Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk

Änderungstext

Erste Verordnung
zur Änderung der Kostenverordnung
für Amtshandlungen der See-Berufsgenossenschaft

Vom 21. Februar 2005
(BGBl. I Nr. 12 vom 28.02.2005 S. 323)



Auf Grund

jeweils in Verbindung mit dem 2. Abschnitt des Verwaltungskostengesetzes vom 23. Juni 1970 (BGBl. I S. 821):

Artikel 1

Die Kostenverordnung für Amtshandlungen der See-Berufsgenossenschaft vom 21. Dezember 2001 (BGBl. I S. 4241) wird wie folgt geändert:

1. In § 2 Abs. 3 Satz 3 wird die Angabe "45 Euro" durch die Angabe "50 Euro" und die Angabe "540 Euro" durch die Angabe "595 Euro" ersetzt.

2. Die Anlage zu § 2 erhält die aus dem Anhang zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

"Anlage (zu § 2 Abs. 1)

Gebührenverzeichnis

Lfd. Nr. Gegenstand Gebühr Euro
I. Amtshandlungen auf dem Gebiet der Schiffssicherheit

A. Freibord-Zeugnisse
nach dem Internationalen Freibord-Übereinkommen 1966/88 sowie dem SOLAS-Übereinkommen 1974/88, der Schiffssicherheitsverordnung von 1998 und der Verordnung (EG) Nr. 789/2004

001 Erteilung des Freibordzeugnisses vor Indienststellung des Schiffes gemäß Anhang 1
  Erteilung des Freibordzeugnisses für vorhandene Schiffe  
007 BRZ bis 2.999 360
008 BRZ 3.000 bis 5.999 575
009 BRZ 6.000 bis 9.999 715
010 BRZ 10.000 bis 29.999 860
011 BRZ ab 30.000 1.075
012 erneute Erteilung des Freibordzeugnisses nach Erneuerungsbesichtigung durch die Verwaltung gemäß Anhang 1
013 Bestätigung der von der Verwaltung durchgeführten jährlichen Besichtigung im Zeugnis

Internationale Freibord-Ausnahmezeugnisse

a) für Schiffe neuartiger Bauart

b) für einmalige Auslandsfahrt

Erteilung des Zeugnisses vor Indienststellung des Schiffes

gemäß Anhang 1
014 BRZ bis 2.999 360
015 BRZ 3.000 bis 5.999 575
016 BRZ 6.000 bis 9.999 715
017 BRZ 10.000 bis 29.999 860
018 BRZ ab 30.000 1.075
019 Erneute Erteilung des Internationalen Freibord-Ausnahmezeugnisses nach Erneuerungsbesichtigungen durch die Verwaltung 1,5fache der Gebühr nach Nummer 012
020 Bestätigung der durch die Verwaltung durchgeführten jährlichen Besichtigung im Freibord-Ausnahmezeugnis 1,5fache der Gebühr nach Nummer 013
021 Genehmigung von Änderungen nach einer Besichtigung oder Überprüfung durch die Verwaltung 50 vom Hundert der Gebühr nach Nummer 001, mindestens 115
  Genehmigung von Änderungen nach einer Besichtigung oder Überprüfung durch die zuständige Klassifikationsgesellschaft  
022 BRZ bis 2.999 360
023 BRZ 3.000 bis 5.999 575
024 BRZ 6.000 bis 9.999 715
025 BRZ 10.000 bis 29.999 860
026 BRZ ab 30.000 1.075
027 Testat der Verwaltung zur Eintragung der jährlichen Besichtigung (sofern nicht lfd. Nr. 013) 230
028 Zeugniserteilung aufgrund einer Überprüfung im Zusammenhang mit der Umregistrierung Gebühr nach Nummer 013
029 Zeugniserteilung aufgrund eines EG-Zeugnisses 465
030 Erteilung des Freibord-Zeugnisses aufgrund weiterer Besichtigungen der zuständigen Klassifikationsgesellschaft 230
031 Testat der Verwaltung zur Verlegung des Jahresdatums 230
B. Sicherheitszeugnisse für Fahrgastschiffe, Spezialschiffe und Ausbildungsfahrzeuge gemäß § 52a der Schiffssicherheitsverordnung von 1986 und gewerblich genutzte Sportboote sowie Traditionsschiffe

nach der Anlage zum SOLAS-Übereinkommen 1974/88, der Schiffssicherheitsverordnung von 1998, dem IMO-Code über die Sicherheit von Spezialschiffen und dem Internationalen Code für die Sicherheit von Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen (HSC-Code)

  Sicherheitszeugnisse für Fahrgastschiffe, Bäderboote und Sportanglerfahrzeuge  
101

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 16.06.2018)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: ab 105.- € netto

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion