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Regelwerk

Grundsätze zur Bewertung der Auswirkungen von Bauprodukten auf Boden und Grundwasser
Teil II - September 2011
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Vom September 2011
(DIBt. Nr. 6 vom 09.12.2011 S. 196)



Diese Grundsätze gliedern sich in drei Teile. In Teil I wird das Konzept zur Bewertung von Bauprodukten hinsichtlich der Besorgnis des Entstehens einer schädlichen Bodenveränderung und hinsichtlich der Besorgnis einer schädlichen Verunreinigung des Grundwassers oder einer sonstigen nachteiligen Veränderung seiner Eigenschaften beschrieben. In Teil II wird das Bewertungskonzept an ausgewählten Bauprodukten konkretisiert. In Teil III werden die Analyseverfahren aufgelistet, die bei einer Bewertung von Bauprodukten nach Teil I und Teil II herangezogen werden sollen.

Teil II Bewertungskonzepte für spezielle Bauprodukte

1 Betonausgangsstoffe und Beton

1.1 Einleitung

Das folgende Kapitel erläutert die Bewertung der Auswirkungen von Betonausgangsstoffen als Bauprodukt oder Betonen auf Boden und Grundwasser. Es werden die Betonausgangsstoffe (einschließlich der Ausgangsstoffe für Konstruktionsmörtel):

sowie Beton selbst betrachtet, die als Bauprodukt Zulassungsgegenstand sein können. Die Bewertung von Zement (oder anderen hydraulischen Bindemitteln), Zusatzstoffen, Zusatzmitteln und Gesteinskörnungen für andere Anwendungsbereiche (wie z.B. Mauermörtel, Injektionsmörtel oder -suspensionen im Erdund Grundbau) werden in anderen Abschnitten behandelt.

Eine Bewertung von Betonausgangsstoffen, die als Bauprodukt zugelassen werden sollen, kann sowohl auf Grund der Inhaltsstoffe als auch auf Grund der Herstellung erforderlich sein. Zur Beurteilung der Betonausgangsstoffe unter realen Bedingungen kann es u.U. notwendig werden, einen Standardbeton aus diesen Ausgangsstoffen herzustellen und zu untersuchen (s. Tabelle II.2).

Eine Bewertung von zuzulassenden Betonen ist nur dann erforderlich, wenn der Beton nicht genormte bzw. nicht zugelassene Betonausgangsstoffe enthält, deren Auswirkungen auf Boden und Grundwasser nicht bekannt sind.

Beton kann in der gesättigten sowie in der ungesättigten Bodenzone eingesetzt werden. Beton wird als Frischbeton verarbeitet und liegt, sobald er erhärtet ist, als Festbeton vor. In der Regel ist die Festbetonphase zu untersuchen und zu bewerten. Für bestimmte Anwendungsfälle ist auch die Frischbetonphase zu untersuchen und zu bewerten (z.B. Ortbeton).

Gefügedichter Beton wird als wasserundurchlässig im Sinne der Grundsätze zur Bewertung der Auswirkungen von Bauprodukten auf Boden und Grundwasser eingestuft. Daher sind die Anwendungsfälle BI und B2 (s. Grundsätze zur Bewertung der Auswirkungen von Bauprodukten auf Boden und Grundwasser - Teil 1, Tabelle I.1) zu betrachten.

Haufwerksporiger Beton (u.a. Dränbeton) wird als wasserdurchlässig im Sinne der Grundsätze zur Bewertung der Auswirkungen von Bauprodukten auf Boden und Grundwasser eingestuft. Also kommen hier die Anwendungsfälle Al und A2 (s. Grundsätze zur Bewertung der Auswirkungen von Bauprodukten auf Boden und Grundwasser - Teil I, Tabelle I.1) in Betracht.

1.2 Stufe 1: Ermittlung und Bewertung aller relevanten Inhaltsstoffe

1.2.1 Ermittlung aller relevanten Inhaltsstoffe

Auf Grundlage der vom Antragsteller vorzulegenden Unterlagen (Art, Herkunft, Herstellungsprozess und chemische Angaben zum Bauprodukt) werden die zu untersuchenden relevanten Inhaltsstoffe festgelegt.

Tabelle II.1: Elutionsverfahren

Anwendungsfälle Elutionsverfahren

Umweltrelevanz des Materials im Frischbeton

Anwendungsfall B2 nach Teil 1, Tabelle I.1 Frischbeton in der gesättigten Bodenzone wird noch ergänzt
Anwendungsfall BI nach Teil I, Tabelle I.1 Frischbeton in der ungesättigten Bodenzone wird noch ergänzt

Umweltrelevanz des Materials im Festbeton

Anwendungsfall Al nach Teil 1, Tabelle I.1 Festbeton in der ungesättigten Bodenzone Ist im Einzelfall gemäß Teil 1 festzulegen.
Anwendungsfall A2 nach Teil I, Tabelle I.1 Festbeton in der gesättigten Bodenzone Ist im Einzelfall gemäß Teil 1 festzulegen.
Anwendungsfall B2 nach Teil 1, Tabelle I.1 Festbeton in Kontakt mit dem Grundwasser Langzeitstandtest gemäß Tabelle II-A.3
Anwendungsfall Bl * nach Teil I, Tabelle I.1 Festbeton in Kontakt mit der ungesättigten Bodenzone Trogverfahren gemäß Tabelle 11-A.4
*) Einen Sonderfall stellt der Anwendungsfall BI dar, da wasserundurchlässige Bauweisen über dem Grundwasserspiegel in der Regel sowohl aus Sicht des Grundwasser- als auch des Bodenschutzes unproblematisch sind.

Soll Beton, der unter Verwendung von mineralischen Abfällen zur Verwertung als Bauprodukt oder sollen mineralische Abfälle als Betonausgangsstoffe zugelassen werden, müssen die Stoffgehalte im Feststoff und im Eluat des unverdünnten und unvermischten Abfalls gemäß der LAGA-Mitteilung 20 "Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen - Technische Regeln"1untersucht werden.

Nach der LAGA-Mitteilung 201wird das Eluat nach dem Verfahren gemäß der Tabelle II-A.1 hergestellt.

Für Abfälle, für die die LAGA-Mitteilung 201 keine abfallspezifische Technische Regeln enthält, ist der Umfang der Untersuchungen durch den zuständigen Sachverständigenausschuss festzulegen.

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