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Regelwerk, Bau&Planung

AWZROV - Verordnung über die Raumordnung in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone in der Nordsee und in der Ostsee

Vom 19. August 2021
(BGBl. I Nr. 58 vom 26.08.2021 S. 3886)
Gl.-Nr.: 2301-2-4



Zu den vorherigen Regelungen:
AWZ Nordsee-ROV
AWZ Ostsee-ROV

Auf Grund des § 17 Absatz 1 Satz 1 des Raumordnungsgesetzes vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986), der zuletzt durch Artikel 159 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen, dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, dem Auswärtigen Amt, dem Bundesministerium für Bildung und Forschung und dem Bundesministerium der Verteidigung:

§ 1 Raumordnungsplanung in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone in der Nordsee und in der Ostsee

In der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone in der Nordsee und in der Ostsee werden Ziele und Grundsätze der Raumordnung gemäß der Anlage zu dieser Verordnung als Raumordnungsplan festgelegt 1, 2, 3.

§ 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. September 2021 in Kraft. Gleichzeitig treten die Verordnung über die Raumordnung in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone in der Nordsee vom 21. September 2009 (BGBl. I S. 3107), die durch Artikel 5 der Verordnung vom 2. Juni 2016 (BGBl. I S. 1257) geändert worden ist, und die Verordnung über die Raumordnung in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone in der Ostsee vom 10. Dezember 2009 (BGBl. I S. 3861) außer Kraft.

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  Raumordnungsplan für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone in der Nordsee und in der Ostsee Anlage
(zu § 1)

1 Leitbild

Das Meer in seiner Vielfalt nutzen und bewahren

Das Meer ist ein besonderer Raum, der vielfältige Funktionen in sich vereint. Gesunde Meere bieten Raum für Artenvielfalt, leisten einen wichtigen Beitrag für den Klimaschutz und bieten eine Vielzahl von Ökosystemleistungen. Die verantwortungsvolle Nutzung der maritimen Ressourcen ist die Grundlage einer nachhaltigen Meereswirtschaft, die zum Wohlstand für heutige und künftige Generationen beiträgt. Das Meer mit seinen vielfältigen Nutzungen verbindet Menschen, Lebensräume und Märkte und schafft Möglichkeiten für einen weltoffenen Austausch zwischen Ländern und Kulturen. Der grundsätzliche Einsatz klimafreundlicher Technologien, insbesondere der Windenergie auf See und weiterer erneuerbarer Energien, unterstützt die Energiesicherheit und das Erreichen nationaler und internationaler Klimaziele. Gleichzeitig bietet das Meer Raum für traditionelle Nutzungen wie Schifffahrt, Fischerei, Erholung und Freizeit und birgt menschliche Spuren, die kulturgeschichtliche Bedeutung haben können.

Die maritime Raumordnung bewahrt die natürlichen Strukturen und Funktionen der Meere und trifft Vorsorge für die vielfältigen aktuellen und künftigen Nutzungen des Meeresraums und dessen Schutz im europäischen Kontext. Sie gleicht unterschiedliche Ansprüche und Interessen durch umsichtige Abwägung ökologischer, wirtschaftlicher und sozialer Belange im Einklang mit den Zielen der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung aus.

Das Leitbild konkretisiert sich in folgenden Leitlinien:

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(Stand: 14.09.2021)

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