Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk; BGI / DGUV-I

DGUV Information 213-503 - Verfahren zur Bestimmung von Arsen und seinen partikulären Verbindungen
Von den Unfallversicherungsträgern anerkannte Messverfahren zur Feststellung der Konzentrationen krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe in der Luft in Arbeitsbereichen

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Information

(Ausgabe 07/2014; 07/2021)



Archiv 07/2014

Verfahren zur Bestimmung von Arsen und seinen partikulären Verbindungen

Von den Unfallversicherungsträgern anerkannte Messverfahren zur Feststellung der Konzentrationen krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe in der Luft in Arbeitsbereichen

Verfahren 05
Probenahme mit Pumpe und Abscheidung auf einem Membranfilter, Atomabsorptionsspektrometrie mit Graphitrohrtechnik (GFAAS) nach Säureaufschluss
Arsen und seine partikulären Verbindungen - 05 - GFAAS
(erstellt: Juli 2021, ersetzt Verfahren 01 bis 03)

Verfahren 04
Probenahme mit Pumpe und Abscheidung auf einem Membranfilter, Atomabsorptionsspektrometrie mit Graphitrohrtechnik (GFAAS) nach Säureaufschluss
Arsen und seine Verbindungen - 04 - GFAAS
(erstellt: Mai 2013)

Zurückgezogene Verfahren (Erläuterungen)

Verfahren 01
Probenahme mit Pumpe und Absorption in Natronlauge oder Abscheidung auf einem Partikelfilter, Photometrie nach Nassaufschluss
Arsen - 01 - PHOT
(erstellt: Dezember 1983, zurückgezogen: Dezember 2012)

Verfahren 02
Probenahme mit Pumpe und Absorption in Natronlauge oder Abscheidung auf einem Partikelfilter, flammenlose Atomabsorptionsspektroskopie nach Nassaufschluss
Arsen - 02 - AAS
(erstellt: Dezember 1983, zurückgezogen: Dezember 2012)

Verfahren 03
Probenahme mit Pumpe und Absorption in Natronlauge oder Abscheidung auf einem Partikelfilter, Atomabsorptionsspektroskopie mit Hydridtechnik
Arsen - 03 - AAS
(erstellt: Dezember 1983, zurückgezogen: Mai 2013)

Erläuterungen zur Gültigkeit

Einige Messverfahren dieser Reihe entsprechen bezüglich der Validierung, der Bestimmungsgrenze und der Probenahme nicht mehr den Anforderungen an das aktuelle Regelwerk, können aber für spezielle Aufgabenstellungen oder als Grundlage für eine Weiterentwicklung der Verfahren herangezogen werden. Diese sind als eingeschränkt geeignet mit den folgenden Kategorien gekennzeichnet:

E1: Validierung entspricht nicht den aktuellen Anforderungen

E2: Bestimmungsgrenze genügt nicht den aktuellen Anforderungen

E3: Probenahme entspricht nicht den aktuellen Anforderungen

Diese Verfahren sind unverändert in der Version der damaligen Ausgabe im Anhang wiedergegeben.

Als zurückgezogen werden Messverfahren bezeichnet, wenn das Verfahren durch ein neueres anerkanntes Verfahren gleicher Methodik ersetzt oder die angewandte Methode veraltet, nicht mehr nachvollziehbar oder fehlerbehaftet ist.

Teil dieses Verfahrens sind die im "Allgemeinen Teil" (DGUV Information 213-500) beschriebenen Anforderungen und Grundsätze.

Die Verfahren wurden bis 1998 unter der Nummer ZH 1/120.xx und von 1999 bis 2013 unter der Nummer BGI 505-xx bzw. BGI/GUV-I 505.xx veröffentlicht.

Eine Übersicht über die aktuellen und zurückgezogenen Analysenverfahren der DGUV Information 213-500-Reihe finden Sie unter http://analytik.bgrci.de

Verfahren 05

Probenahme mit Pumpe und Abscheidung auf einem Membranfilter, Atomabsorptionsspektrometrie mit Graphitrohrtechnik (GFAAS) nach Säureaufschluss

Erprobtes und von den Unfallversicherungsträgern anerkanntes Messverfahren zur Bestimmung von Arsen und seinen Verbindungen in Arbeitsbereichen. In folgender Tabelle sind Arsen und einige relevante Verbindungen exemplarisch aufgeführt:

Name CAS-Nr. Molmasse Formel
Arsen 7440382 74,92 g/mol As
Arsentrioxid 1327533 197,84 g/mol As2O3
Arsentriiodid 7784454 455,64 g/mol AsI3


Es sind personengetragene oder ortsfeste Probenahmen für Messungen zur Beurteilung von Arbeitsbereichen möglich.

Kurzfassung

Mit diesem Verfahren wird die über die Probenahmedauer gemittelte Konzentration von Arsen und seinen partikulären Verbindungen im Arbeitsbereich personengetragen oder ortsfest bestimmt.

Messprinzip: Mit Hilfe einer Pumpe wird ein definiertes Luftvolumen durch einen Membranfilter gesaugt. Die auf dem Filter abgeschiedene Fraktion wird nach Säureaufschluss mittels Atomabsorptionsspektrometrie mit Graphitrohrtechnik auf Arsen analysiert.
Bestimmungsgrenze: absolut: 0,13 µg Arsen pro Probenträger

relativ: 0,11 µg/m3 für 1,2 m3 Probenahmeluftvolumen
(2 h Probenahme bei 10 l/min, 20 ml Probelösung, Verdünnungsfaktor 4 und Injektionsvolumen von 20 µl und 5 µl Matrixmodifier)

Messbereich: 0,11 µg/m3 bis 1,7 µg/m3, bezogen auf ein Probenahmeluftvolumen von 1,2 m3
Selektivität:

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 23.08.2023)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion