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Regelwerk, BGI/GUV-I / DGUV-I

DGUV Information 213-101 - Branchen- oder tätigkeitsspezifische Hilfestellung "Keramische Industrie - Aufbereitung" (Zerkleinern, Mischen, Fördern mineralischer Rohstoffe)
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Information

(Ausgabe 04/2017)



gemäß Nummer 5 und Anhang 1 der TRGS 504 "Tätigkeiten mit Exposition gegenüber A- und E-Staub" zur Festlegung der Schutzmaßnahmen bei Inanspruchnahme der Übergangsregelung gemäß TRGS 900 Nummer 2.4.2


Vorwort

Diese branchen- oder tätigkeitsspezifische Hilfestellung wurde für Betriebe der keramischen Industrie von deren Verbänden erarbeitet und im Sachgebiet "Gesundheitsgefährlicher Mineralischer Staub" des Fachbereichs "Rohstoffe und Chemische Industrie" der DGUV weiter entwickelt. Gemäß TRGS 504 liegt der Schwerpunkt dabei auf einer Beschreibung der technischen Schutzmaßnahmen nach den branchenüblichen Verfahrens- und Betriebsweisen im Sinne einer Minimierung der Staubexposition. Es erfolgt eine Bewertung, ob der Arbeitsplatzgrenzwert für Staub der A-Fraktion in Höhe von 1,25 mg/m3 unter Anwendung branchenüblicher Verfahrens- und Betriebsweisen eingehalten werden kann. Hierzu wurden Messdaten verwendet, die vom Messtechnischen Dienst der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) im Zeitraum von 2004 bis 2014 in Betrieben ermittelt und in die MEGA-Datenbank des Instituts für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) eingepflegt wurden. Zusätzlich wurden Experteneinschätzungen mit einbezogen.

Für den Fall der Überschreitung von 1,25 mg/m3 und Einhaltung des Beurteilungsmaßstabes von 3 mg/m3 werden Maßnahmen beschrieben, deren sinnvolle Auswahl zu einer weiteren Reduktion der Staubexposition führen und in einem gemäß TRGS 504, Abs. 3.4.2, und TRGS 900, Abs. 2.4.2, notwendigen Schutzmaßnahmenkonzept münden können 1). Das Schutzmaßnahmenkonzept selbst muss der einzelne Betrieb unter Berücksichtigung der betrieblichen Situation aufstellen.

Der einzelne Betrieb kann von der in dieser Handlungshilfe vorgeschlagenen Vorgehensweise abweichen. In diesem Fall muss dieser die branchenüblichen Verfahrens- und Betriebsweisen und auch das Schutzmaßnahmenkonzept nach den Vorgaben der TRGS 504 selbst ermitteln und festlegen. Die Wirksamkeit dieses Schutzmaßnahmenkonzeptes muss dann ebenfalls individuell überprüft werden.

1 Beschreibung der staubrelevanten Tätigkeiten

Diese branchen- oder tätigkeitsspezifische Hilfestellung gilt für Betriebe, in denen Tätigkeiten im Rahmen der Aufbereitung von mineralischen Rohstoffen für die Herstellung keramischer Massen, Glasuren und dergleichen durchgeführt werden.

Die Tätigkeitsbereiche von beschäftigten Personen können den nachfolgend aufgeführten, für die Aufbereitung von mineralischen Rohstoffen typischen Verfahrensschritten zugeordnet werden. Wieviel Staub bei den Verarbeitungsprozessen entsteht, wird dabei durch Art, Menge und Feuchte der Einsatzstoffe und Produkte, durch die Produktions- und Verarbeitungsverfahren und durch die maschinelle Ausstattung der Zerkleinerungs-, Förder-, Misch- und Verpackungsanlagen sowie Verladeeinrichtungen beeinflusst.

Die Rohstoff-Aufbereitung umfasst in der Regel folgende Einzelvorgänge:

2 Technische Schutzmaßnahmen nach den branchenüblichen Verfahrens- und Betriebsweisen

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(Stand: 16.06.2018)

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