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Regelwerk, BGI/GUV-I / DGUV-I

DGUV Information 209-009 / BGI 552 - Galvanisieren
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Information

(Ausgabe 2005; 11/2019)



Archiv: 2005


Vorwort

Diese DGUV Information soll Beschäftigten in Betrieben der elektrolytischen und chemischen Oberflächenbehandlung (Galvanotechnik) Hinweise für das sichere Arbeiten mit galvanotechnischen Prozessen (z.B. Verchromen, Verzinken, Vernickeln usw.) und verwandten Verfahren (z.B. Eloxieren [ Abb. 1]), Brünieren, Phosphatieren, Beizen, Reinigen und Entfetten, Trocknen usw.) geben.

Lager- und innerbetriebliche Transportarbeiten sowie die Abwasserbehandlung werden in dieser Broschüre ebenfalls berücksichtigt.

Aufgrund der Gefährdungen in den galvanotechnischen Bereichen kann es beispielsweise zu Verätzungen, zu Stürzen (Rutschgefahr in Nassbereichen), zu Absturz in galvanische Prozessbehälter, zu Quetschungen durch den Fahrwagen an den Galvanikautomaten und zur dermalen, inhalativen und oralen Aufnahme von Gefahrstoffen kommen.

Abb. 1 Eine moderne Eloxalanlage für Aluminium-Bauteile


Trotz verbesserter technischer Schutzmaßnahmen, besonders Verkleidungen, Verwendung geschlossener Anlagen, Verrohrungen und Dosiereinrichtungen, kommen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei ihren Tätigkeiten mit Gefahrstoffen in Kontakt.

Deshalb müssen alle Beschäftigten die Gefahren kennen, die notwendigen Schutzmaßnahmen und Betriebsanweisungen beachten und die erforderlichen persön lichen Schutzausrüstungen benutzen.

Das gilt nicht nur für die Tätigkeiten am Prozessbehälter, sondern auch für kurzfristige Arbeiten und Nebenarbeiten, die in diesem Punkt häufig unterschätzt werden, zum Beispiel:

Instandhaltungspersonal kann wegen unvermutet austretender Flüssigkeiten besonders gefährdet sein, wenn zum Beispiel Flanschverbindungen gelöst, Armaturen ausgebaut, festkorrodierte Ventile, Hähne und Schieber betätigt oder Schrauben gelöst werden.

1 Gefahrstoffe

1.1 Stoffe und typische Gemische

Die meisten Stoffe und typischen Gemische für die Oberflächenveredelung sind Gefahrstoffe im Sinne der Gefahrstoffverordnung [1].

Beispiele für Prozessflüssigkeiten und Elektrolyte in den galvanotechnischen Prozessen sind in der folgenden Tabelle aufgeführt; sie können eine oder mehrere der in nachfolgender Übersicht dargestellten gefährlichen Eigenschaften aufweisen.

Tabelle 1: Gefahrenpiktogramme und Gefahrenklassen mit Beispielen für Prozessflüssigkeiten und Elektrolyte in galvanotechnischen Prozessen nach GHS/CLP [2] - vereinfachte Übersicht

Piktogramm Gefahrenklasse und Gefahrenkategorie Beispiele

GHS01 - explodierende Bombe

  • Explosive Stoffe
  • Selbstzersetzliche Stoffe: typen A,B
  • Organische Peroxide: typen A,B
Nicht relevant in der Galvanotechnik, aber ggf. in Zusammenhang mit der Wasserstoffentwicklung zu beachten

GHS02 - Flamme

  • Entzündbare Stoffe
  • Selbstzersetzliche Stoffe: typen B,C,D,E,F
  • Organische Peroxide: typen B,C,D,E,F
  • Pyrophore Stoffe
  • Selbsterhitzungsfähige Stoffe
  • Aerosole
  • Stoffe, die mit Wasser entzündbare Gase entwickeln
Kohlenwasserstoff gemische in Reinigern

Isopropanol in Glanzzusätzen

Natriumdithionit bei der Abwasserbehandlung

GHS03 - Flamme über einem Kreis

Oxidierende Stoffe Chromtrioxid

Konzentrierte Salpetersäure

GHS04 - Gasflasche

Gase unter Druck Bei der Instandhaltung:
Sauerstoff-Gasflasche
Acetylen-Gasflasche
Flüssiggas-Gasflasche

GHS05 - Ätzwirkung

Auf Metalle korrosiv wirkend

Hautätzend
Schwere Augenschädigung/
Augenreizung: Kategorie 1

Konzentrierte Säuren und Laugen:
Schwefelsäure
Salpetersäure
Salzsäure
Flusssäure
Ätznatron/ Natronlauge

GHS06 - Totenkopf mit gekreuzten Knochen

Akute Toxizität (oral, dermal, inhalativ):
Kategorien 1,2,3
Chromsäure
Cyanide
Flusssäure

GHS07 - Ausrufezeichen

  • Akute Toxizität: Kategorie 4
  • Reizung der Haut: Kategorie 2
  • Augenreizung: Kategorie 2
  • Sensibilisierung der Haut: Kategorie 1, 1 A, 1B
  • Spezifische Zielorgan-Toxizität: Kategorie 3
  • - Die Ozonschicht schädigend
Verdünnte Säuren und Laugen
Oxalsäure
Ameisensäure beim Vergolden

GHS08 - Gesundheitsgefahr

  • K - Krebserzeugend
  • M - keimzellmutagen
  • R - Reproduktionstoxisch
  • Sensibilisierung der Atemwege
  • Spezifische Zielorgan-Toxizität:
    Kategorien 1,2
  • Aspirationsgefahr
Chromsäure

Nickelverbindungen

Borsäure beim Vernickeln und Verzinken

GHS09 - Umwelt

umwelt-online - Demo-Version


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