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Regelwerk

Zulassungsgrundsätze für reaktive Brandschutzsysteme auf Stahlbauteilen

Fassung November 1997
DIBt Nr. 4 aus 1998 S. 95



1 Geltungsbereich

1.1 Diese Zulassungsgrundsätze gelten für die Prüfung von reaktiven Brandschutzsystemen, die als Beschichtung auf Stahlbauteile zur Erhöhung der Feuerwiderstandsdauer aufgebracht werden.1

1.2 Diese Zulassungsgrundsätze gelten nicht für die Prüfung von dämmschichtbildenden Feuerschutzmitteln für Holz zum Nachweis der Baustoffklasse B 1 und nicht für die Prüfung von reaktiven Baustoffen für andere Anwendungsbereiche im baulichen Brandschutz als nach Abschnitt 1.1.

1.3 Diese Zulassungsgrundsätze enthalten die Bestimmungen zur Durchführung von Brandprüfungen an Stahlbauteilen sowie zur Durchführung der Prüfungen zum Nachweis der Dauerhaftigkeit der Produkte.

2 Begriffe und Erläuterungen

2.1 Reaktive Brandschutzsysteme sind Beschichtungen für den baulichen Brandschutz, die bei Temperaturbeanspruchung im Brandfall wirksam werden und dabei eine wärmedämmende Wirkung entwickeln.

2.2 Diese Brandschutzsysteme bestehen in der Regel aus der Grundierung für den Korrosionsschutz bzw. als Häftvermittler bei Verzinkung, der reaktiven Komponente und erforderlichem Deckanstrich. Die reaktive Komponente dieser Brandschutzsysteme kann ein Dämmschichtbildner, eine Ablationsbeschichtung, eine Sublimationsbeschichtung oder eine Kombination solcher Produkte sein. Die hierfür verwendeten Beschichtungsstoffe werden in einer Schicht oder in mehreren Schichten (Arbeitsgängen) aufgebracht.

2.3 Das Brandschutzsystem muß stets als Ganzes geprüft bzw. beurteilt werden.

3 Anwendungsbereiche der Brandschutzsysteme

3.1 Die reaktiven Brandschutzsysteme werden entsprechend ihrem vorgesehenen Anwendungsbereich und den sich daraus ergebenden Beanspruchungen zur Beurteilung ihrer Dauerhaftigkeit eingeteilt.

3.2 Brandschutzsysteme zur Innenanwendung

Brandschutzsysteme zur Innenanwendung werden im Innern von Gebäuden (auch in offenen Hallen und unter Vordächern) eingesetzt und sind vor unmittelbarem Witterungseinfluß geschützt. Sie können dort der kurzzeitigen Einwirkung von Nässe (z.B. Taupunktunterschreitung) und ggf. von Chemikalien ausgesetzt sein. Sie dürfen nicht in Bereichen verwendet werden, in denen sie ständiger Nässe oder ständiger Luftfeuchtigkeit von mehr als 90 % rel. Feuchte und/oder stark aggressiven Gasen ständig ausgesetzt sind.

3.3 Brandschutzsysteme zur Außenanwendung

Brandschutzsysteme zur Außenanwendung sind unmittelbaren Witterungseinflüssen wie z.B. Schlagregen und UV-Einstrahlung ausgesetzt. Sie können ggf. der kurzzeitigen Einwirkung von Chemikalien ausgesetzt sein. Sie dürfen nicht in Bereichen verwendet werden, in denen sie ständiger Nässe oder ständiger Luftfeuchtigkeit von mehr als 90 % rel. Feuchte und/oder stark aggressiven Gasen ständig ausgesetzt sind.

4 Anforderungen

4.1 Die reaktiven Brandschutzsysteme müssen die Einstufung der brandschutztechnisch zu schützenden Stahlbauteile in eine Feuerwiderstandsklasse nach DIN 4102-22 ermöglichen.

Diese Anforderung gilt als erfüllt, wenn die Brandprüfungen nach DIN 4102-22 an beschichteten Stahlbauteilen entsprechend Abschnitt 5 zu positiven Ergebnissen führen.

4.2 Die reaktiven Brandschutzsysteme müssen dauerhaft wirksam bleiben.

Diese Anforderung gilt als erfüllt, wenn die Prüfungen des Verhaltens des Brandschutzsystems unter Umwelteinflüssen für den jeweiligen Anwendungsbereich (s. Abschnitt 3) entsprechend Abschnitt 6.3 zu positiven Ergebnissen führen.

4.3 Die reaktiven Brandschutzsysteme müssen am Untergrund festhaftend und auch bei einer von der Einheits-Temperaturzeitkurve (ETK) nach DIN 4102-22 abweichenden Feuerbeanspruchung (Schwelfeuerbeanspruchung) wirksam sein.

Diese Anforderung gilt als erfüllt, wenn die Prüfungen der Dämmwirkung des Brandschutzsystems nach Abschnitt 7.2.2 zu positiven Ergebnissen führen.

4.4 Die reaktiven Brandschutzsysteme müssen so beschaffen sein, daß ein einwandfreier Korrosionsschutz der beschichteten Stahlbauteile sichergestellt ist.

Diese Anforderung gilt als erfüllt, wenn die Prüfungen zum Korrosionsschutz nach Abschnitt 7.4 zu positiven Ergebnissen führen.

5 Brandprüfungen an Stahlbauteilen

5.1 Auswahl der Probekörper

5.1.1 Allgemeines

Alle Brandprüfungen an Stahlbauteilen, die zur Beurteilung eines reaktiven Brandschutzsystems dienen, sind bezüglich der Arten der Produkte mit identischem Systemaufbau - bestehend aus Korrosionsschutz, reaktiver Komponente, erforderlichem Deckanstrich - durchzuführen.

Falls für den Korrosionsschutz oder den Deckanstrich wahlweise weitere Produkte verwendet werden sollen, sind damit ggf. zusätzliche Prüfungen durchzuführen.

5.1.2 Bauteilarten und Profilarten

Entsprechend dem vorgesehenen Anwendungsbereich des Beschichtungssystems sind Brandprüfungen durchzuführen an

Die an Stahlbiegeträgern bzw. Stahlstützen gewonnenen Prüfergebnisse gelten auch für die Stäbe von Fachwerken.

Die aus den Prüfungsergebnissen an Bauteilen mit geschlossenen Profilen abgeleiteten Mindestschichtdicken können auch für Bauteile mit offenen Profilen gelten. Die aus den Prüfungsergebnissen an Stahlbiegeträgern mit offenen Profilen F < F 90 abgeleiteten Mindestschichtdicken können auch für Stahlstützen mit offenen Profilen gelten.

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