bädern".

Prüfliste für Chlorungseinrichtungen unter Verwendung von Chlorgas und deren Aufstellungsräume in Bädern

Ja Nein
1. Bau und Ausrüstung
1.1 Chlorgasraum
1.1.1 Der Fußboden im Chlorgasraum liegt ausgangsseitig nicht unter der angrenzenden Geländeoberfläche und nicht über Laderampenhöhe( Abschnitt 4.4.6.1). [ ] [x]
1.1.2 Im Chlorgasraum sind nur die für den Betrieb der Chlorungsanlage erforderlichen Einrichtungen vorhanden( Abschnitt 4.4.6.1). [ ] [x]
1.1.3 Der Chlorgasraum hat keine Verbindung zu anderen Räumen( Abschnitt 4.4.6.1). [ ] [x]
1.1.4 Der Chlorgasraum ist feuerhemmend und gasdicht von anderen Räumen abgetrennt( Abschnitt 4.4.6.1). [ ] [x]
1.1.5 Der Chlorgasraum hat keine Lüftungsöffnungen( Abschnitt 4.4.6.1). [ ] [x]
1.1.6 Es ist sichergestellt, dass die Temperatur im Chlorgasraum 15° C nicht unterschreiten kann( Abschnitt 4.4.6.1). [ ] [x]
1.1.7 Es ist sichergestellt, dass die Oberflächentemperatur der Chlorgasbehälter 50°C nicht überschreiten kann( Abschnitt 4.4.6.1). [ ] [x]
1.1.8 Im Sicherheitsabstand zur Türöffnung des Chlorgasraumes liegen im Außenbereich keine tiefer liegenden Räume, Gruben, Schächte oder Kanäle( Abschnitt 4.4.6.1).

Hinweis: Der Sicherheitsabstand beträgt 5 Meter. Im Fall, dass nur maximal der Inhalt aus einem 50 oder 65 kg Chlorgasbehälter austreten kann, sind 3 Meter Sicherheitsabstand ausreichend.

[ ] [x]
1.1.9 Es ist sichergestellt, dass kein Chlorgas in Frischluftansaugöffnungen gelangen kann( Abschnitt 4.4.6.1).

Hinweis: Der hierfür notwendige größere Sicherheitsabstand ist entsprechend den örtlichen Gegebenheiten festzulegen.

[ ] [x]
1.1.10 Der Chlorgasraum ist gemäß ASR A1.3(Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung) unter Bezugnahme des Anhanges 1 der DGUV Regel 107-001 gekennzeichnet. [ ] [x]
1.1.11 Die Elektroinstallation ist bei einer Chlorgasbeseitigungseinrichtung mit Wassersprühanlage spritzwassergeschützt ausgeführt - Schutzart IP x4( Abschnitt 4.4.6.1). [ ] [x]
1.1.12 Im Chlorgasraum ist ein Chlorgassensor vorhanden( Abschnitt 4.4.6.1). [ ] [x]
1.2 Ausgang
1.2.1 Der Chlorgasraum hat einen unmittelbaren Ausgang ins Freie( Abschnitt 4.4.6.1). [ ] [x]
1.2.2 Die Tür des Chlorgasraumes schlägt nach außen auf( Abschnitt 4.4.6.1). [ ] [x]
1.2.3 Der Chlorgasraum ist gegen Zutritt Unbefugter gesichert z.B. durch ein Schloss( Abschnitt 4.4.6.1). [ ] [x]
1.2.4 Die Tür des Chlorgasraumes ist von innen ohne Schlüssel jederzeit zu öffnen( Abschnitt 4.4.6.1). [ ] [x]
1.2.5 Die Tür zum Chlorgasraum hat keine Lüftungsöffnungen( Abschnitt 4.4.6.1). [ ] [x]
1.2.6 Die Tür zum Chlorgasraum grenzt nicht unmittelbar an Fluchtwege( Abschnitt 4.4.6.1). [ ] [x]
1.3

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