Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk

Änderungstext

Bekanntmachung der Änderung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil a (VOB/A)

Vom 11. März 2025
(BAnz. AT 02.04.2025 B7)


Die anliegenden vom Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) erarbeiteten Änderungen an der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil a ( VOB/A) werden hiermit bekannt gegeben.

Im Abschnitt 1 der VOB/A in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 2019 (BAnz AT 19.02.2019 B2) werden bis zum 31. Dezember 2025 die Wertgrenzen für Freihändige Vergaben und Direktaufträge angehoben.

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen wird in einem Erlass auf die aktuellen Änderungen der VOB/A Abschnitt 1 hinweisen.
Dieser Erlass wird im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht werden.

Erläuterungen zu den Änderungen im Abschnitt 1 der VOB/A ergeben sich aus den beigefügten Hinweisen.

Die VOB/A wird im Auftrag des DVa vom Deutschen Institut für Normung e. V. (DIN) als DIN 1960 herausgegeben.

Berlin, den 11. März 2025

B II 1 - 70421/2#6

Anlage: Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil a ( VOB/A)
Hinweise für die Änderungen in der VOB/A - 1. Abschnitt

Der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) hat die folgenden Änderungen in der VOB/A - 1. Abschnitt beschlossen:

1. In §  3a Absatz 2 Satz 1 wird die Fußnote 1

1) Für Bauleistungen zu Wohnzwecken kann bis zum 31. Dezember 2021 eine Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb für jedes Gewerk bis zu einem Auftragswert von 1.000.000 Euro ohne Umsatzsteuer erfolgen.

gestrichen.

2. In §  3a Absatz 3 wird die Fußnote 2

Für Bauleistungen zu Wohnzwecken kann bis zum 31. Dezember 2021 eine Freihändige Vergabe bis zu einem Auftragswert von 100.000 Euro ohne Umsatzsteuer erfolgen.

zu Fußnote 1 und erhält folgenden Text:

"Für Bauleistungen kann befristet bis zum 31. Dezember 2025 eine Freihändige Vergabe bis zu einem voraussichtlichen Auftragswert von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer erfolgen."

3. Der §  3a Absatz 4 erhält die Fußnote 2 mit folgendem Text:

"Bauleistungen können befristet bis zum 31. Dezember 2025 nach Maßgabe des § 3a Absatz 4 ohne die Durchführung eines Vergabeverfahrens (Direktauftrag) bis zu einem voraussichtlichen Auftragswert von 15.000 Euro ohne Umsatzsteuer beschafft werden."


ENDE

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 23.07.2025)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: ab 105.- € netto

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion