Regelwerk, Arbeitsschutz, UVV-Übersicht BGI DGUV-R

BGR/GUV-R 242 - DGUV-R 113-017
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Vorbemerkung

I Allgemeiner Teil

1 Anwendungsbereich

2 Begriffsbestimmungen

3 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung

3.1 Gefährdungsbeurteilung

3.1.1 Basis der Gefährdungsbeurteilung

3.1.2 Umfang der Gefährdungsbeurteilung

3.1.3 Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung

3.2 Gefahrgruppenzuordnung

3.2.1 Gefahrgruppenzuordnung

3.2.2 Gefahrgruppen

3.2.3 Gefahrgruppenzuordnung in bestimmten Fällen

4 Schutzmaßnahmen

4.1 Allgemeine Anforderungen

4.2 Bauliche Anforderungen

4.2.1 Allgemeine Gebäudeanforderungen

4.2.2 Ausnahmen zu Stockwerken

4.3 Schutz- und Sicherheitsabstände

4.3.1 Anforderungen zur Abstandsbestimmung

4.3.2 Vorgehen bei unterschiedlichen Gefahrgruppen

4.3.3 Vorgehen bei einzelnen gefährlichen Räumen

4.3.4 Nicht zu berücksichtigende Räume

4.3.5 Nicht zu berücksichtigende Gebäude

4.3.6 Fokussierung in Wirkrichtung

4.3.7 Ungefährliche Gebäude mit sonstigen Gefahrenpotentialen

4.3.8 Gebäude und Plätze für das Lagern explosionsfähiger Stoffe

4.3.9 Lagerverbot für brennbare Flüssigkeiten und Druckgasbehälter

4.3.10 Ausnahmen zur Minderung von Abständen

4.4 Anforderungen an gefährliche Betriebsteile

4.4.1 Gefährliche Betriebsteile

4.4.2 Umfrieden gefährlicher Betriebsteile

4.4.3 Maßnahmen gegen äußere Einwirkungen

4.4.4 Brandschutzbereich

4.4.5 Begrenzung der Anzahl der Versicherten

4.5 Innerbetriebliche Transportwege

4.5.1 Verkehrswege

4.5.2 Beschaffenheit von Verkehrswegen

4.5.3 Zutrittsverbote bei gefährlichen Tätigkeiten

4.5.4 Transport mit Fahrzeugen

4.6 Gebäude und Plätze

4.6.1 Geeignete Bauarten

4.6.2 Zuordnung zu Donator und Akzeptorklassen

4.6.3 Anlagen zum Schutz gegen atmosphärische Entladung

4.6.4 Diebstahlsicherung

4.7 Räume

4.7.1 Ungehindertes Verlassen von Arbeitsräumen

4.7.2 Flucht- und Rettungswege

4.7.3 Alternativen zu Einzelgebäuden

4.7.4 Widerstandsfähigkeit von Trennwänden

4.7.5 Absicherung von Kanälen und Wanddurchbrüchen

4.7.6 Absicherungen von Lüftungsöffnungen

4.7.7 Anforderungen an Bau- und Werkstoffe

4.7.8 Gefahren durch verunreinigtes Schuhwerk

4.8 Arbeitsplätze

4.8.1 Fluchtwege

4.8.2 Einzelgebäude

4.8.4 Hohe Gefährdungen

4.8.5 Geringe Gefährdungen

4.9 Gebäude und Räume zum Abstellen von Explosivstoffen

4.9.1 Abstellräume in Arbeitsgebäuden

4.9.2 Abstellräume in Einzelgebäuden

4.10 Laboratorien, Versuchsanlagen und Technika

4.10.1 Besondere Gebäude für Laboratorien

4.10.2 Maximalmengen für Laboratorien

4.10.3 Versuchsanlagen und Technika für Explosivstoffmassen > 3 kg

4.10.4 Ausnahmen für Laboratorien, Versuchsanlagen und Technika

4.11 Gebäude und Plätze zum Sprengen und Vernichten

4.11.1 Spreng- und Vernichtungsplätze

4.11.2 Schutzeinrichtungen für Spreng- und Vernichtungsplätze

4.12 Prüfstände, Versuchsstrecken und Schießstände

4.12.1 Schutzräume

4.12.2 Sichern gegen unbefugtes Betreten

4.12.3 Lärmschutzbereiche

4.12.4 Be- und Entlüftungseinrichtungen

4.12.5 Auffangeinrichtungen

4.13 Umkleide- und Pausenräume

4.13.1 Anforderungen an Umkleide- und Pausenräume

4.13.2 Schwarz-Weißbereiche für Kleidung

4.14 Einrichtungen, Anlagen, Arbeitsmittel in gefährlichen Gebäuden oder Räumen

4.14.1 Allgemeine Anforderungen an Einrichtungen, Anlagen und Arbeitsmittel

4.14.2 Maßnahmen gegen Explosivstoffablagerungen

4.14.3 Zugelassene Arbeitsmittel

4.14.4 Bereichseinteilung

4.14.5 Bereichseinteilungskriterien

4.14.6 Andere Einwirkungen

4.14.7 Einrichtungen zur Druckentlastung

4.14.8 Elektrische Anlagen

4.14.9 Vermeidung von Zündgefahren durch elektrostatische Aufladungen

4.14.10 Explosionsschutz

4.15 Messen, Regeln, Steuern, Warnen

4.15.1 Grenzwertschalter

4.15.2 Aufzeichnungseinrichtungen für Temperaturverläufe

4.15.3 Temperaturbegrenzer

4.15.4 Wartung und Kalibrierung von Mess-, Regel-, Steuer- und Warneinrichtungen

4.16 Lüftungstechnische Anlagen

4.16.1 Installation und Betrieb lüftungstechnischer Anlagen

4.16.2 Lüftungstechnische Rohrleitungen

4.16.3 Anforderungen an lüftungstechnische Anlagen

4.16.4 Vor- und Nachlaufzeiten

4.16.5 Besondere Anforderungen für Umluftanlagen

4.17 Trockeneinrichtungen

4.17.1 Allgemeine Anforderungen

4.17.2 Anforderungen bei evakuierten Behältern und Räumen

4.18 Alarm- und Brandschutzeinrichtungen

4.18.1 Alarmeinrichtungen

4.18.2 Warneinrichtungen

4.18.3 Feuerlöscheinrichtungen

4.18.4 Löscheinrichtungen gegen Kleiderbrände

4.19 Behältnisse für Explosivstoffe

4.19.1 Behältnisse für den innerbetrieblichen Transport

4.19.2 Kennzeichnung von Behältnissen

4.19.3 Reinigen von Behältnissen für Explosivstoff

4.19.4 Abdeckungen für Behältnisse mit Explosivstoff

4.19.5 Widerstandsfähigkeit von Verpackungen

4.19.6 Unverpackte Gegenstände

4.20 Fahrzeuge

4.20.1 Geeignete Fahrzeuge

4.20.2 Umschlagdauer

4.20.3 Abstellen in Eisenbahnwagen

5 Tätigkeiten mit Explosivstoffen

5.1 Allgemeine Anforderungen

5.1.1 Zulässige Tätigkeiten unter Aufsicht

5.1.2 Mechanische Belastungen von Explosivstoffen

5.1.3 Vermeidung gegenseitiger Gefährdung

5.2 Benutzen von Geräten und Werkzeugen

5.2.1 Verwendung von Geräten und Werkzeugen

5.2.2 Ausnahmen zur Verwendung von Geräten und Werkzeugen

5.2.3 Benutzungsanweisungen

5.2.4 Ablegen und Aufbewahren von Geräten und Werkzeugen

5.3 Innerbetriebliches Transportieren

5.3.1 Vermeiden von innerbetrieblichen Transporten

5.3.2 Ladungssicherung

5.3.3 Umschließungen

5.3.4 Trageverbot in Kleidung

5.3.5 Aufnehmen von verschütteten Stoffen

5.3.6 Sicherungsmaßnahmen nach Transportschäden

5.4 Aufbewahren

5.4.1 Verpackungen

5.4.2 Verträglichkeit

5.4.3 Lagerarbeiten

5.4.4 Reihenfolge der Verarbeitung

5.4.5 Tätigkeitsverbote

5.4.6 Nicht erlaubte Kennzeichnungstätigkeiten

5.4.7 Bereitstellungsverbot von Verpackungshilfsmitteln

5.4.8 Abdeckung von unverpackten Explosivstoffen

5.4.9 Ausnahmen für Gefahrgruppe 1.4

5.4.10 Vorrang der 2. SprengV

5.5 Zusammenlagern

5.5.1 Allgemeine Anforderungen

5.5.2 Zuordnung zu Verträglichkeitsgruppen

5.5.3 Allgemeine Zusammenlagerungserlaubnis

5.5.4 Spezifische Zusammenlagerungserlaubnisse

5.5.5 Ausnahmen zur Zusammenlagerung

5.5.6 Eingeschränkte Zusammenlagerungserlaubnis

5.5.7 Zusammenlagerungsverbote

5.6 Roh- und Hilfsstoffe sowie explosionsgefährliche Zwischenprodukte

5.6.1 Reinheit der Einsatzstoffe

5.6.2 Einsatz von Recyclingmaterial

5.6.3 Detektion von Fremdkörpern

5.6.4 Verträglichkeit von Roh- und Hilfsstoffen

5.6.5 Brennbare und brandfördernde Materialien

5.7 Explosivstoffhaltige Abfälle

5.7.1 Sortenreine Abfälle

5.7.2 Zugelassene Behältnisse zur Abfallsammlung

5.7.3 Mittel zur Phlegmatisierung von Abfällen

5.7.4 Verträglichkeit von Phlegmatisierungsstoffen

5.7.5 Vernichten von transportrechtlich nicht einstufbaren Explosivstoffen

5.8 Abwasserbehandlung

5.8.1 Abscheiden von ungelösten Explosivstoffen aus Abwässern

5.8.2 Abscheiden von gelösten Explosivstoffen aus Abwässern

5.8.3 Abscheideeinrichtungen

5.9 Weiterverarbeiten von wiedergewonnenen Explosiv- und Reststoffen

5.9.1 Recycling

5.9.2 Einsatz von Recyclingmaterial

5.9.3 Verwertung

5.9.4 Explosivstoffhaltige Lösemittel

5.9.5 Nicht verwertbare explosivstoffhaltige Stoffe

6 Organisatorische Maßnahmen

6.1 Betriebsanweisungen, Unterweisungen

6.1.1 Betriebsanweisungen

6.1.2 Bekanntmachung von Betriebsanweisungen

6.1.3 Informationen vor Aufnahme der Tätigkeiten

6.1.4 Ergänzungen in Betriebsanweisungen

6.1.5 Aufsicht in Schießständen

6.1.6 Mitwirkungspflicht der Versicherten

6.1.7 Unterweisungen

6.2 Beschäftigungsbeschränkungen

6.2.1 Beschäftigungsvoraussetzungen

6.2.2 Ausnahmen für Jugendliche

6.3 Mengenbeschränkungen

6.4 Begrenzung der Anzahl der Versicherten

6.4.1 Zulässige Aufenthaltsbereiche

6.4.2 Minimierung von ständig anwesenden Personen im Gefahrenbereich

6.4.3 Minimierung von nicht ständig anwesenden Personen im Gefahrenbereich

6.4.4 Unterbrechen des Betriebs

6.5 Vermeiden von Zündquellen, Rauchverbote

6.5.1 Arbeitsplatzkennzeichnung

6.5.2 Ausnahmen zu Rauchverboten

6.5.3 Raucherzonen

6.5.4 Verbote und Stichproben

6.6 Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten

6.6.1 Erlaubnis für Instandsetzungsarbeiten

6.6.2 Besondere Eigenschaften der Explosivstoffe

6.6.3 Instandsetzungs- und Änderungsarbeiten

6.6.4 Feuer- und Heißarbeiten

6.6.5 Beseitigen von Betriebsstörungen

6.6.6 Bau- und Abbrucharbeiten

6.7 Ordnung und Sauberkeit

6.7.1 Reinigungsarbeiten

6.7.2 Begehbarkeit von Verkehrswegen

6.7.3 Minimierung von Brandlasten

6.8 Sichern gegen unbefugtes Betreten

6.8.1 Zugangskontrollen

6.8.2 Aufenthaltserlaubnis

6.8.3 Sicherung des gefährlichen Betriebsteiles

6.9 Arbeitsschluss, Arbeitspausen

6.9.1 Zugang zu gefährlichen Räumen

6.9.2 Verwahren von Explosivstoffen zum Arbeitsende

6.9.3 Abschalten von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln

6.10 Alarm- und Feuerlöschübungen

6.10.1 Durchführung von Alarm- und Feuerlöschübungen

6.10.2 Einweisung an Feuerlöscheinrichtungen

6.11 Verhalten bei Gewitter

6.12 Verhalten bei Bränden und Explosionen

6.12.1 Verhalten bei Bränden

6.12.2 Räumung bei Bränden oder Explosionen

6.12.3 Freigabe von Ereignisorten

6.13 Anzeige von Bränden, Explosionen und Blitzeinschlägen

7 Persönliche Schutzausrüstungen

7.1 Allgemeine Anforderungen

7.1.1 Bereitstellung von persönlichen Schutzausrüstungen

7.1.2 Tragen von Schutzkleidung

7.1.3 Straßen- und Schutzkleidung

7.1.4 Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen

7.2 Schutzkleidung bei Gefährdung durch Flammen oder Hitzeeinwirkung

7.2.1 Flammschutzkleidung

7.2.2 Beständigkeit von Flammschutzkleidung

7.2.3 Benutzungseinschränkung von Flammschutzkleidung

7.3 Schutzkleidung bei Gefährdung durch elektrostatische Entladungen

8 Prüfungen

8.1 Mess-, Regel-, Steuer- und Warneinrichtungen

8.1.1 Durchführung der Prüfung

8.1.2 Prüfergebnisse

8.2 Elektrische Anlagen

8.2.1 Prüffristen für elektrische Anlagen

8.2.2 Prüfergebnisse

8.3 Potentialausgleich

8.3.1 Prüffristen

8.3.2 Prüfergebnisse

8.4 Blitzschutzanlagen

8.4.1 Prüffristen

8.4.2 Überprüfung nach Blitzeinschlag

8.4.3 Prüfergebnisse

8.5 Abwasser- und Abluftbehandlungseinrichtungen

8.5.1 Prüffristen

8.5.2 Prüfergebnisse

8.6 Feuerlöscheinrichtungen

8.6.1 Prüffristen

8.6.2 Kennzeichnung/ Dokumentation der Prüfergebnisse

II Spezieller Teil

II-1 Munition

1 Anwendungsbereich

1.1 Geltungsbereich

1.2 Weitere Regeln für das

2 Begriffsbestimmungen

3 Bauliche Einrichtungen

3.1 Bauarten für Gebäude

3.1.1 Einzelgebäude für bestimmte Tätigkeiten

3.1.2 Gebäude mit Brandgefahr

3.2 Transportbänder und Rollenbahnen

4 Herstellen gegossener Sprengladungen

4.1 Einzelgebäude

4.1.1 Einzelgebäude für die Herstellung gegossener Sprengladungen

4.1.2 Ausnahmen von Abschnitt 4.1.1 Nr. 3, 4 und 6 dieses Unterkapitels

4.2 Gießhäuser

4.2.1 Stockwerke

4.2.2 Brandwände

4.2.3 Fußböden

4.3 Schmelz-, Misch- und Gießkessel

4.3.1 Einbauten

4.3.2 Kessel und Einbauten

4.3.3 Rührflügel

4.3.4 Absaugeinrichtungen und Abscheider

4.4 Sprengstoffleitungen und Absperreinrichtungen

4.4.1 Förderleitungen

4.4.2 Vermeidung von Explosivstoffresten

4.4.3 Absperreinrichtungen

4.4.4 Dichtheit und Beständigkeit von Absperreinrichtungen

4.4.5 Beheizung von Leitungen und Absperreinrichtungen

4.5 Wärmeträger

4.5.1 Temperaturbegrenzer

4.5.2 Temperaturanzeige

4.6 Absaugeinrichtungen

4.7 Weiterbehandeln und mechanisches Bearbeiten von Sprengstoffen

4.7.1 Vermeidung von Brand- oder Explosionsübertragung

4.7.2 Entfernen von Füllschrauben

4.7.3 Mechanische Bearbeitung

4.8 Zerkleinerungsgebäude

4.9 Brandschutzeinrichtungen

4.9.1 Feuerlöscheinrichtungen

4.9.2 Auslöseeinrichtungen

4.9.3 Vermeidung von Brandübertragung

5 Herstellen gepresster Sprengladungen

5.1 Einzelgebäude

5.1.1 Einzelgebäude für die Herstellung gepresster Sprengstoffladungen

5.1.2 Ausnahme von Abschnitt 5.1.1

5.2 Pressengebäude

5.2.1 Obergeschoss

5.2.2 Füllräume

5.2.3 Abstellmengen in Abstellräumen

5.2.4 Verhinderung von Sprengstoffansammlungen

5.3 Pressenräume

5.3.1 Räume zum Aufstellen von Pressen

5.3.2 Zugangssicherung

5.3.3 Separate Antriebsräume

5.4 Weiterbehandeln von Presskörpern

5.4.1 Einzelräume zur Weiterbehandlung von Presskörpern

5.4.2 Gefährliche Tätigkeiten beim Weiterbehandeln von Presskörpern

5.4.3 Betreiben von Einrichtungen zur mechanischen Bearbeitung

5.4.4 Zerkleinern von Presskörpern

5.4.5 Tauchbäder

6 Besondere Bestimmungen für Zünd- und Anzündmittel

6.1 Zündmittel

6.1.1 Vermeidung von Explosionsübertragungen

6.1.2 Arbeiten unter Sicherheit

6.1.3 Messeinrichtung elektrostatische Aufladung

6.1.4 Leitfähige Behältnisse

6.1.5 Spezifische persönliche Schutzausrüstungen bei Tätigkeiten mit Zündmitteln

6.2 Anzündmittel

6.2.1 Arbeiten unter Sicherheit

6.2.2 Besondere Bestimmungen für das Laborieren von Treibladungsanzündern

7 Besondere Bestimmungen für das Laborieren von Wirkteilen

7.1 Gefährliche Arbeiten

7.1.1 Tätigkeiten unter Sicherheit

7.1.2 Einrichtungen zum Einschrauben von Zündern

7.2 Spritzlackieren

8 Besondere Bestimmungen für das Herstellen von Treibladungen

8.1 Gebäude, Räume und Feuerlöscheinrichtungen

8.1.1 Einzelräume

8.1.2 Maßnahmen zur Verhinderung von Brandübertragung

8.1.3 Ausblase- oder Druckentlastungsflächen

8.1.4 Feuerlöscheinrichtungen

8.1.5 Auslösung von Feuerlöscheinrichtungen

8.1.6 Trennen der Füllstellen

9 Laborieren von Patronenmunition

9.1 Gebäude und Räume

9.1.1 Stockwerke für Patronenlademaschinen

9.1.2 Munition bis Kaliber 20 mm

9.1.3 Temperieren von Treibladungspulver

9.2 Räume für Vorratsbehälter beim maschinellen Laden von Patronenmunition

9.2.1 Trennung von Vorratsraum und Ladeanlagen

9.2.2 Schutz vor Brandübertragung

9.3 Lademaschinen

9.4 Vorratsbehälter für Anzündmittel

9.5 Aufsetzen von bezünderten Geschossen

9.6 Prüfeinrichtungen für Anzündmittel

9.7 Zuführen der Treibladungspulver

9.8 Pulvervorratsbehälter für Rand- und Zentralfeuerhülsen

9.9 Laborieren von Patronenmunition an Einzelladestellen

9.9.1 Vermeidung einer Rückzündung

10 Herstellen gepresster und gegossener Raketentreibsätze

10.1 Einzelgebäude

10.1.1 Einzelgebäude für die Herstellung

10.1.2 Ausnahmen von Abschnitt 10.1.1 dieses Unterkapitels

10.1.3 Mindestanforderungen für Ausnahmen nach Abschnitt 10.1.2 dieses Unterkapitels

10.2 Mahlen und Trocknen explosionsgefährlicher Rohstoffe

10.2.1 Bauarten für Gebäude

10.2.2 Mahlen

10.2.3 Abscheideeinrichtungen

10.2.4 Temperaturbegrenzer

10.3 Ansetzen und Mischen von Treibstoffmassen

10.3.1 Ansetz- und Mischhäuser für Treibstoffmassen

10.3.2 Mindesttemperatur beim Einsatz von Sprengölen

10.3.3 Mischen

10.3.4 Mischen von Härterkomponenten

10.4 Vermeiden von metallischen Fremdkörpern

10.5 Kneten und Granulieren von Treibstoffmassen

10.5.1 Gebäude für Treibstoffmassen

10.5.2 Aufstellungsanforderungen an Knet- oder Granuliermaschinen

10.5.3 Gebäude für Knet- oder Granulierprozesse

10.5.4 Vermeiden von Zündübertragung

10.5.5 Zwangsabschalteinrichtungen

10.5.6 Druckentlastungseinrichtungen

10.5.7 Abstellräume

10.6 Walzen von Treibstoffmassen

10.6.1 Tätigkeit unter Sicherheit

10.6.2 Anforderungen an Walzanlagen

10.6.3 Abstellmengen in Walzwerksgebäuden

10.6.4 Einrichtungen zum Warmhalten von Walzfellen

10.6.5 Warmwasserheizung für Walzwerke

10.6.6 Abstreifmesser und Seitenbacken

10.6.7 Aufgeben von Walzgut

10.6.8 Schutzausrüstungen für Walzwerker

10.7 Mischen der Treibstoffgranulate

10.8 Trocknen der Treibstoffgranulate

10.9 Formgeben mittels Schneckenpressen

10.10 Formgeben mittels Kolbenpressen und Schneiden

10.10.1 Pressengebäude

10.10.2 Kolbenpressen

10.10.3 Zugangssicherung zur Ausblaseseite

10.10.4 Sicherheitsabschaltung für Kolbenpressen

10.10.5 Arbeiten unter Sicherheit

10.10.6 Schneidräume

10.10.7 Öffnungen zwischen Schneid- und Auffangräumen

10.10.8 Schneidräume

10.10.9 Fluchttüren

10.11 Formgeben durch Gießen

10.11.1 Gießhäuser

10.11.2 Fluchtwege von Arbeitsbühnen

10.11.3 Ausnahme von Abschnitt 10.1.2 dieses Unterkapitels

10.11.4 Abstellräume

10.12 Aushärten und Tempern von Treibsatzrohlingen

10.12.1 Gebäude zum Aushärten und Tempern

10.12.2 Temperaturbegrenzer

10.12.3 Kondensate und Sublimate

10.13 Entformen von gegossenen Treibsätzen

10.13.1 Gebäude

10.13.2 Arbeiten unter Sicherheit

10.14 Spanabhebendes Bearbeiten von Treibsätzen

10.14.1 Gebäude

10.14.2 Aufstellung von Bearbeitungsmaschinen

10.14.3 Abstellräume

10.14.4 Schutzmaßnahmen für das spanabhebende Bearbeiten

10.14.5 Anforderungen an Dreh- und Fräsmaschinen

10.14.6 Treibsatzspäne

10.15 Isolieren von Treibsätzen

10.15.1 Isolieren

10.15.2 Abdunsten, Trocknen und Aushärten

10.16 Zerstörungsfreies Prüfen sowie Verpacken von Treibsätzen

10.17 Maschinelles Zerkleinern von Treibsätzen

10.17.1 Gebäude für das Zerkleinern von Treibsätzen

10.17.2 Zerkleinerungseinrichtungen

10.17.3 Räume mit Zerkleinerungseinrichtungen

10.18 Vermeiden von Brandübertragungen

10.18.1 Arbeitsverfahren

10.18.2 Einrichtungen

10.18.3 Ausnahmen

10.18.4 Tätigkeit unter Sicherheit beim Einschrauben und Widerstandsmessung

10.18.5 Tätigkeit unter Sicherheit beim Einsetzen der Geschosse

11 Zusammenbau von Raketenmotoren

11.1 Gebäudearten

11.1.1 Gebäude

11.1.2 Ausnahmen

11.2 Einzelräume

11.2.1 Allgemeine Anforderungen

11.2.2 Ausnahme

11.2.3 Besondere Regelungen beim Unwuchtprüfen

11.2.4 Abschirmungen bei Unwuchtprüfungen

11.2.5 Besondere Regelungen beim Lackieren von Raketenmotoren

11.2.6 Feuerlöscheinrichtungen

11.3 Zündkreiskontrolle und dynamische Unwuchtbestimmung

11.3.1 Zündkreiskontrolle

11.3.2 Dynamische Unwuchtprüfung

12 Zusammenbau von Raketen

12.1 Einzelräume

12.1.1 Allgemeine Anforderungen

12.1.2 Bauliche Trennung

12.1.3 Ausnahmen

12.1.4 Unwuchtprüfung sowie Zünd- und Schaltkreiskontrolle

13 Besondere Bestimmungen für Anlagen zur Umweltsimulation

13.1 Gebäudearten

13.2 Einzelgebäude

13.2.1 Allgemeine Anforderungen

13.2.2 Ausnahmen

13.3 Anlagen

13.4 Umweltsimulation ohne mechanische oder thermische Beanspruchung

14 Vorbereiten von Munition zu Prüfzwecken

15 Herstellen gegossener Sprengladungen

15.1 Wiedergewonnene Sprengstoffe

15.2 Gießen

15.2.1 Vermeidung von Verunreinigungen

15.2.2 Entfernen von Sprengstoffanhaftungen

15.2.3 Entfernen von verlorene Köpfen

15.2.4 Säubern von Füllschrauben und Fülltrichter

15.3 Sprengstoffleitungen und Absperreinrichtungen

15.3.1 Sprengstoffleitungen

15.3.2 Reinigung

15.4 Feuchthalten der Fußböden in Schmelz- und Gießhäusern

16 Herstellen gepresster Sprengladungen

16.1 Abstellen und Bereithalten

16.1.1 Bereitstellmengen in Abstellräumen

16.1.2 Bereitstellmengen in Füllräumen

17 Herstellen von Zünd- und Anzündmitteln

17.1 Zünd- und Anzündmittel

17.1.1 Maximalmengen

17.1.2 Prüfen des Ableitwiderstandes

17.1.3 Treibladungsanzünder und Anzündhütchen

18 Herstellen von Treibladungen

19 Laborieren von Patronenmunition

19.1 Anzünder, Anzündhütchen und Treibladungspulver

19.1.1 Maximalmengen

19.1.2 Mengenbegrenzung für Treibladungspulver

19.2 Pulveraufgabestellen für Patronenmunition

19.3 Abwiegen von Treibladungspulver für Patronenmunition

19.4 Einrichtungen zur Aufnahme von ausgeschiedenen Treibladungspulvern

19.5 Laden von Patronenmunition

19.6 Verpacken von Patronenmunition

20 Herstellen gepresster oder gegossener Raketentreibsätze

20.1 Feuchtigkeitsgehalt der Rohmasse

20.2 Mischen von Komposit-Treibstoffen

20.3 Walzen

20.4 Formgeben mittels Schnecken- und Kolbenpressen

21 Zusammenbau von Raketen und Raketenmotoren

22 Anlagen zur Umweltsimulation

23 Prüfung auf Dichtheit und Gangbarkeit

II-2 Treibstoffe (Treibladungspulver und Festtreibstoffe)

1 Anwendungsbereich

1.1 Der Teil II-2 gilt

1.2 Der Teil II-2 gilt nicht für das

2 Begriffsbestimmungen

3 Besondere bauliche Anforderungen

3.1 Einzelgebäude für bestimmte Tätigkeiten

4 Abstellen und Bereithalten sprengölhaltiger Vorprodukte

4.1 Entwässern von Pulverrohmasse

4.1.1 Entwässerungseinrichtungen

4.1.2 Einhaltung von Mindestwassergehalten

4.1.3 Zentrifugieren unter Sicherheit

4.1.4 Trocknungsgrade

4.1.5 Vermeidung von Kondensaten

4.2 Walzen

4.2.1 Walzen von Pulvermischungen

4.2.2 Ausnahmen

4.2.3 Abstellmengen von Pulvermischungen

4.2.4 Warmhalten von Pulvermassen

4.2.5 Gleichmäßige Verteilung von Pulvermassen

4.2.6 Temperaturbegrenzungseinrichtungen

4.2.7 Maßnahmen bei unbeabsichtigtem Walzenstillstand

4.2.8 Reinigen der Walzen

4.2.9 Einstellen der Walzenspalte

4.2.10 Umschaff

4.2.11 Maßnahmen bei ungewöhnlichen Vorkommnissen

4.2.12 Mindesttemperatur

4.2.13 Persönliche Schutzausrüstungen beim Walzen

4.3 Kolbenpressen für Treibladungspulver

4.3.1 Begrenzungseinrichtungen

4.3.2 Druckentlastung

4.3.3 Unterbau von Kolbenpressen

4.3.4 Dichtungselemente

4.3.5 Druckbegrenzung

4.4 Kolbenpressen für mehrbasige Treibladungspulver

4.4.1 Pressen unter Sicherheit

4.4.2 Bauart von Pressenräumen

4.4.3 Anzahl der Pressen

4.4.4 Abführöffnungen

4.4.5 Temperaturen beim Pressen lösemittelfreier, mehrbasiger Treibladungspulver

4.5 Schneckenpressen

4.5.1 Extrudieren unter Sicherheit

4.5.2 Anzahl von Schneckenpressen

4.5.3 Maßnahmen gegen Brand- oder Explosionsübertragung

4.5.4 Betreten von Pressenräumen

4.6 Schneiden, Sieben, Oberflächenbehandeln und Polieren

4.6.1 Maßnahmen gegen Brandübertragung in Schneidräumen

4.6.2 Fluchtwege aus Schneideräumen

4.6.3 Explosivstoffansammlungen in Schneideinrichtungen

4.6.4 Einstellung von Schneideinrichtungen

4.6.5 Schneiden einbasiger Pulver

4.6.6 Maßnahmen gegen Brandübertragung in Siebräumen

4.6.7 Fluchtwege aus Siebräumen

4.6.8 Nassabscheidung von Siebstaub

4.6.9 Inbetriebnahme von Siebeinrichtungen

4.6.10 Oberflächenbehandeln und Polieren

4.7 Wässern

4.7.1 Siebböden

4.7.2 Heizmedien

4.8 Kontrolle auf Fremdkörper

4.9 Feuchtigkeitsgehalt beim Abstellen

4.10 Kneten und Mischen

4.10.1 Knet- und Mischanlagen

4.10.2 Fremdkörperfreiheit von Knet- und Mischtrögen

4.10.3 Behältnisse für Knetgut

4.11 Trocknen

4.11.1 Temperaturbegrenzung von Wärmeträgern

4.11.2 Temperaturbegrenzung bei Trockenräumen und -einrichtungen

4.11.3 Verschlüsse an Vakuumtrockeneinrichtungen

4.11.4 Entleeren von Trockeneinrichtungen

4.12 Vermengen und Sieben von Nitrocellulose-Schwarzpulver

II-3 Schwarzpulver

1 Anwendungsbereich

1.1 Der Teil II-3 gilt

1.2 Der Teil II-3 gilt nicht

2 Begriffsbestimmungen

3 Gebäudearten

3.1 Herstellgebäude für Schwarzpulver

3.2 Ausnahmen für Schwarzpulverherstellgebäude

3.3 Ausnahmen zu Unterkapitel 3.2

3.4 Abstellräume für Schwarzpulver

3.5 Ausnahmen für Schwarzpulverabstellräume

3.6 Abstellgebäude für Schwarzpulver

4 Höchstzulässige Pulvermenge

5 Zerkleinerungsmaschinen für Rohstoffe

6 Pulverarbeitsmaschinen

6.1 Anzahl von Pulverarbeitsmaschinen

6.2 Funktionssicherheit von Pulverarbeitsmaschinen

6.3 Stillsetzen von Pulverarbeitsmaschinen

7 Siebmaschinen

8 Kollergänge

8.1 Schichtdicken auf Kollergängen

8.2 Anfahren von Kollergängen

8.3 Stillsetzen von Kollergängen

8.4 Funktionssicherheit von Kollergängen

9 Pressen

9.1 Schwarzpulverpressen

9.2 Pressplatten an Schwarzpulverpressen

9.3 Seitliche Einschlüsse an Schwarzpulverpressen

9.4 Reinigen von Schwarzpulverpressen

9.5 Pressdrücke an Schwarzpulverpressen

10 Körnmaschinen

10.1 Werkstoffe von Körnmaschinen

10.2 Zahnscheiben von Körnmaschinen

11 Reib-, Körn- und Poliertrommeln

11.1 Werkstoffe zur Schwarzpulverherstellung

11.2 Achsenschutz für Poliertrommeln

11.3 Werkstoffe für Poliertrommeln

11.4 Kugel- und Kubenwerkstoffe in Reib-, Körn- und Poliertrommeln

11.5 Sicherheitsspalte für Reib-, Körn- und Poliertrommeln

12 Anzahl der ständig anwesenden Versicherten

12.1 Versichertenzahlbegrenzung bei der Schwarzpulverherstellung

12.2 Ausnahmen bei der Schwarzpulverherstellung

12.3 Versichertenzahlbegrenzung in Misch- und Packgebäuden

12.4 Versichertenzahlbegrenzung bei der Herstellung des Rohschwarzpulvers

13 Feuchthalten der Zugänge

14 Zerkleinern

14.1 Kugel- und Kubenwerkstoffe beim Zerkleinern von Ausgangsstoffen

14.2 Zerkleinern von Schwefel

14.3 Zerkleinern von frisch gebrannter Holzkohle

II-4 Pulverzündschnüre und Sprengschnüre

1 Anwendungsbereich

1.2 Der Teil II-4 gilt nicht für das

2 Begriffsbestimmungen

3 Bauliche Einrichtungen

3.1 Einzelgebäude

3.1.1 Einzelgebäude für die Herstellung von Pulverzünd- und Sprengschnüre

3.1.2 Gebäudeart für Tätigkeiten nach Abschnitt 3.1.1

3.1.3 Ausnahme für Tätigkeiten nach Nr. 2 des Abschnitts 3.1.1

3.1.4 Ausnahme für Tätigkeiten nach Nr. 3 des Abschnitts 3.1.1

3.1.5 Gebäude zur Herstellung von Anzündlitzen-Verbinder

3.1.6 Ausnahme zu Abschnitt 3.1.1 für Tätigkeiten unter Sicherheit

3.1.7 Ausnahme zu Abschnitt 3.1.1 für Abstellräume

3.2 Spinnräume

3.2.1 Verhinderung der Übertragung einer Detonation oder Deflagration

3.2.2 Spinnräume in leichter Bauart

3.2.3 Fluchtwege

3.2.4 Verhinderung der Übertragung einer Detonation oder Deflagration zwischen Spinnmaschinen

3.2.5 Aufspulen von Rohsprengschnüren und Anzündlitzen

3.2.6 Schutz der Versicherten vor Detonation oder Deflagration

3.3 Füllboden

3.3.1 Ausnahme zu Stockwerken für die Pulverzünd- und Sprengschnurherstellung

3.3.2 Verhinderung der Übertragung einer Detonation oder Deflagration zwischen Fülltrichter

4 Allgemeine Anforderungen

4.1 Vermeiden von Verunreinigungen

4.2 Spinnräume

4.2.1 Begrenzung der Versichertenzahl

4.2.2 Mengenbegrenzung

4.3 Spinnmaschinen

4.3.1 Vermeiden von elektrostatischen Aufladungen

4.3.2 Vermeiden von gefährlichen Reibbeanspruchungen

4.4 Fülltrichter von Spinnmaschinen

4.4.1 Mengen- und Massenbegrenzung

4.4.2 Ausnahme zu Abschnitt 4.4.1 dieses Unterkapitels

4.4.4 Bereithalten von Nachfüllmengen

4.5 Extruder

4.5.1 Temperaturbegrenzung

4.5.2 Höchsttemperatur im Spritzkopf

4.5.3 Funktionssicherheit am Spritzkopf

4.6 Vernichten

4.6.1 Vernichten oder Recyceln von Explosivstoff aus Pulverzünd- und Sprengschnüren sowie Anzündlitzen

4.6.2 Vernichtung unbrauchbarer Pulverzündschnüre und Anzündlitzen

4.6.3 Vernichten von Sprengschnüren

5 Besondere Bestimmungen für Sprengschnüre

5.1 Trocknen der explosionsgefährlichen Rohstoffe

5.1.1 Temperaturen in Trockeneinrichtungen

5.1.2 Temperaturreglung in Trockeneinrichtungen

5.1.3 Verhinderung von Aufwirbelungen in Trockeneinrichtungen

5.1.4 Trockeneinrichtungen mit Kondensatabscheider

5.2 Abscheiden von Explosivstoffen

5.3 Trocknen

5.4 Vermeiden von Staubansammlungen

5.4.1 Vermeidung gefährlicher Staubansammlungen in Trockenräumen

5.4.2 Vermeidung gefährlicher Staubansammlungen im Extruder

5.5 Verunreinigungen

5.6 Wiedergewinnen von Explosivstoffen

5.6.1 Recyceln von Explosivstoff aus Sprengschnüren

5.6.2 Einhalten von Verfahrensparametern beim Recyceln

5.7 Behandeln wiedergewonnener Explosivstoffe

5.7.1 Verfahrensparameter beim Recyceln

5.7.2 Qualität des Recyclingmaterials

5.7.3 Vernichten von unbrauchbaren Explosivstoffen

6 Besondere Bestimmungen für Anzündlitzen

6.1 Weiterverarbeiten von Anzündlitzen

6.2 Herstellen von Anzündlitzen-Verbindern

6.2.1 Massenbegrenzung im Einfülltrichter

6.2.2 Reinigen von Maschinen

II-5 Sprengöle und Nitratsprengstoffe

1 Anwendungsbereich

1.3 Der Teil II-5 gilt nicht für das

2 Begriffsbestimmungen

3 Allgemeine bauliche Anforderungen

3.1 Bauarten, Umwallungen, Erdüberdeckungen

3.2 Kanäle

3.3 Bau- und Werkstoffe, Werkzeuge

3.3.1 Verbot für Holz oder andere nitrier- und leicht oxidierbare Stoffe

3.3.2 Werkstoffe für Trockengestelle

3.3.3 Werkstoffe für Werkzeuge

3.4 Trockenräume und Behältnisse für Nitrocellulose

4 Besondere bauliche Anforderungen für Sprengöle und Sprengölemulsionen

4.1 Einzelgebäude

4.1.1 Einzelgebäude beim Umgang mit Sprengöl und -emulsionen

4.1.2 Gebäude mit Explosions- oder Brandgefahr

4.1.3 Schutzräume in Gebäuden nach Abschnitt 4.1.1

4.1.4 Ausnahmen zu Abschnitt 4.1.1

4.2 Sprengöllager

4.3 Nitrieren, Scheiden, Waschen, Filtrieren

4.4 Nachscheiden

4.5 Denitrieren

4.5.1 Leitungen für Abfallsäure

4.5.2 Vermeidung der Abscheidung von Sprengöl

4.6 Transport von Sprengöl

4.6.1 Geeignete Werkstoffe

4.6.2 Verlegung von Sprengölleitungen

4.6.3 Vermeidung gefährlicher Zustände in Sprengölleitungen

4.6.4 Leitungen zwischen Vorrats- und Verarbeitungseinrichtung

4.6.5 Abstand zwischen Sprengölleitungen und gefährlichen Gebäuden

4.6.6 Absperreinrichtungen in Sprengölleitungen

4.6.7 Erkennbarkeit des Schaltzustands von Absperreinrichtungen

5 Besondere bauliche Anforderungen für sprengölhaltige Zubereitungen

5.1 Einzelgebäude

5.1.1

5.1.2 Gebäudeart für sprengölhaltige Zubereitungen

5.1.3 Ständige Arbeitsplätze für Tätigkeiten nach Abschnitt 5.1.1

5.1.4 Räume für das Sieben von Nitrocellulose

5.1.5 Lagern brennbarer Rohstoffe

5.1.6 Abstellräume für die Tätigkeiten der Nummern 3 bis 5 des Abschnitts 5.1.1

5.1.7 Temperatur bei der Verarbeitung von Nitroglycerin

6 Besondere bauliche Anforderungen für Sprengstoffe

6.1 Einzelgebäude

6.1.1

6.1.2 Gebäudeart für die Tätigkeiten der Nummern 1 und 2 des Abschnitts 6.1.1

6.1.3 Gebäudeart für Tätigkeiten der Nummern 3 bis 8 des Abschnitts 6.1.1 für Sprengstoffuntergruppe a 1

6.1.4 Gebäudeart für Tätigkeiten der Nummern 3 bis 6 des Abschnitts 6.1.1 für Sprengstoffuntergruppe a 2

6.1.5 Gebäudeart für Tätigkeiten der Nummer 4 des Abschnitts 6.1.1 für Sprengstoffuntergruppe B 1

6.1.6 Gebäudeart für Tätigkeiten der Nummern 6 bis 8 des Abschnitts 6.1.1 für Sprengstoffuntergruppe B 2

6.1.7 Gebäudeart für Tätigkeiten der Nummern 6 und 7 des Abschnitts 6.1.1 für Sprengstoffuntergruppen B 1 und B 2

6.1.8 Abweichung von Abschnitt 6.1.7

6.1.9 Abweichung für Tätigkeiten der Nummern 1, 2 und 6 bis 8 des Abschnitts 6.1.1 für Sprengstoffuntergruppe B 2

6.1.10 Abweichung für Tätigkeiten der Nummern 4, 6 und 7

6.1.11 Schutzräume in Wiege-, Mahl-, Misch- und Patroniergebäuden

6.1.12 Einrichtungen zum Sieben in Einzelgebäuden zum Herstellen von Mischungen

6.1.13 Sieben von Nitrocellulose in Lagergebäuden

6.1.14 Aushüllen von Sprengstoffen

6.2 Patronieren

6.2.1 Anzahl der Patroniermaschinen

6.2.2 Aufstellung von Patroniermaschinen

6.2.3 Heißimprägnieren von Patronenpapier

6.2.4 Temperaturüberwachung bei Tauchbädern

7 Besondere bauliche Anforderungen für Mischladegeräte

7.1 Mischladegeräte

8 Gemeinsame Anforderungen

8.1 Abwasserbehandlung

8.2 Ausrüstungsteile

8.3 Transport von Sprengölen

8.3.1 Leitungen und Behältnisse zum Sprengöltransport

8.3.2 Abfüllen von Sprengölen

8.3.3 Abstellen von Behältnissen

8.3.4 Funktionssicherheit von Absperreinrichtungen

8.3.5 Umgang mit Sprengölen aus der Nachabscheidung

8.4 Behältnisse

8.5 Werkzeuge

8.6 Rohstoffe

8.6.1 Reinheit der Einsatzstoffe

8.6.2 Qualität der Nitrierrohstoffe

8.6.3 Qualität der Nitriersäure

8.6.4 Reinheit der Rohstoffe

8.6.5 Zusammenlagerung von Säuren

8.6.6 Zusammenlagerung von Rohstoffen

8.6.7 Zusammenlagerung von oxidierenden Stoffen

8.6.8 Zusammenlagerung sonstiger Stoffe

9 Besondere Anforderungen für Sprengöl

9.1 Nitrieren, Scheiden, Waschen, Filtrieren

9.1.1 Vermeidung gefährlicher mechanischer Beanspruchung

9.1.2 Tätigkeiten mit nitrierenden flüssigen Stoffen

9.1.3 Kontinuierliche Nitrierverfahren

9.1.4 Verwenden fester Scheidehilfsmittel

9.1.5 Kühlkörper

9.1.6 Diskontinuierliche Nitrierverfahren

9.1.7 Nachlaufsicherung an diskontinuierlich betriebenen Nitrierapparaten

9.1.8 Netzunabhängige Beleuchtungseinrichtungen

9.1.9 Grenztemperaturen beim Nitrieren

9.1.10 Abtrennen von Scheidehilfsmittel

9.1.11 Zentrifugieren

9.1.12 Filterschlamm

9.1.13 Beseitigen von saurem Sprengöl

9.2 Schutz vor Zersetzungen

9.2.1 Sicherstellung der Funktion von Rührwerken

9.2.2 Reinheit von Druckluft

9.2.4 Kopplung von Wasserzufuhr und Rührung

9.3 Nachscheiden

9.4 Denitrieren

9.4.1 Befördern von Abfallsäure

9.4.2 Sprengöl in Abfallsäure

9.4.3 Temperaturen beim Denitrieren

9.4.4 Sammelbehälter für Abfallsäure

9.5 Sprengölabfälle

9.5.1 Umgang mit ausgelaufenem oder verschüttetem Material

9.5.2 Sprengölhaltige Filtertücher, Schwämme und Abfälle

10 Besondere Anforderungen für sprengölhaltige Zubereitungen

10.1 Sieben von Nitrocellulose

10.2 Abtrennen und Reinigen von Sprengöl aus Zubereitungen

10.3 Herstellen von Zubereitungen

10.3.1 Qualität der Rohstoffe

10.3.2 Temperaturen bei der Herstellung von sprengölhaltigen Zubereitungen

10.3.3 Besonderheiten beim Gelatinieren

11 Besondere Anforderungen für Sprengstoffe

11.1 Einteilung der Sprengstoffe

11.2 Rohstoffe

11.2.1 Stabilität von Metallen

11.2.2 Stabilität von oxidierenden Salzlösungen

11.2.3 Thermische Empfindlichkeit

11.2.4 Temperaturen beim Schmelzen

11.2.5 Mahlen von Trinitrotoluol

11.3 Sieben und Trocknen von Nitrocellulose

11.3.1 Feuchthalten beim Sieben

11.3.2 Vermeidung von Austrocknen und Staubbildung

11.3.3 Trockenräume

11.4 Herstellen der Mischungen

11.4.1 Qualität der Rohstoffe

11.4.2 Temperaturen bei der Herstellung von nitroglycerinhaltigen Mischungen

11.4.3 Besonderheiten beim Gelatinieren

11.5 Patronieren und Verpacken

11.5.1 Trennung der Sorten

11.5.2 Ausschließen von Verwechslungen

11.5.3 Um- oder Einstellarbeiten an Patroniermaschinen

11.5.4 Versichertenzahlbegrenzung bei Um- oder Einstellarbeiten

11.5.5 Funktionsprüfung nach längerem Stillstand

11.5.6 Temperaturbegrenzung bei Tauchbädern

11.5.7 Temperaturbegrenzung beim Schweißen von Kunststoffpatronen und -verpackungen

11.6 Wiedergewonnene Sprengstoffe

12 Besondere Anforderungen für Mischladegeräte

12.1 Mischladegeräte

12.1.1 Verwendung von Mischladegeräten

12.1.2 Reinigen von Mischladegeräten

II-6 Feste einheitliche Explosivstoffe

1 Anwendungsbereich

1.2 Der Teil II-6 gilt nicht für das

2 Begriffsbestimmungen

3 Besondere bauliche Anforderungen

3.1 Einzelgebäude für bestimmte Tätigkeiten

3.2 Ausnahme von Unterkapitel 3.1

3.6 Ausnahme von Unterkapitel 3.1 bei kontinuierlicher Verfahrensweise

3.7 Ausnahme für nicht detonationsfähige Abfallsäure

4 Rohstofflager

5 Anforderungen an Verfahrenseinrichtungen

6 Behälter

6.1 Überfüllsicherung

6.2 Rührwerke

6.3 Anforderungen an Be- und Entlüftungsleitungen

6.4 Abführen von Lösemitteldämpfen

7 Förderleitungen, Pumpen und Absperreinrichtungen

7.1 Vermeiden von Explosivstoffansammlungen

7.2 Förderleitungen für Explosivstoffe

7.3 Dichtheit von Förderleitungen und Absperreinrichtungen

7.4 Zugänglichkeit von Förderleitungen, Pumpen und Absperreinrichtungen

7.5 Pumpen in Förderleitungen

7.6 Absperreinrichtungen in Förderleitungen

8 Nitrieren

8.1 Vermeidung gefährlicher Zustände

8.2 Durchmischung

8.3 Ausnahme zu Unterkapitel 9.2

8.4 Abführen und Beseitigen von Gasen und Dämpfen

8.5 Sicherung gegen Überfüllen

8.6 Dosiereinrichtungen bei diskontinuierlichen Nitrierverfahren

8.7 Dosiereinrichtungen bei kontinuierlichen Nitrierverfahren

8.8 Verfahrenstechnische Anforderungen

8.9 Heiz- und Kühleinrichtungen

8.10 Einhaltung von Verfahrensparametern beim Nitrieren

8.11 Durchmischung des Nitriergemisches

8.12 Maßnahmen bei Störungen

8.13 Maßnahmen bei unzureichender Durchmischung

8.14 Kontinuierliche Temperaturmessung

8.15 Maßnahmen beim Abweichen von Verfahrensparametern

8.16 Aufarbeiten von Nitriergemischen

9 Isolieren und Waschen

9.1 Drucklose Austragseinrichtungen

9.2 Tätigkeit unter Sicherheit beim Isolieren

9.3 Ungelöste Explosivstoffbestandteile in der Waschflüssigkeit

9.4 Ungelöste Explosivstoffbestandteile in der Abfallsäure

10 Aufarbeiten der Abfallsäure

10.1 Gebäudeart für das Aufarbeiten von Abfallsäure

10.2 Einrichtungen zum Abtrennen von Explosivstoff aus Abfallsäure

11 Umkristallisieren und Wiedergewinnen der Lösemittel

11.1 Umkristallisieren von Explosivstoff

11.2 Wiedergewinnen von Lösemitteln

11.3 Verhindern von explosionsfähiger Atmosphäre

11.4 Fluchttüren in Umkristallisationsräumen

11.5 Wasserüberflutungsanlagen in Umkristallisationsräumen

11.6 Verträglichkeit der Lösemittel beim Umkristallisieren

11.7 Verfahrensparameter beim Umkristallisieren

11.8 Reinigung vor Produktwechsel

11.9 Wechsel der Lösemittel

11.10 Messen der Umkristallisationstemperatur

12 Trocknen

12.1 Temperaturbegrenzung beim Trocknen

12.2 Abführen von möglichen Brandgasen

12.3 Vermeidung von Staubaufwirbelungen

12.4 Abtrennen von Staub und Sublimat beim Trocknen

12.5 Abtrennen von Staub und Sublimat

12.6 Temperaturbegrenzung beim Trocknen

12.7 Schnellabschaltung

12.8 Reinigung von Staubabscheidern

13 Mahlen

13.1 Mahlräume

13.2 Vermeidung von elektrostatischen Aufladungen

13.3 Fremdkörperabscheider

13.4 Explosivstoffmahlen unter Sicherheit

13.5 Ausnahmen zu Unterkapitel 14.1

14 Schmelzen, Mischen und Gießen

14.1 Ausnahme für Gießhäuser

14.2 Fußbodengefälle in Gießräumen

14.3 Vermeidung von Brandübertragung in Gießräumen

14.4 Leitungen für Explosivstoffförderung

14.5 Kesseleinbauten

14.6 Abflussrohre am tiefsten Kesselpunkt

14.7 Anforderungen an Rührwerke

14.8 Einrichtung zum Entfernen von Dämpfen und Stäuben

14.9 Anforderungen an Absaugrohre

14.10 Überflutungseinrichtungen für Schmelz-, Misch- und Gießkessel

14.11 Temperatur des Wärmeträgers

14.12 Temperaturanzeige an Schmelz-, Misch- und Gießkesseln

14.13 Feuerlöscheinrichtungen

14.14 Überprüfung der Feuerlöscheinrichtung im Gießbereich

14.15 Entfernen von ausgeschiedenen Dämpfen und Stäuben

14.16 Feuchthalten von Gießhausfußböden

14.17 Dichtheitsprüfung an Explosivstoffleitungen

14.18 Reinigen von Gießkesselkomponenten

14.19 Beseitigungen von Außenanhaftungen

14.20 Entsorgung verschütteter Explosivstoffe

15 Pressen

15.1 Ausnahme für Presshäuser

15.2 Pressenräume

15.3 Abtrennung von Pressen- zu Bedienräumen

15.4 Widerstandsfähigkeit von Trennwänden

15.5 Widerstandswände zwischen Pressen- und Bedienräumen

15.6 Zutrittssicherung

15.7 Trennung von Pressen und der Hydraulikversorgung

15.8 Verfahrensparameter zum Pressen

15.9 Pressen unter Sicherheit

15.10 Entformen unter Sicherheit

15.11 Zutrittsverbot beim Pressen

15.12 Geschlossenhalten von Füllräumen

16 Zerkleinern gegossener oder gepresster Explosivstoffe zum Weiterverarbeiten

16.1 Verhinderung von Explosionsübertragung beim Zerkleinern

16.2 Zerkleinerungsverfahren

16.3 Zerkleinern von Explosivstoff unter Sicherheit

16.4 Manuelles Zerkleinern

16.5 Ausnahmen beim manuellen Zerkleinern

16.6 Höchsttemperaturen beim Zerkleinern von Explosivstoff

17 Sieben

17.1 Vermeidung von Staubablagerungen beim Sieben von Explosivstoff

17.2 Getrennte Räume bei Vermischungsgefahr

17.3 Absauganlagen beim Sieben von Explosivstoffen

17.4 Vermeiden elektrostatischer Aufladungen beim Sieben von Explosivstoffen

17.5 Reinigung von Explosivstoffsiebanlagen

18 Einarbeiten von Zuschlagstoffen

18.1 Gebäude und Räume zum Einarbeiten von Zuschlagstoffen

18.2 Gemeinsames Sieben

18.3 Einarbeiten in wasserfeuchtem Zustand

18.4 Lösemittelfeuchte Zuschlagstoffe

18.5 Besonderheiten zu den Unterkapiteln 19.2 und 19.4

18.6 Schalten von Mischeinrichtungen

18.7 Tätigkeit unter Sicherheit bei besonderen Gefahren

18.8 Qualitätsanforderungen an Zuschlagstoffe

19 Innerbetriebliches Transportieren

19.1 Benutzung von Fahrzeugen

19.2 Trageverbot

20 Grenztemperaturen

20.1 Verfahrensabhängige Festlegung von Grenztemperaturen

20.2 Alarm bei Grenztemperaturen

20.3 Temperaturregeleinrichtungen

20.4 Temperaturanzeigen

20.5 Aufzeichnungseinrichtungen

21 Lösemittel

22 Rohstoffe

22.1 Qualitätsanforderungen an Rohstoffe zum Nitrieren

22.2 Qualitätsprüfung von Nitriersäure

22.3 Fremdkörperfreiheit der Rohstoffe

22.4 Verunreinigungen

23 Verpacken

23.1 Schlagwerkzeuge

23.2 Kunststoffschweißen

23.3 Ausnahme zum Kunststoffschweißen

23.4 Metalllöten und -schweißen

24 Abwasser- und Abluftbehandlung

24.1 Abscheiden von Explosivstoffen aus Abwässern

24.2 Unbeabsichtigtes Ausscheiden von Explosivstoffen aus Abwässern

24.3 Vermischung von Abwässern

24.4 Kontrolle von Abscheideanlagen

25 Wiedergewinnen von Explosivstoffen

II-7 Zündstoffe und Anzündmittel

1 Anwendungsbereich

1.2

1.3 Der Teil II-7 gilt nicht

2 Begriffsbestimmungen

3 Besondere bauliche Einrichtungen

3.1 Einzelgebäude

3.1.1 Einzelgebäude in Bauart als Gebäude mit Explosionsgefahr

3.1.2 Zeitlich gestaffelte Arbeitsgänge

3.1.3 Wiegeräume mit Widerstandswänden

3.1.4 Abstellräume in Einzelgebäuden

3.1.5 Zusammenhängende Gebäude

3.1.6 Verschiedene Tätigkeiten in einem Raum

3.2 Aufbewahren und Vorbereiten von Rohstoffen

3.3 Trocknen

3.3.1 Gebäude zum indirekten Trocknen von Zündstoffen

3.3.2 Lufttrocknen von Zündstoffen

3.3.3 Oberflächen

3.4 Mischen

3.4.1 Mischräume

3.4.2 Verhindern von Detonationsübertragung beim Mischen

3.4.3 Abdichten von Installationskanälen

3.5 Einrichtungen zum Nassmischen

3.5.1 Wandabstände in Mischern

3.5.2 Befeuchteinrichtungen

3.6 Dächer

3.7 Fußböden

3.7.1 Leitfähige Fußböden

3.7.2 Abfließmöglichkeit für Flüssigkeiten

3.7.3 Rückstandsfreie Beseitigung von Flüssigkeiten

3.8 Arbeitsplätze

3.8.1 Erdung von Arbeitsplätzen

3.8.2 Schwer brennbare Werkstoffe für Einrichtungen

3.8.3 Oberflächen von Arbeitstischen

3.8.4 Abschirmbleche an Arbeitstischen

3.8.5 Staubschutz für Waagen

4 Betriebsmittel

4.1 Verträglichkeit der Werkstoffe von Betriebsmitteln

4.2 Erden von Betriebsmitteln

5 Behältnisse

6 Prüfgeräte zum Messen des Ableitwiderstandes

7 Prüfstände und Prüfvorrichtungen

7.1 Anforderungen an Prüfstände und Prüfvorrichtungen

7.2 Bereithalten von Explosivstoffen in Prüfständen

8 Einrichtungen für das Laborieren

8.1 Absichern der Gefahrenbereiche an Laboriereinrichtungen

8.2 Vermeiden von Brand- oder Explosionsübertragung in Laboriereinrichtungen

8.3 Durchreicheöffnungen

9 Arbeitsplätze für das Laborieren von trockenen Zündstoffen und Anzündsätzen

10 Persönliche Schutzausrüstungen

11 Arbeitsvorgänge "unter Sicherheit"

12 Minimierung von Mengen und Begrenzung der Versichertenzahl

13 Beseitigen von Störungen

14 Prüfstände

14.1 Minimierung der Explosivstoffmassen in Prüfständen

14.2 Sicherheitszeiten

15 Delaborieren

16 Entsorgen von Zündstoffen, Anzündstoffen und Gegenständen mit Zündstoff

16.1 Einhalten von Entsorgungsbedingungen

16.2 Vernichten von Anzünd- und Zündmittelabfällen

16.3 Vermeiden von Umfüllarbeiten

17 Abstellen von trockenen Zündstoffen und Zündsätzen

17.2 Begrenzung der Versichertenzahl

18 Fällen und Waschen von Zündstoffen

18.1 Zugabe und Vermengung von Reaktionskomponenten

18.2 Reinheit von Zündstoffen und Lösungen

18.3 Feuchthalten von Fußböden in Fällräumen

19 Behandeln feuchter Zündstoffe

19.1 Vermeidung von An- und Austrocknung

19.2 Verfahrensparameter beim Umgang mit Zündstoffen

20 Trocknen von Zündstoffen

20.1 Trocknungseinrichtungen

20.2 Abnehmbare Trockenrahmen

20.3 Staubfreiheit in Trocknungseinrichtungen

20.4 Verfahrensparameter beim Trocknen

21 Sieben und Mischen trockener Zündstoffe

21.1 Mischen von Zündstoffen

21.2 Geeignete Mischeinrichtungen

21.3 Zeitliche Trennung von Sieben und Mischen

21.4 Manuelles Durchreiben

21.5 Massenbegrenzung

22 Zündstoffhaltige Rückstände und Abwässer

22.1 Entsorgung

22.2 Abgenutzte Betriebsmittel

23 Nassmischen von Zündstoffen, Zünd- und Anzündsätzen

23.1 Einrichtungen für das Nassmischen

23.2 Feuchthalten des Mischgutes

23.3 Entleeren von Mischgefäßen

23.4 Aufbewahren von Sätzen

23.5 Freihalten des Behälterdeckels von Explosivstoffen

24 Laborieren von nassen Zündstoffen, Zünd- und Anzündsätzen

24.1 Mengenbegrenzung an Arbeitsplätzen

24.2 Reinigen von Hilfsmitteln zum Dosieren

24.3 Geeignete Werkstoffe von Hilfsmitteln zum Dosieren

24.4 Feuchthalten von Betriebsmitteln

24.5 Reinigen von Betriebsmitteln

24.6 Mengenbegrenzung innerhalb der Laboriereinrichtung

24.7 Beseitigen von Rückständen und Fehlchargen

25 Laborieren von trockenen Zündstoffen, Zündsätzen und Sekundärsprengstoff

25.1 Laborieren und Pressen unter Sicherheit

25.2 Druckbegrenzung beim Verdichten

25.3 Entformen unter Sicherheit

25.4 Vermeidung von Stoßbelastungen

25.5 Entleeren der Dosiereinrichtung

25.6 Entfernen von Staubanhaftungen

25.7 Reinigen von Dosiereinrichtungen

25.8 Einsatz von Personen an Dosiereinrichtungen

25.9 Dosiereinrichtungen und Mengenbegrenzungen für Sekundärsprengstoffe

25.10 Grenztemperaturen

25.11 Zündstoffstaub

26 Handlaborieren von Zündstoffen und Zündsätzen

26.1 Handlaborierstellen

26.2 Werkstoffe für Betriebsmittel

26.3 Behältnisse

26.4 Mengenbegrenzung an Handlaborierstellen

27 Laborieren pyrotechnischer Sätze

28 Laborieren von trockenen Zündstoffen und Anzündsätzen in Anzündmitteln

28.1 Mengenbegrenzung beim Dosieren von Anzündsätzen

28.2 Sicheres Abstellen von Füllschalen

28.3 Fülleinrichtungen

28.4 Schutzeinrichtungen

28.5 Reinigung von Laboriereinrichtungen

28.6 Mengenbegrenzung beim Laborieren

28.7 Sicherheit beim elektrischen Prüfen

28.8 Pressen von Zündstoffen, Anzündsätzen und -mitteln

28.9 Ansammlungen von Explosivstoffstaub

28.10 Sammeln von Anzündmitteln

29 Herstellen und Verarbeiten von Zündpillen

29.1 Begrenzung der Arbeiten

29.2 Schutz vor Flammen- und Explosionseinwirkungen

29.3 Brand- oder Explosionsübertragung

29.4 Temperaturbegrenzung

29.5 Tätigkeiten mit Zündpillen

29.6 Sammeln von Zündpillen in Behältnissen

30 Herstellen und Verarbeiten von Anzündpillen

31 Laborieren von Gegenständen mit Zündstoff

31.1 Einbringen von Zündstoff in vorgeladene Hülsen

31.2 Einbördeln der Gegenstände mit Zündstoff

31.3 Tätigkeit an Automatikanlagen

31.4 Vermeiden von Detonationsübertragung beim Prüfen

31.5 Begrenzung der Versichertenzahl

32 Herstellen von elektrischen Zündmitteln

32.1 Vermeidung von Detonationsübertragung beim Herstellen von elektrischen Zündmitteln

32.2 Vermeidung von Detonationsübertragung beim maschinellen Zusammenfügen

32.3 Vorratshaltung von Sprengkapseln

32.4 Herstellen von elektrischen Zündmitteln

32.5 Begrenzung des Messstromes

32.6 Elektrische Zündmittel mit besonderer Empfindlichkeit

32.7 Zerstörende Funktionsprüfung

II-8 Zubereitungen aus Salpetersäureestern für Arzneimittel

1 Geltungsbereich

1.1 Der Teil II-8 gilt

1.2

1.4 Kleinmengen

2 Begriffsbestimmungen

3 Einteilung in Kategorien

4 Anzeige

5 Zuordnung

5.1 Zuordnung zu Kategorien

5.2 Konformität der Zuordnung

5.3 Zuordnung zur Kategorie C

5.4 Zuordnungsbescheide

6 Toxische Eigenschaften

7 Bauliche Bestimmungen

7.1 Allgemeines

7.2 Besondere bauliche Bestimmungen für die Kategorie a

7.3 Besondere bauliche Bestimmungen für die Kategorie B

7.4 Besondere bauliche Bestimmungen für die Kategorie C

8 Betrieb

8.1 Aufsicht, Betriebsanweisung, Unterweisungen

8.1.1 Aufsicht

8.1.2 Betriebsanweisungen

8.1.3 Inhalte der Betriebsanweisungen

8.1.4 Unterweisung der Versicherten

8.2 Besondere betriebliche Bestimmungen für die Kategorie a

8.2.1 Allgemeine Tätigkeitsregeln

8.2.2 Bauten für Salpetersäureester oder deren Zubereitungen der Kategorie a

8.3 Besondere betriebliche Bestimmungen für die Kategorie B

8.3.1 Bauten für Salpetersäureester oder deren Zubereitungen der Kategorie B

8.3.2 Tätigkeiten mit Salpetersäureestern oder deren Zubereitungen der Kategorie B

8.4 Besondere betriebliche Bestimmungen für die Kategorie C

Anhang 1 - Muster einer Betriebsanweisung für Fahrzeugführer in Explosivstoffbetrieben

Anhang 2 - Muster eines Erlaubnisscheines

Muster eines Erlaubnisscheines (Vorderseite)

Muster Erlaubnis Feuer- und Heißarbeiten

Anhang 3 - Bauarten, Bauteile und bauliche Einrichtungen von gefährlichen Gebäuden

1 Bauarten

1.1 Einräumige Gebäude mit Explosionsgefahr

1.1.1 Einräumige Gebäude in leichter Bauart

1.1.2 Einräumige Gebäude in Ausblasebauart mit leichter Dachausführung

1.1.3 Einräumige Gebäude in Ausblasebauart mit schwerer Dachausführung

1.1.4 Einräumige Gebäude in Skelettbauart mit schwerer Dachausführung

1.1.5 Einräumige Gebäude in Skelettbauart mit leichter Dachausführung

1.1.6 Einräumige Gebäude in erdüberdeckter Bauart

1.2 Einräumige Gebäude mit Brandgefahr

1.3 Mehrräumige Gebäude mit Explosions- oder Brandgefahr

2 Bauteile

2.1 Wände und Decken

2.2 Widerstandswände

2.3 Ausblaseflächen

2.4 Türen

2.5 Fenster

2.6 Fußböden

2.7 Dächer, Dachaufbauten, Vordächer

3 Einrichtungen

3.1 Raumheizung

3.2 Elektrische Anlagen und deren Betriebsmittel

4 Schutzwälle, Schutzwände und Schutzmauern

4.1 Schutzwälle

4.2 Erdschutzwände, Schutzmauern, sonstige Schutzwände

Anhang 4 - Schutz- und Sicherheitsabstände

1 Anforderungen zur Bestimmung von Abständen

1.1 Schutz- und Sicherheitsabstände

1.2 Weitere Abstände

1.2.1 Abstände zu Anlagen mit anderen Gefahrstoffen

1.2.2 Abstände zu ungefährlichen Gebäuden oder Plätzen

1.2.3 Sympathetischer Detonationsabstand

2 Schutzabstände

2.1 Ermittlung der Schutzabstände

3 Sicherheitsabstände

3.1 Ermittlung der Sicherheitsabstände

Abb. 1 Wirkungsbereich vor Ausblaseseiten

4 Ermittlung der anzusetzenden Netto-Explosivstoffmasse

5 Vorgehen beim Vorhandensein unterschiedlicher Gefahrgruppen

5.1 Gefahrgruppen 1.2 und 1.1

5.2 Gefahrgruppen 1.3 und 1.1

5.3 Gefahrgruppen 1.3 und 1.2

5.4 Gefahrgruppe 1.4 und übrige Gefahrgruppen

6 Berücksichtigung von Schutzwällen und gleichwertigen Schutzeinrichtungen

6.1 Schutzwälle, Schutzwände und Schutzmauern

6.2 Gleichwertige Schutzeinrichtungen

7 Ermittlung des k-Faktors oder des Mindestabstandes anhand der Donator- und Akzeptorklassen sowie Bestimmung der Sicherheitsabstände

Anhang 5 - Einteilung der Sprengstoffe

Anhang 6 - Tabellen

Tabelle 1: Sicherheitsabstände für Gebäude mit Explosivstoffen und Gegenstände mit Explosivstoff der Gefahrengruppe 1.1 - k- Faktoren und Mindestabstände -

Tabelle 2: Sicherheitsabstände für Gebäude mit Explosivstoffen und Gegenstände mit Explosivstoff der Gefahrengruppe 1.1 - k- Faktoren und Mindestabstände -

Tabelle 3: Sicherheitsabstände für Gebäude mit Explosivstoffen und Gegenstände mit Explosivstoff der Gefahrengruppe 1.2 - Mindestabstände -

Tabelle 4: Sicherheitsabstände für Gebäude mit Explosivstoffen und Gegenstände mit Explosivstoff der Gefahrengruppe 1.2 - Mindestabstände -

Tabelle 5: Sicherheitsabstände für Gebäude mit Explosivstoffen und Gegenstände mit Explosivstoff der Gefahrengruppe 1.3 - k- Faktoren und Mindestabstände -

Tabelle 6: Sicherheitsabstände für gefährliche Gebäude mit Explosivstoffen der Gefahrgruppe 1.4

Tabelle 7: Abstände (Sicherheitsabstände) in Abhängigkeit von k= Faktoren und Explosivstoffmasse

Tabelle 8: Schutz- und Sicherheitsabstände für Spreng- und Brandplätze, k- Faktoren und Mindestabstände

Anhang 7 - "Spezielle Bereiche" - Pyrotechnische Gegenstände

Tabelle 9: Zulässige Versichertenzahl und Nettoexplosivstoffmassen in kg bei der Herstellung pyrotechnischer Sätze

Tabelle 10: Zulässige Versichertenzahl und Nettoexplosivstoffmassen in pyrotechnischen Gegenständen

Anhang 8 - Verträglichkeitsgruppen/ Zusammenlagern/ Abstellen

Anhang 9 - Beispiele für feste einheitliche Explosivstoffe

Anhang 10 - Schutzabstände Wohnbereiche/ Verkehrswege

Anhang 11 - Vorschriften, Regeln und Informationen

1. Gesetze, Verordnungen

2 Vorschriften, Regeln und Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit

3 Normen/ VDE-Bestimmungen

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