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Regelwerk; BGI/GUV-I / DGUV-I

DGUV Information 213-006 - Vermessung und Berechnung von Bohrlochsprengungen
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Information

(Ausgabe 11/2015)




1 Einleitung

Die DGUV Regel 113-016 "Sprengarbeiten" (bisher BGR/GUV-R 241) verlangt in Ziffer 4.1.11, dass Bohrpläne erstellt werden sowie die Bohrarbeiten zu dokumentieren sind.

In Ziffer 4.1.9 wird die Dokumentation von Zündfolgen in Zündplänen gefordert.

Von der Vielzahl der möglichen Messverfahren werden die gebräuchlichsten, d.h.

im Folgenden abgehandelt.

Für das Sondersprengverfahren Großbohrlochsprengung werden in Ziffer 4.2.2 weitere Forderungen erhoben.

So hat der verantwortliche Leiter auf Grundlage einer messtechnischen Ermittlung von Wandhöhe und Wandneigung

Hierüber ist eine maßstäbliche Zeichnung und eine Lademengenberechnung anzufertigen.

Das Zeichnen der Grundrisse und Schnitte wird beschrieben sowie die Lademengenberechnung erläutert.

Der verantwortliche Leiter von Großbohrlochsprengungen muss darüber hinaus

In Teile von Bohrlöchern, deren Verlauf nicht sicher ermittelt werden kann, darf kein Sprengstoff eingebracht werden.

Es werden geeignete Verfahren zur Ermittlung des tatsächlichen Bohrlochverlaufs vorgestellt.

2 Begriffe

Begriff  Formelzeichen  Einheit 
Augenhöhe hA  m
Ausbruchvolumen VA  m3 
Ausbruchvolumen pro Bohrloch VBL  m3 
Bohrlochabstand a m
Bohrlochanzahl n  
Bohrlochdurchmesser d mm
Bohrlochlänge lBL  m
Bohrlochneigung ßBL  °
Bohrlochvolumen VolBL  l
Einflussbreite E m
Fußvorsprung b m
Lademenge L kg
Lademenge pro Bohrloch LBL  kg
Messbasis sH  m
Patronenanzahl z  
Patronengewicht LP  kg
rechnerische Wandhöhe hN  m
söhlige Entfernung s m
söhlige Entfernung, obere Sohle so  m
söhlige Entfernung, untere Sohle su  m
spezifischer Sprengstoffbedarf q kg/ m3 
Steigung P1, P2  %
Vorgabe v m
Vorgabe, mittlere vm  m
Vorgabe, obere vo  m
Vorgabe, untere vu  m
Vorgabe, Sprengtechnische w m
Wandhöhe h m
Wandneigung ß °


3 Vermessung

3.1 3D- Laservermessung

3.1.1 Erforderliche Hilfsmittel

3.1.2 Beschreibung des Verfahrens

Bei der dreidimensionalen Laservermessung wird die Bruchwand in ihrer Gesamtheit dreidimensional erfasst. Dazu wird mit einem gepulsten Laser die Entfernung zur Bruchwand gemessen, während der Roll- und Drehwinkel des Lasersenders aufgezeichnet wird. Die Entfernung wird aus der Laufzeit des Lasers zwischen Aussendung und Detektierung der Reflexion errechnet. Aus einer großen Menge dieser Datenpunkte wird ein dreidimensionales Abbild der Bruchwand ermittelt.

Die Daten werden in einem Pocket-PC gespeichert und danach an einem Rechner ausgewertet.

3.1.3 Durchführung der Vermessung

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 16.06.2018)

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