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Regelwerk; BGI/GUV-I / DGUV-I

DGUV Information 208-058- Sicherer Umgang mit Multikoptern (Drohnen)
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Information

(Ausgabe 07/2020)



Vorbemerkung

Durch die vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten werden Multikopter (Drohnen) zunehmend für die unterschiedlichsten gewerblichen Zwecke genutzt. Insbesondere die einfache Handhabung, unterschiedlichste Bauformen, Verfügbarkeit, moderne Navigationstechnik sowie relativ niedrige Anschaffungs- und Betriebskosten machen ihre Anwendung so attraktiv. Multikopter können herkömmliche Arbeitsmittel ersetzen und erschließen vollkommen neue Anwendungsmethoden bzw. Verfahren.

Diese DGUV Information stellt die neue Technik vor, gibt Hinweise zu deren Anwendungsmöglichkeiten sowie gesetzlichen Grundlagen und soll dazu beitragen, Risiken beim Betrieb von Multikoptern zu minimieren.

1 Anwendungsbereich

Diese DGUV Information soll den Anwendern und Anwenderinnen von Multikoptern helfen, Risikofaktoren zu erkennen und besser mit diesen umgehen zu können. Sie bezieht sich insbesondere auf die gewerbliche Anwendung (siehe Abb. 3), gibt aber auch hilfreiche Informationen für die nicht gewerbliche Anwendung von Multikoptern. Sie unterstützt bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung und gibt Hinweise für die Auswahl eines für die Anwendung geeigneten Multikopters.

Inhalt dieser DGUV Information sind Multikopter mit einem Aufstiegsgewicht von maximal 25 kg.

Multikopter, die zum Zweck des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden, sind nicht Gegenstand dieser DGUV Information.

2 Begriffsbestimmung

Drohnen sind Geräte, die sich am Boden, zu Wasser oder in der Luft autonom oder durch Menschen ferngesteuert fortbewegen. Sie können aus einem Fluggerät, einer Bodenkontrollstation mit Bildschirm und einer Datenverbindung bestehen.

Unbemannte Luftfahrtsysteme (ULS) (engl. Unmanned Aircraft System - UAS) sind Fluggeräte einschließlich ihrer Kontrollstation, die ohne Luftfahrzeugführer an Bord und nicht zum Zweck des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden.

Unbemannte Luftfahrtsysteme gelten als Luftfahrzeuge und können sowohl als Drehflügler als auch als Starrflügler ausgeführt sein.

Multikopter sind Drohnen, die für den gewerblichen und den privaten Gebrauch genutzt werden. Der Begriff "Multikopter" setzt sich aus dem lateinischen "multi" und dem griechischen "pteron" zusammen und bedeutet so viel wie Mehrfachflügler. Multikopter haben zwei oder mehr Rotoren (Propeller), die in einer Ebene nach oben gerichtet angeordnet sind. In den meisten Anwendungsfällen sind Multikopter nicht mit einem Antikollisionssystem ausgerüstet und müssen von einem Bediener gesteuert werden.

Unbemannte Luftfahrtsysteme und Multikopter werden umgangssprachlich auch als Drohnen bezeichnet. In dieser DGUV Information wird in der Regel der Begriff Multikopter verwendet.

Da in den verschiedenen Regelwerken und Veröffentlichungen sowohl die Begriffe Steuerung als auch Bedienung benutzt werden, in der Maschinenrichtlinie aber ausschließlich vom Bediener von Maschinen gesprochen wird, wird in dieser DGUV Information in der Regel der Begriff Bediener bzw. Bedienperson verwendet.

3 Verwendungszweck

Multikopter sind für die unterschiedlichsten gewerblichen Zwecke einsetzbar. Sie können gefährliche Tätigkeiten übernehmen und körperlich anstrengende sowie belastende Tätigkeiten unterstützen. Durch den Einsatz von Multikoptern können bestehende Abläufe und Prozesse umgestaltet bzw. rationalisiert sowie neue Dienstleistungsmärkte erschlossen werden.
Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Outdoor- und Indooranwendung.

Typische Outdooranwendungen sind z.B.:

Abb. 1 Inspektionsflug mit Multikopter


Typische Indooranwendungen sind z.B.:

Abb. 2 Einsatz eines Multikopters in der Lagerlogistik


Weitere Anwendungen bzw. Einsatzmöglichkeiten:

Abb. 3 Multikopter im Anwendungsbereich dieser DGUV Information


4 Rechtliche Grundlagen

4.1 Zuordnung nach Verwendungszweck

Gemäß dem Einsatz und der Nutzung kann ein Multikopter unterschiedlichen Rechtsgebieten im Bereich Bau- und Ausrüstung unterliegen.
Grundsätzlich entspricht die Bauart der Definition einer Maschine nach der Europäischen Maschinenrichtlinie ( 2006/42/EG) und somit gelten auch die "Grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen für Konstruktion und Bau" einschließlich CE-Kennzeichnung und EG-Konformitätserklärung [Neunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung) ( 9. ProdSV)].

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