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Regelwerk; BGI / DGUV-I

DGUV Information 208-041 / BGI/GUV-I 8687 - Bewertung der Rutschgefahr unter Betriebsbedingungen
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Information

(Ausgabe 01/2011; 09/2019)



Archiv 01/2011


Vorbemerkung

DGUV Informationen enthalten Hinweise und Empfehlungen, die die praktische Anwendung von Regelungen zu einem bestimmten Sachgebiet oder Sachverhalt erleichtern sollen. DGUV Informationen richten sich in erster Linie an die Unternehmerinnen und Unternehmer und sollen Hilfestellung bei der Umsetzung der Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften oder Unfallverhütungsvorschriften geben sowie Wege aufzeigen, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können. Unternehmerinnen und Unternehmer können bei Beachtung der in den DGUV Informationen enthaltenen Empfehlungen, insbesondere bei den beispielhaften Lösungsmöglichkeiten davon ausgehen, dass damit geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren getroffen wurden. Sind zur Konkretisierung staatlicher Arbeitsschutzvorschriften von den dafür eingerichteten Ausschüssen technische Regeln ermittelt worden, sind diese vorrangig zu beachten. Werden verbindliche Inhalte aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften oder aus Unfallverhütungsvorschriften wiedergegeben, sind sie im Anhang zusammengestellt.

1 Anwendungsbereich

Die Arbeitsstättenverordnung [ 1] fordert, dass Fußböden u. a. rutschhemmend ausgeführt sein müssen. Die Arbeitsstättenregel, ASR A1.5/1,2 "Fußböden" [ 2] konkretisiert diese Forderung und verweist dabei auf die Gefährdungsbeurteilung, die vom Arbeitgeber durchzuführen ist.

Diese DGUV Information dient zur Bewertung der Rutschgefahr unter betrieblichen Bedingungen durch Prüfung der Rutschhemmung. Diese Prüfung ist keine Baumusterprüfung und kann somit weder zur Auswahl von Bodenbelägen im Planungsstadium noch zu einer Eingruppierung in eine Bewertungsklasse, R, der Rutschhemmung herangezogen werden. Hierfür ist die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A1.5/1,2 "Fußböden" vorrangig zu beachten. Zwei typische Beispiele für die Anwendung dieser Information sind:

2 Begriffsbestimmungen

2.1 Gleitreibungskoeffizient, ist der dimensionslose Quotient aus der horizontalen Reibungskraft und der vertikal wirkenden Kraft während der Bewegung zwischen dem Gleiter und dem horizontal liegenden Fußboden bei konstanter Geschwindigkeit.

µBM ist der Gleitreibungskoeffizient im Betriebszustand, der sich bei einer Messung gemäß DIN 51131 unter Berücksichtigung des Ist-Zustandes, der im Betrieb auftretenden gleitfördernden Stoffe und des Schuhwerks ergibt (BM ist die Abkürzung für Betriebsmessung).

µNM ist der Gleitreibungskoeffizient im Neuzustand, der sich bei einer Messung nach DIN 51131 mit SBR-Gleiter und NaLS-Wasser ergibt (NM ist die Abkürzung für Nullmessung).

µKM ist der Gleitreibungskoeffizient im Betriebszustand, der sich bei einer Messung nach DIN 51131 mit SBR-Gleiter und NaLS-Wasser ergibt (KM ist die Abkürzung für die standardisierte Kontrollmessung).

2.2 Bewertungsgruppe ist der Maßstab für den Grad der Rutschhemmung eines Bodenbelags, die im Rahmen der Baumusterprüfung nach DIN 51130 [ 4] ermittelt wird. R 9 ist die geringste und R 13 die höchste Bewertungsgruppe, die gemäß ASR A1.5/1,2 der Auswahl des Bodenbelages zugrunde liegt.

2.3 Verdrängungsraum ist der zur Gehebene hin offene Hohlraum eines Bodenbelags unterhalb der Gehebene. Der Verdrängungsraum wird klassifiziert in V 4, V 6, V 8 und V 10. Der Zahlenwert nach dem "V" ist das Mindestvolumen des Hohlraums in cm3/dm2, z.B. bedeutet V 4 ein Volumen von mindestens 4 cm3/dm2.

Anmerkung: Die Messung des Verdrängungsraumes erfolgt nach DIN 51130.

2.4 Gleitmittelsind die bei der Messung eingesetzten gleitfördernden Stoffe wie z.B.: Öle, Fette, Wachse, Stäube, Krümel, Nässe, Abfälle, Lebensmittelreste usw. Sie erhöhen die Rutschgefahr, da sie den Kontakt zwischen Schuh und Bodenbelag verringern.

2.5 NaLS-Wasserist das nach DIN 51131 [ 5] standardisierte Gleitmittel für die Messung im nassen Zustand, bestehend aus einer 0,1%igen Lösung von NaLS (Natriumlaurylsulfat) in entionisiertem Wasser.

2.6 Gleiter sind die Kufen des Gleitmessgerätes, die über die Bodenoberfläche gleiten.

2.7 SBR-Gleiter ist der nach DIN 51131 standardisierte Gleiter (Gummi-Material).

2.8 Gleitstrecke

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