Regelwerk; Arbeitsschutz, UVV-Übersicht, BGI

DGUV-I 208-015 / BGI 689
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Einführung

Bedienung von Hebebühnen

Lastaufnahme

Abb. 1 Lastverteilung - Schwerer Teil des Fahrzeugs sollte auf die kurzen Tragarme aufgenommen werden.

Abb. 2 Griffige Gummiauflage am Aufnahmeteller.

Abb. 3 Gelenkarmsicherung

Abb. 4 Hier ist das Lastaufnahmemittel an dem vom Fahrzeughersteller vorgesehenen Aufnahmepunkt angesetzt.

Steuerplatz und Steuerorgane

Triebwerke

Quetschgefahr

Abb. 5 Fußfreiraum - Mindestabmessungen in mm; Abweisbügel am Auffahrträger können entfallen, wenn der Auffahrträger so ausgebildet ist, dass ein ausreichender Fußfreiraum gewährleistet ist.

Wartung und Pflege

Prüfung

Unterweisung

Schriften

Betriebsanweisung