| Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Regelwerk |
Änderungstext
Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten
Vom 22. Dezember 2025
(BGBl. I vom 23.12.2025 Nr. 362)
Zu den Beratungsabläufen mit Erläuterungen / Begründungen im DIP
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
Das Sechste Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Rentenversicherung - in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 2002 (BGBl. I S. 754, 1404, 3384), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 355) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
a) Die Angabe zu § 154 wird durch die folgende Angabe ersetzt:
| alt | neu |
| § 154 Rentenversicherungsbericht, Stabilisierung des Beitragssatzes und Sicherung des Rentenniveaus | " § 154 Rentenversicherungsbericht und weitere Berichte zur Alterssicherung". |
b) Nach der Angabe zu § 154 wird die folgende Angabe eingefügt:
" § 154a Sicherungsniveau vor Steuern".
c) Die Angabe zu § 255e wird durch die folgende Angabe ersetzt:
| alt | neu |
| § 255e Niveauschutzklausel für die Zeit vom 1. Juli 2019 bis zum 1. Juli 2025 | " § 255e Niveauschutzklausel für die Zeit vom 1. Juli 2019 bis zum Ablauf des 1. Juli 2031". |
d) Die Angabe zu den §§ 255h und 255i wird durch die folgende Angabe ersetzt:
| alt | neu |
| § 255h Schutzklausel in der Zeit vom 1. Juli 2022 bis zum Ablauf des 1. Juli 2025
§ 255i Anpassung nach Mindestsicherungsniveau bis zum Ablauf des 1. Juli 2025 |
" § 255h Schutzklausel in der Zeit vom 1. Juli 2022 bis zum Ablauf des 1. Juli 2031
§ 255i Anpassung nach Mindestsicherungsniveau bis zum Ablauf des 1. Juli 2031". |
e) Die Angabe zu § 287a wird durch die folgende Angabe ersetzt:
| alt | neu |
| § 287a Veränderung des allgemeinen Bundeszuschusses für das Jahr 2025 | " § 287a (aufgehoben)". |
f) Die Angabe zu § 287c wird durch die folgende Angabe ersetzt:
| alt | neu |
| § 287c Förderung für sonstige Leistungen der Teilhabe | " § 287c (aufgehoben)". |
g) Die Angabe zu § 287e wird durch die folgende Angabe ersetzt:
| alt | neu |
| § 287e Veränderung des Bundeszuschusses im Beitrittsgebiet | " § 287e (aufgehoben)". |
h) Nach der Angabe zu § 287g wird die folgende Angabe eingefügt:
" § 287h Bundesmittel und Mindestrücklage".
i) Die Angabe zu den §§ 291b und 291c wird durch die folgende Angabe ersetzt:
| alt | neu |
| § 291b Erstattung nicht beitragsgedeckter Leistungen
§ 291c Anschubfinanzierung |
" § 291b Erstattung der Mehraufwendungen aufgrund der Anpassung nach Mindestsicherungsniveau ab dem Jahr 2026
§ 291c Erstattung der Mehraufwendungen zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten ab dem Jahr 2027". |
2. § 41 wird wie folgt geändert:
a) Nach Absatz 1 wird der folgende Absatz 2 eingefügt:
"(2) § 14 Absatz 2 Satz 2 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes gilt nicht für Arbeitnehmer, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, wenn mit befristeten Arbeitsverhältnissen nach § 14 Absatz 2 Satz 1 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes bei demselben Arbeitgeber
§ 14 Absatz 2 Satz 3 und 4 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes bleibt unberührt."
b) Der bisherige Absatz 2 wird zu Absatz 3.
3. § 154 wird wie folgt geändert:
a) Die Überschrift wird durch die folgende Überschrift ersetzt:
| alt | neu |
| § 154 Rentenversicherungsbericht, Stabilisierung des Beitragssatzes und Sicherung des Rentenniveaus |
(Stand: 03.02.2026)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: ab 105.- € netto (Grundlizenz)
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt
? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion