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Regelwerk, BGR / DGUV-R

DGUV Regel 112-193 - Benutzung von Kopfschutz
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Regel

(Ausgabe 01/2000; 2002; 01/2006; 06/2025)



Redaktioneller Hinweis: Berufsgenossenschaften sind gemäß § 210 SGB VII Behörden; ihre amtlichen Veröffentlichungen nach § 15 SGB VII unterliegen gemäß § 5 Abs. 2 UrhG keinem Urheberrechtsschutz.


Redaktioeneller Hinweis: Neufassung
Archiv: 01/2006


ENDE

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