Regelwerk; BGI/GUV-I / DGUV-I

DGUV Information 214-911
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Vorbemerkungen

1 Anwendungsbereich

2 Begriffsbestimmungen

3 Grundlegende Anforderungen zur Gewährleistung der Flug- und Arbeitssicherheit

3.1 Allgemeine Unternehmer- und Versichertenpflichten

3.2 Betriebliche Organisation der Flug- und Arbeitssicherheit

3.3 Unterweisungen und Betriebsanweisungen

3.4 Einsatz- und Abschlussbesprechungen

3.5 Befähigung des Einsatzpersonals

3.6 Persönliche Schutzausrüstung

3.7 Arbeitsmedizinische Vorsorge

3.8 Prüfung der Arbeitsmittel und der persönlichen Schutzausrüstungen

3.9 Kommunikation

4 Bereitstellung und Beschaffenheit von Arbeitsmitteln für den Gebrauch mit Hubschraubern

4.1 Allgemeine Anforderungen

4.2 Anforderungen an Hubschrauber und deren Ausrüstungen

4.3 Anforderungen an Lastaufnahmemittel (LAM)

4.3.1 Allgemeines

4.3.2 Lasthaken

4.3.3 Lastenseile und Seile von Anschlagmitteln

4.3.4 Seilendverbindungen

4.3.5 Hebebänder und Rundschlingen

4.3.6 Rundstahlketten

4.3.7 Personentragmittel

4.3.8 Sonstige Lastaufnahmemittel

4.3.9 Einzelteile für komplexe Lastaufnahmemittel (Verbindungsmittel)

4.4 Sonstige Arbeitsmittel

5 Einrichten von Außenstationen und Flugstrecken

5.1 Allgemeine Forderungen

5.2 Lastaufnahme- und Lastabsetzplätze

5.3 Notabwurf- und Notlandeplätze

5.4 Betankungsplätze

6 Einsatzspezifische Maßnahmen

6.1 Betanken von Hubschraubern

6.1.1 Flugkraftstoff

6.1.2 Mobile Betankungsstationen

6.2 Gepäck und Innenlasten

6.3 Außenlast- und Montageflüge

6.4 Flüge mit Schüttgütern

6.5 Flüge mit Sprühmitteln

6.6 Kontrollflüge an Freileitungen und Pipelines

6.7 Messflüge

6.8 Flüge zur Brandbekämpfung/ Waldbrand

6.9 Foto- und Filmflüge

Anhang 1
Hinweise zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen

Anhang 2
Ermittlung von Außenlastkräften

Anhang 3
Anschlagen von Außenlasten

Anhang 4
Unterweisungen und Einsatzbesprechungen

Anhang 5
Kommunikationsmittel

Anhang 6
Hinweise zur Einrichtung von Außenstationen

1. Allgemeines

2. Außenstation

2.1 Außenstation - Verhalten am Lastaufnahmeort

2.2 Außenstation - Verhalten am Lastablageort

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