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Regelwerk; BGI/GUV-I / DGUV-I

DGUV Information 208-014 - Glastüren, Glaswände
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Information

(Ausgabe 12/2003; 01/2008; 10/2010; 02/2019)



Archiv: 10/2010

redak. Hinweis:
bisher ZH 1/551
vgl. ArbStättV 2004,
Anhang Nr. 1.5/3 Lichtdurchlässige Wände,
Anhang Nr. 1.7/2, 4 Glastüren, Türen und Glaseinsatz


Vorbemerkung

In der Architektur wird häufig Glas als Werkstoff für Türen und Wände verwendet. Um schwere Unfälle durch splitterndes Glas zu vermeiden, müssen beginnend bei der Bauplanung, über die Montage, die Wartung bis hin zur Nutzung alle sicherheitsrelevanten Aspekte berücksichtigt werden.

1 Sicherheitsanforderungen

Den sicherheitstechnischen Bedürfnissen entsprechend werden daher in den Unfallverhütungsvorschriften, der Arbeitsstättenverordnung und in der Normung bestimmte Forderungen an Glasbauteile gestellt. Beispiele aus der Arbeitsstättenverordnung:

2 Hinreichend bruchsichere lichtdurchlässige Werkstoffe

Den Sicherheitsanforderungen genügen die sogenannten Sicherheitsgläser

Einscheiben-Sicherheitsglas (ESG)

Einscheiben-Sicherheitsglas ist thermisch vorgespanntes Floatglas, Ornamentglas oder gezogenes Glas, das bei mechanischer oder thermischer Zerstörung in kleine stumpfkantige Krümel zerfällt und damit weitgehend vor Verletzungen schützt. Entsprechende Glasprodukte sind z.B. in DIN EN 12150-1, -2 oder DIN EN 13024-1, -2 beschrieben.

Risiken des Bruchverhaltens beim Zerbersten einer Scheibe sind allerdings zum einen das explosionsartige Zerspringen der Scheibe in kleine würfelförmige Fragmente (Glaskrümel) und zum anderen das Zusammenhalten größerer Schollen aus noch zusammenhängenden Krümeln, die beim Herunterfallen Personen treffen und Verletzungen verursachen können (Abbildung 1).

Abb. 1 Schollenbildung nach ESG-Bruch


Abb. 1a Kennzeichnung von ESG-Scheiben


- wird nicht dargestellt - *

Einscheiben-Sicherheitsglas wird plan, gebogen und auch in der Masse eingefärbt in verschiedenen Dicken angeboten. Es ist durch einen Stempel (Abbildung 1a) gekennzeichnet, der mindestens die aufgeführten Informationen enthalten muss:

ESG wird im Außen- und Innenbereich bei Ganzglastüren, Ganzglastüranlagen, Horizontal-Schiebewänden und anderen Verglasungen eingesetzt.

Bei einer Einbauhöhe ab 4 m über dem Fußboden darf beim Einsatz von Einscheiben-Sicherheitsglas nur solches verwendet werden, das einem Heat-Soak-Test (ESG-H) unterzogen wurde.

Einscheiben-Sicherheitsglas mit Heat-Soak-Test (ESG-H)

ESG-H ist Einscheiben-Sicherheitsglas, das einem Heißlagerungstest (Heat-Soak-Test) unterzogen wurde. Mit dieser Prüfung werden Spontanbrüche, ausgelöst durch Nickel-Sulfid-Einschlüsse, weit gehend ausgeschlossen.

Verbund-Sicherheitsglas (VSG)

Verbund-Sicherheitsglas besteht aus zwei oder mehreren Glasscheiben, die durch mindestens eine organische Zwischenschicht zu einer Einheit verbunden werden. Bei mechanischer Überlastung (Stoß, Schlag, Beschuss) bricht Verbund-Sicherheitsglas zwar an, aber die Bruchstücke haften fest an der Zwischenlage. Es entstehen somit keine losen, scharfkantigen Glasbruchstücke; die Verletzungsgefahr wird weitgehend herabgesetzt (Abbildung 2).

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(Stand: 09.12.2022)

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