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Regelwerk, BGI/GUV-I / DGUV-I

DGUV Information 213-515 / BGI 505-15 - Verfahren zur Bestimmung von Cobalt und seinen Verbindungen
Von den Unfallversicherungsträgern anerkannte Messverfahren zur Feststellung der Konzentrationen krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe in der Luft in Arbeitsbereichen

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Information

(Ausgabe 03/2004; 07/2019)



Archiv: 03/2004

Verfahren 04
Probenahme mit Pumpe und Abscheidung auf einem Partikelfilter, Atomabsorptionsspektrometrie mit Graphitrohrtechnik (GFAAS) nach Mikrowellendruckaufschluss Cobalt - 04 - GFAAS-MW
(erstellt: Juli 2019)

Eingeschränkt geeignete Verfahren (Erläuterungen)
Verfahren 03
eingeschränkt geeignet - Kategorie E1 und E2 - November 2018
Probenahme mit Pumpe und Abscheidung auf einem Partikelfilter, Atomabsorptionsspektrometrie mit Grafitrohrofentechnik (GFAAS) nach Säureaufschluss
Cobalt - 03 - GFAAS
(erstellt: März 2004)

Zurückgezogene Verfahren (Erläuterungen

Verfahren 01
Probenahme mit Pumpe und Abscheidung an einem Partikelfilter, Atomabsorptionsspektrometrie nach Nassaufschluss
Cobalt - 01 - AAS
(erstellt: August 1984, zurückgezogen: März 2004)

Verfahren 02
Probenahme mit Pumpe und Abscheidung auf einem Partikelfilter, flammenlose Atomabsorptionsspektrometrie nach Nassaufschluss
Cobalt - 02 - AAS
(erstellt: August 1984, zurückgezogen: März 2004)

Erläuterungen zur Gültigkeit

Einige Messverfahren dieser Reihe entsprechen bezüglich der Validierung, der Bestimmungsgrenze und der Probenahme nicht mehr den Anforderungen an das aktuelle Regelwerk, können aber für spezielle Aufgabenstellungen oder als Grundlage für eine Weiterentwicklung der Verfahren herangezogen werden. Diese sind als eingeschränkt geeignet mit den folgenden Kategorien gekennzeichnet:

E1: Validierung entspricht nicht den aktuellen Anforderungen

E2: Bestimmungsgrenze genügt nicht den aktuellen Anforderungen

E3: Die Probenahme entspricht nicht den aktuellen Anforderungen

Diese Verfahren sind unverändert in der Version der damals voll gültigen Ausgabe im Anhang wiedergegeben.

Als zurückgezogen werden Messverfahren bezeichnet, wenn das Verfahren durch ein neueres anerkanntes Verfahren gleicher Methodik ersetzt oder die angewandte Methode veraltet, nicht mehr nachvollziehbar oder fehlerbehaftet ist.

Teil dieses Verfahrens sind die im "Allgemeinen Teil" (DGUV Information 213-500) beschriebenen Anforderungen und Grundsätze.

Die Verfahren wurden bis 1998 unter der Nummer ZH 1/120.XX und von 1999 bis 2014 unter der Nummer BGI 505-XX bzw. BGI/GUV-I 505-XX veröffentlicht.

Eine Übersicht über die aktuellen und zurückgezogenen Analysenverfahren der Reihe der DGUV Information 213-500 finden Sie unter http://analytik.bgrci.de

Verfahren 04
Probenahme mit Pumpe und Abscheidung an einem Partikelfilter, Atomabsorptionsspektrometrie mit Graphitrohrtechnik nach Mikrowellendruckaufschluss

Erprobtes und von den Unfallversicherungsträgern anerkanntes Messverfahren zur Bestimmung von Cobalt und seinen Verbindungen in Arbeitsbereichen. In folgender Tabelle sind Cobalt sowie einige relevante Verbindungen exemplarisch aufgeführt:

Stoff CAS-Nummer
Cobaltmetall 7440-48-4
Cobaltdichlorid 7646-79-9
Cobaltsulfat 10124-43-3


Es sind personengetragene und ortsfeste Probenahmen für Messungen zur Beurteilung von Arbeitsbereichen möglich.

Kurzfassung

Mit diesem Verfahren wird die über die Probenahmedauer gemittelte Konzentration von Cobalt und seinen Verbindungen im Arbeitsbereich personengetragen oder ortsfest bestimmt.

Messprinzip: Mit Hilfe einer Pumpe wird ein definiertes Luftvolumen durch einen Quarzfaserfilter gesaugt. Die auf dem Filter zurückgehaltene alveolengängige Fraktion wird nach Mikrowellendruckaufschluss mit einem Atomabsorptionsspektrometer mit Graphitrohrtechnik auf Cobalt analysiert.
Bestimmungsgrenze (berechnet als Co): absolut:
56 pg Cobalt
pro Probenträger: 0,07 µg Cobalt
relativ:
0,058 µg/m3 bei 1,2 m3 Probeluft (2 h Probenahme bei 10 l/min Ansaugrate sowie 25 ml Messlösung und 20 µl Injektionsvolumen)
Messbereich: 0,058 bis 95 µg/m3, validiert im Bereich von 0,058 bis 0,83 µg/m3 bezogen auf ein Probeluftvolumen von 1,2 m3 und 0,17 bis 95 µg/m3 bezogen auf ein Probeluftvolumen von 420 l.
Selektivität: Störungen durch andere Komponenten wurden nicht beobachtet. Mögliche Matrixeffekte können durch eine Kalibrierung mit der Probe per Standard-Additionsverfahren korrigiert werden. Eine Differenzierung der einzelnen Cobaltverbindungen ist nicht möglich.
Vorteile: Personengetragene Messungen sind mit großer Empfindlichkeit möglich, die Bestimmung weiterer Analyten aus der Probelösung mit entsprechend angepassten atomspektrometrischen Parametern ist möglich.
Nachteile: Keine Anzeige von Konzentrationsspitzen, großer technischer Aufwand.
Apparativer Aufwand: Probenahmeeinrichtung:

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(Stand: 09.09.2019)

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