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Regelwerk

Änderungstext

Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente

Vom 21. Dezember 2008
(BGBl. I Nr. 64 vom 29.12.2008 S. 2917, ber. 2009 S. 23; 15.07.2009 S. 1939 09)



Artikel 1
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Das Dritte Buch Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594, 595), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2860), wird wie folgt geändert:

1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

a) Die Angabe zu § 6 wird wie folgt gefasst:

alt neu
  § 6 Vermeidung von Langzeitarbeitslosigkeit " § 6 (weggefallen)".

b) Die Angabe zu § 8 wird wie folgt gefasst:

alt neu
  § 8 Frauenförderung " § 8 Vereinbarkeit von Familie und Beruf".

c) Die Angaben zu den §§ 8a und 8b werden wie folgt gefasst:

alt neu
  § 8a Vereinbarkeit von Familie und Beruf

§ 8b Leistungen für Berufsrückkehrer

" § 8a (weggefallen)

§ 8b (weggefallen)".

d) (gültig ab 1.1.2010) Die Angabe zu § 10 wird wie folgt gefasst:

alt neu
  § 10 Freie Förderung " § 10 (weggefallen)".

e) Die Angabe zu § 35 wird wie folgt gefasst:

alt neu
  § 35 Vermittlungsangebot, Eingliederungsvereinbarung " § 35 Vermittlungsangebot".

f) Die Angabe zu § 37 wird wie folgt gefasst:

alt neu
  § 37 Beauftragung Dritter mit der Vermittlung " § 37 Potenzialanalyse und Eingliederungsvereinbarung".

g) Die Angaben zu den §§ 37b und 37c werden wie folgt gefasst:

alt neu
  § 37b Frühzeitige Arbeitsuche

§ 37c Personal-Service-Agentur

" § 37b (weggefallen)

§ 37c (weggefallen)".

h) Die Angaben zu den §§ 38 bis 40 werden wie folgt gefasst:

alt neu
  § 38 Mitwirkung des Ausbildung- und Arbeitsuchenden

§ 39 Mitwirkung des Arbeitgebers

§ 40 Beratung des Arbeitgebers bei der Vermittlung

" § 38 Rechte und Pflichten der Ausbildung- und Arbeitsuchenden

§ 39 Rechte und Pflichten der Arbeitgeber

§ 40 (weggefallen)".

i) Die Angaben zum Ersten Abschnitt des Vierten Kapitels werden wie folgt gefasst:

alt neu
Erster Abschnitt
Unterstützung der Beratung und Vermittlung

§ 45 Leistungen

§ 46 Höhe

§ 47 Anordnungsermächtigung

Erster Abschnitt 
Vermittlungsunterstützende Leistungen

§ 45 Förderung aus dem Vermittlungsbudget

§ 46 Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung

§ 47 Verordnungsermächtigung".


j) Die Angaben zum Zweiten Abschnitt des Vierten Kapitels werden wie folgt gefasst:

alt neu
 Zweiter Abschnitt
Verbesserung der Eingliederungsaussichten

§ 48 Maßnahmen der Eignungsfeststellung, Trainingsmaßnahmen

§ 49 Förderungsfähigkeit

§ 50 Maßnahmekosten

§ 51 Förderungsausschluß

§ 52 Anordnungsermächtigung

"Zweiter Abschnitt

§§ 48 bis 52 (weggefallen)".

k) Die Angaben zum Dritten Abschnitt des Vierten Kapitels werden wie folgt gefasst:

alt neu
Dritter Abschnitt
Förderung der Aufnahme einer Beschäftigung

§ 53 Mobilitätshilfen

§ 54 Mobilitätshilfen bei Aufnahme einer Beschäftigung

§ 55 Anordnungsermächtigung

" Dritter Abschnitt

§§ 53 bis 55 (weggefallen)".

l) Nach der Angabe zu § 61 wird folgende Angabe eingefügt:

" § 61a Anspruch auf Vorbereitung auf einen Hauptschulabschluss im Rahmen einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme".

m) (gültig ab 18.9.2010) Die Angabe zu § 69 wird wie folgt gefasst:

alt neu
  § 69 Lehrgangskosten " § 69 Maßnahmekosten".

n) Die Angaben zum Dritten Unterabschnitt des Ersten Abschnitts des Fuenften Kapitels werden wie folgt gefasst:

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(Stand: 16.06.2018)

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