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DGUV Information 213-505 - Verfahren zur Bestimmung von sechswertigem Chrom
Von den Unfallversicherungsträgern anerkannte Messverfahren zur Feststellung der Konzentrationen krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe in der Luft in Arbeitsbereichen
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Information
(Ausgabe 05/1993; 10/2017; 03/2022)
| Redaktioneller Hinweis: Berufsgenossenschaften sind gemäß § 210 SGB VII Behörden; ihre amtlichen Veröffentlichungen nach § 15 SGB VII unterliegen gemäß § 5 Abs. 2 UrhG keinem Urheberrechtsschutz. |
Verfahren 05
Probenahme mit Pumpe und Abscheidung auf einem Polymermembranfilter, Ionenchromatographie nach Extraktion
CHROM - 05 - IC (erstellt: März 2022)
Verfahren 04
Probenahme mit Pumpe und Abscheidung auf einem Partikelfilter, Photometrie nach Extraktion
CHROM - 04 - PHOT (erstellt: März 2017)
Zurückgezogene Verfahren (Erläuterungen)
Verfahren 01
Probenahme mit Pumpe und Abscheidung an einem Partikelfilter, Photometrie nach Nassaufschluss
CHROM - 01 - PHOT (erstellt: Dezember 1983, zurückgezogen: Mai 1993)
Verfahren 02
Probenahme mit Pumpe und Abscheidung an einem Partikelfilter, Photometrie nach Nassaufschluss
CHROM - 02 - PHOT (erstellt: Mai 1993, zurückgezogen: Februar 2016)
Verfahren 03
Probenahme mit Pumpe und Abscheidung an einem Glasfaserfilter, Ionenchromatographie nach Nassaufschluss
CHROM - 03 - IC (erstellt: Mai 1993, zurückgezogen: Juni 2017)
Erläuterungen zur Gültigkeit
Einige Messverfahren dieser Reihe entsprechen bezüglich der Validierung, der Bestimmungsgrenze und der Probenahme nicht mehr den Anforderungen an das aktuelle Regelwerk, können aber für spezielle Aufgabenstellungen oder als Grundlage für eine Weiterentwicklung der Verfahren herangezogen werden. Diese sind als eingeschränkt geeignet mit den folgenden Kategorien gekennzeichnet:
E1: Validierung entspricht nicht den aktuellen Anforderungen
E2: Bestimmungsgrenze genügt nicht den aktuellen Anforderungen
E3: Probenahme entspricht nicht den aktuellen Anforderungen
Diese Verfahren sind unverändert in der Version der damaligen Ausgabe im Anhang wiedergegeben.
Als zurückgezogen werden Messverfahren bezeichnet, wenn das Verfahren durch ein neueres anerkanntes Verfahren gleicher Methodik ersetzt oder die angewandte Methode veraltet, nicht mehr nachvollziehbar oder fehlerbehaftet ist.
Teil dieses Verfahrens sind die im "Allgemeinen Teil" (DGUV Information 213-500) beschriebenen Anforderungen und Grundsätze.
Die Verfahren wurden bis 1998 unter der Nummer ZH 1/120.xx und von 1999 bis 2013 unter der Nummer BGI 505-xx bzw. BGI/GUV-I 505.xx veröffentlicht.
Eine Übersicht über die aktuellen und zurückgezogenen Messverfahren der DGUV Information 213-500-Reihe finden Sie unter http://analytik.bgrci.de.
Probenahme mit Pumpe und Abscheidung auf einem Polymermembranfilter, Ionenchromatographie nach Extraktion
Erprobtes und von den Unfallversicherungsträgern anerkanntes Messverfahren zur Bestimmung von Chrom(VI) in Arbeitsbereichen.
In folgender Tabelle sind einige relevante Chrom(VI)-Verbindungen exemplarisch aufgeführt:
| Name | CAS-Nr. | Molmasse | Formel |
| Kaliumchromat | 7789-00-6 | 194,19 g/mol | K2CrO4 |
| Kaliumdichromat | 7778-50-9 | 294,19 g/mol | K2Cr2O7 |
| Chrom(VI)-oxid (Chromtrioxid) | 1333-82-0 | 99,99 g/mol | CrO3 |
| Bleichromat | 7758-97-6 | 323,18 g/mol | PbCrO4 |
Es sind personengetragene und ortsfeste Probenahmen für Messungen zur Beurteilung von Arbeitsbereichen möglich.
Mit diesem Verfahren wird die über die Probenahmedauer gemittelte Konzentration von Chrom(VI) im Arbeitsbereich personengetragen oder ortsfest bestimmt.
| Messprinzip: | Mithilfe einer Pumpe wird ein definiertes Luftvolumen durch einen Polymermembranfilter gesaugt. Die hierbei auf dem Filter in Form von Stäuben und Aerosolen zurückgehaltenen Chrom(VI)-Verbindungen werden nach Extraktion über Ionenchromatographie (IC) mit Nachsäulenderivatisierung bestimmt. |
| Bestimmungsgrenze: | absolut: 0,12 µg Cr(VI) relativ: 0,10 µg/m3 Cr(VI) für 1,2 m3 Probeluftvolumen und 10 ml Messlösung |
| Messbereich: | Validiert im Bereich von 0,10 bis 2,0 µg/m3 bezogen auf ein Probenahmeluftvolumen von 1,2 m3. |
| Selektivität: | Der Einfluss von Störungen durch in der Luft befindliche Reduktions- und Oxidationsmittel, insbesondere bei Gegenwart von Chrom in niedrigeren Oxidations stufen, lässt sich durch Stabilisierung mit Extraktionslösung minimieren.
Durch die chromatographische Trennung werden Einflüsse anderer Metallionen, die mit Diphenylcarbazid reagieren, eliminiert. |
| Vorteile: |
(Stand: 21.07.2025)
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