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DGUV Information 208-003 - Steh-Kassenarbeitsplätze
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Information
(Ausgabe 04/2020)
| Redaktioneller Hinweis: Berufsgenossenschaften sind gemäß § 210 SGB VII Behörden; ihre amtlichen Veröffentlichungen nach § 15 SGB VII unterliegen gemäß § 5 Abs. 2 UrhG keinem Urheberrechtsschutz. |
ArchivDGUV Inforamtion 208-003 (2014)
1 Allgemeines
1.1 Übersicht über die Kassentisch-Arten
Unterschiedliche Arbeitsanforderungen an der Kasse erfordern unterschiedliche Arten von Kassentischen. Zu unterscheiden sind:
Eine Übersicht über Kriterien, die bei der Entscheidung für eine Hauptarbeitshaltung helfen, finden Sie hier:
Abb. 1 Dieses Schaubild kann helfen, die richtige Hauptarbeitshaltung zu ermitteln
Gut gestaltete Kassenarbeitsplätze können einen großen Beitrag leisten, um das Ziel zu erreichen, mit freundlichem Kassenpersonal zügig und fehlerfrei zu kassieren.
| Sitz-Kassenarbeitsplatz | Kombinierter Sitz-Steh-Kassenarbeitsplatz | Steh-Kassenarbeitsplatz mit Stehhilfe | Steh-Kassenarbeitsplatz |
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| Vorkommen z.B.: Lebensmitteleinzelhandel Drogerie, Elektronikmarkt |
Vorkommen z.B.: Baumarkt, Getränkehandel, Tankstelle, Kiosk |
Vorkommen z.B.: Textilhandel, Warenhaus, Tankstelle, Kiosk |
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Vorteile:
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Anforderungen:
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Anforderungen:
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Bei der Auswahl von Steh-Kassentischen müssen Sie vor der Anschaffung eine Gefährdungsbeurteilung nach Betriebssicherheitsverordnung ( BetrSichV) erstellen. Beziehen Sie ggf. Fachleute im Betrieb mit ein.
(Stand: 12.08.2025)
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