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Regelwerk; BGI / DGUV-I

DGUV Information 215-443 - Akustik im Büro - Hilfen für die akustische Gestaltung von Büros
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Information

(Ausgabe 06/2011; 09/2012; 03/2021)



Archiv: 09/2012
bisher: BGI/GUV-I 5141

1 Vorbemerkung

Eine akustisch gut gestaltete Büroumgebung trägt maßgeblich dazu bei, dass die Beschäftigten ungestört und konzentriert arbeiten sowie gut kommunizieren können. Eine abgestimmte akustische Gestaltung der Räume fördert die Produktivität, die Arbeitszufriedenheit und das Wohlbefinden im Büro und ist damit ein wichtiger Faktor für motiviertes und erfolgreiches Arbeiten im Büro.

Dagegen können laute oder störende Geräusche sowie verständliche Sprache im Büro die Konzentration, die Leistungsfähigkeit und sogar die Gesundheit negativ beeinflussen. Lärm im Büro wird von den Beschäftigten als "Störfaktor Nummer eins" genannt - noch vor den anderen Umgebungsfaktoren wie Klima und Licht.

Durch den Wandel der Arbeitswelt hat die Kommunikation zwischen den Beschäftigten immer mehr an Bedeutung gewonnen. Viele Unternehmen entschließen sich dazu, für die Büroarbeit neue Raumkonzepte einzuführen. Ob in offenen Bürolandschaften, Call centern, in nonterritorialen Büros oder aber auch in klassischen Raumformen, wie dem Mehrpersonen-, Gruppen- oder Großraumbüro: Stets arbeiten mehrere Beschäftigte zusammen in einem Raum und können miteinander kommunizieren, sich aber auch gegenseitig stören.

Wichtig ist es daher, dass sowohl für die Kommunikation untereinander, als auch für konzentriertes Arbeiten eine entsprechend akustisch gut gestaltete Arbeitsumgebung geschaffen wird. Für Menschen mit eingeschränktem Hörvermögen oder wenn Menschen nicht in ihrer Muttersprache kommunizieren ist dies besonders relevant.

Eine durchdachte, vorausschauend geplante Arbeitsgestaltung sollte stets berücksichtigen, dass allen Personengruppen gleichermaßen gutes Arbeiten ermöglicht wird. Spezielle Maßnahmen für einzelne Beschäftigte sind dann oft gar nicht mehr erforderlich. Die vorliegende DGUV Information gibt Erläuterungen, Anregungen und Hilfestellungen, wie eine akustisch optimale Arbeitsumgebung erreicht werden kann.

Nach einer kurzen Beschreibung der Grundbegriffe der Akustik und ihrer Bedeutung für die Bürogestaltung werden die Wirkungsweisen von verschiedenen Materialien erläutert, die in Büroräumen eingesetzt werden können. Kapitel 9 enthält eine Zusammenstellung vielfältiger Beispiele und Berechnungen für verschiedene Bürokonzepte und Nutzungsarten.

Diese DGUV Information soll Unternehmen einen Überblick über akustische Gestaltungsmöglichkeiten für ihre Büroräume geben, ohne den Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben. Für die Umsetzung kann es notwendig sein, den Rat von Fachleuten einzuholen - zum Beispiel von Raumakustikern oder Herstellern von Akustikprodukten.

An dieser DGUV Information haben das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA), Referat 4.1 "Lärm", das Fraunhofer-Institut für Bauphysik IBP Abteilung Akustik, die Hörzentrum Oldenburg GmbH, das Akustikbüro Oldenburg, der Industrieverband Büro und Arbeitswelt e. V. (IBA) und die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) mitgearbeitet.

2 Lärm im Büro - eine Übersicht

Lärm, der im Büro auftritt, wirkt in der Regel nicht schädigend auf das Gehör. Trotzdem kann er sich störend bemerkbar machen und sich mittelbar auf den Körper und die Psyche auswirken. Die Auswirkungen von Lärm auf Körper und Psyche werden als extra-aurale Lärmwirkungen bezeichnet und beschreiben Effekte, die außerhalb des menschlichen Gehörs auftreten.

Lärm lässt nachweislich die Stresshormone im Körper ansteigen. Blutgefäße können sich verengen, der Blutdruck und die Herzfrequenz ansteigen. Folgen für die Psyche können unter anderem Ärger, Anspannung und Nervosität sein.

Durch Lärm können Konzentration und Aufmerksamkeit gemindert sowie die Kommunikation gestört werden. Eine höhere Fehlerrate und eine geringere Leistungsfähigkeit bei den Beschäftigten können die Folge sein.

Daher fordert die Arbeitsstättenverordnung den Schalldruckpegel bei der Arbeit so niedrig wie möglich zu halten. Die Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) A3.7 "Lärm" konkretisiert diese Vorgabe in Bezug auf Beurteilungspegel bei verschiedenen Tätigkeiten sowie zu raumakustischen Anforderungen. In Abhängigkeit von der Tätigkeit soll der Beurteilungspegel höchstens 55 dB(A) beziehungsweise 70 dB(A) betragen.

Der Beurteilungspegel von höchstens 55 dB(A) ist zum Beispiel bei folgenden Tätigkeitsmerkmalen einzuhalten: andauernd hohe Konzentration

Beispiele für Tätigkeiten aus der Praxis hierzu sind:

Tätigkeitsmerkmale, für die der Grenzwert von 70 dB(A) gilt, sind zum Beispiel:

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