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Regelwerk

DGUV Information 213-510 - Verfahren zur Bestimmung von Nickel und seinen Verbindungen
Von den Unfallversicherungsträgern anerkannte Analysenverfahren zur Feststellung der Konzentrationen krebserzeugender Arbeitsstoffe in der Luft in Arbeitsbereichen
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung ( DGUV) Information

(Ausgabe 08/2020)



Von den Unfallversicherungsträgern anerkannte Messverfahren zur Feststellung der Konzentrationen krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe in der Luft in Arbeitsbereichen

Verfahren 03
Probenahme mit Pumpe und Abscheidung auf einem Partikelfilter, Atomabsorptionsspektrometrie mit Graphitrohrtechnik (GFAAS) nach Säureaufschluss
Nickel - 03 - GFAAS
(erstellt: November 2007, ersetzt Verfahren 01 und 02)

Verfahren 04
Probenahme mit Pumpe und Abscheidung auf einem Partikel filter, Atomabsorptionsspektrometrie mit Graphitrohrtechnik (GFAAS) nach Mikrowellendruckaufschluss
Nickel - 04 - GFAAS-MW
(erstellt: August 2020)

Zurückgezogene Verfahren

Verfahren 01
Probenahme mit Pumpe und Abscheidung auf einem Partikelfilter, Atomabsorptionsspektroskopie nach Nassaufschluss
Nickel - 01 - AAS
(erstellt: Dezember 1983, zurückgezogen: Oktober 2006)

Verfahren 02
Probenahme mit Pumpe und Abscheidung auf einem Partikelfilter, Atomabsorptionsspektrometrie (AAS) mit Flammen- und Graphit rohrtechnik nach Säureaufschluss
Nickel - 02 - AAS
(erstellt: Oktober 1992, zurückgezogen: Oktober 2006)

Erläuterungen zur Gültigkeit

Einige Messverfahren dieser Reihe entsprechen bezüglich der Validierung, der Bestimmungsgrenze und der Probenahme nicht mehr den Anforderungen an das aktuelle Regelwerk, können aber für spezielle Aufgabenstellungen oder als Grundlage für eine Weiterentwicklung der Verfahren herangezogen werden. Diese sind als eingeschränkt geeignet mit den folgenden Kategorien gekennzeichnet:
E1: Validierung entspricht nicht den aktuellen Anforderungen

E2: Bestimmungsgrenze genügt nicht den aktuellen Anforderungen

E3: Probenahme entspricht nicht den aktuellen Anforderungen

Diese Verfahren sind unverändert in der Version der damaligen Ausgabe im Anhang wiedergegeben.

Als zurückgezogen werden Messverfahren bezeichnet, wenn das Verfahren durch ein neueres anerkanntes Verfahren gleicher Methodik ersetzt oder die angewandte Methode veraltet, nicht mehr nachvollziehbar oder fehlerbehaftet ist.

Teil dieses Verfahrens sind die im "Allgemeinen Teil" ( DGUV Information 213-500) beschriebenen Anforderungen und Grundsätze.

Die Verfahren wurden bis 1998 unter der Nummer ZH 1/120.xx und von 1999 bis 2013 unter der Nummer BGI 505xx bzw. BGI/GUV-I 505xx veröffentlicht.

Eine Übersicht über die aktuellen und zurückgezogenen Analysenverfahren aus der DGUV Information 213-5xx-Reihe finden Sie unter http://analytik.bgrci.de

Verfahren 03 Probenahme mit Pumpe und Abscheidung auf einem Partikelfilter, Atomabsorptionsspektrometrie mit Graphitrohrtechnik (GFAAS) nach Säureaufschluss

Erprobtes und von den Unfallversicherungsträgern anerkanntes Verfahren zur Bestimmung von Nickel und seinen Verbindungen in Arbeitsbereichen. In folgender Tabelle sind Nickel und Nickeloxid exemplarisch aufgeführt:

Name CAS-Nummer
Nickel 7440-02-0
Nickeloxid 11099 -02-8

Es sind personengetragene und ortsfeste Probenahmen für Messungen zur Beurteilung von Arbeitsbereichen möglich.

Kurzfassung

Mit diesem Verfahren wird die über die Probenahmedauer gemittelte Konzentration von Nickel und seinen Verbindungen im Arbeitsbereich bestimmt.

Messprinzip: Mit Hilfe einer Pumpe wird ein definiertes Luftvolumen durch einen Membranfilter gesaugt. Das im abgeschiedenen Aerosol enthaltene Nickel wird nach Säureaufschluss mittels Atomabsorptionsspektrometrie mit Graphitrohrtechnik bestimmt.
Bestimmungsgrenze: absolut: 0,22 ng Nickel
relativ: 0,47 µg/m3 für 1,2 m3 Probeluftvolumen, 20 ml Probelösung, Verdünnungsfaktor 4 und 16 µl Injektionsvolumen
Selektivität: Die Selektivität des Verfahrens hängt vor allem von der Wahl der Wellenlänge, der Abwesenheit spektraler Störungen und der Minimierung nichtspektraler Störungen ab. In der Praxis haben sich die angegebenen Bedingungen bewährt.
Vorteile: Personengetragene Messungen mit hoher Empfindlichkeit möglich, einsetzbar bei Kurzzeitmessungen.
Nachteile: Hoher apparativer und personeller Aufwand.
Apparativer Aufwand: Probenahmeeinrichtung, bestehend aus Pumpe, Gasmengenzähler oder Volumenstromanzeiger, Filterhalter mit Membranfilter, Aufschlussapparatur, Atomabsorptionsspektrometer mit Graphitrohrtechnik

1 Geräte, Chemikalien und Lösungen

1.1 Geräte

Für die Probenahme:

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 20.10.2020)

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