umwelt-online: DIN EN 206-1 Beton; Festlegung, Eigenschaften, Herstellung und Konformität (6)
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Tabelle 23 - Kontrolle der Ausstattung
| Zeile | Ausstattung | Überprüfung/Prüfung | Zweck | Mindesthäufigkeit |
| 1 | Lager, Behälter usw. | Augenscheinprüfung | Sicherstellen der Konformität mit den Anforderungen | Einmal wöchentlich |
| 2 | Wägeeinrichtung | Augenscheinprüfung der Funktion | Sicherstellen, dass die Wägeeinrichtung in sauberem Zustand ist und einwandfrei funktioniert | Täglich |
| 3 | Prüfung der Wägegenauigkeit | Sicherstellen der Genauigkeit nach 9.6.2.2 | Nach Aufstellung. In regelmäßigen Abständena, abhängig von nationalen Regelungen. Im Zweifelsfall |
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| 4 | Zugabegerät für Zusatzmittel (einschließlich solcher auf Fahrmischern) | Augenscheinprüfung der Funktion | Sicherstellen, dass die Messeinrichtung in sauberem Zustand ist und einwandfrei funktioniert | Für jedes Zusatzmittel bei der ersten Mischerfüllung des Tages |
| 5 | Prüfung der Genauigkeit | Vermeiden ungenauer Zugabe | Nach Aufstellung. In regelmäßigen Abständena nach Aufstellung. Im Zweifelsfall |
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| 6 | Wasserzähler | Prüfung der Messgenauigkeit | Sicherstellen der Genauigkeit nach 9.6.2.2 | Nach Aufstellung. In regelmäßigen Abständena nach Aufstellung. Im Zweifelsfall |
| 7 | Gerät zur stetigen Messung des Wassergehaltes der feinkörnigen Zuschläge | Vergleich der tatsächlichen Menge mit der Anzeige des Messgeräts | Sicherstellen der Genauigkeit | Nach Aufstellung. In regelmäßigen Abständena nach Aufstellung. Im Zweifelsfall |
| 8 | Dosiersystem | Augenscheinprüfung | Sicherstellen, dass das Dosiersystem einwandfrei funktioniert | Täglich |
| 9 | Vergleich (durch ein geeignetes Verfahren je nach Dosiersystem) der tatsächlichen Masse der Ausgangsstoffe der Mischung mit der Zielmasse und, bei selbsttätiger Aufzeichnung, auch der ausgedruckten Menge | Sicherstellen der Genauigkeit nach Tabelle 21 | Nach Aufstellung. Im Zweifelsfall. In regelmäßigen Abständena nach der Aufstellung |
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| 10 | Prüfgeräte | Kalibrierung nach einschlägigen nationalen Normen oder EN-Normen | Überprüfen der Konformität | In regelmäßigen Abständena. Festigkeitsprüfgerät mindestens jedes Jahr |
| 11 | Mischer (einschließ- lich Fahrmischer ) | Augenscheinprüfung | Überprüfen des Verschleißes der Mischausrüstung | In regelmäßigen Abständena |
| a | Die Häufigkeit hängt von der Art der Ausrüstung, ihrer Empfindlichkeit beim Gebrauch und den Produktionsbedingungen der Anlage ab. |
Tabelle 24 - Kontrolle der Herstellverfahren und der Betoneigenschaften
| Zeile | Prüfgegenstand | Überprüfung/Prüfung | Zweck | Mindesthäufigkeit |
| 1 | Eigenschaften von Beton nach Eigenschaften | Erstprüfung (siehe Anhang A) | Nachweis, dass die festgelegten Eigenschaften des vorgeschlagenen Entwurfs mit einem angemessenen Vorhaltemaß erfüllt werden | Vor Verwendung einer neuen Betonzusammensetzung |
| 2 | Wassergehalt der feinen Gesteinskörnung | kontinuierliches Messsystem, Darrversuch oder Gleichwertiges | Bestimmen der Trockenmasse der Gesteinskörnung und des noch erforderlichen Zugabewassers | Wenn nicht kontinuierlich, dann täglich; abhängig von örtlichen Bedingungen und Wetterbedingungen können mehr oder weniger häufige Prüfungen erforderlich sein |
| 3 | Wassergehalt der groben Gesteinskörnung | Darrversuch oder Gleichwertiges | Bestimmen der Trockenmasse der Gesteinskörnung und des noch erforderlichen Zugabewassers | Abhängig von örtlichen Bedingungen und Wetterbedingungen |
| 4 | Wassergehalt des Frischbetons | Überprüfung der Menge das Zugabewassersa | Bereitstellen von Daten für den Wasserzementwert | Jede Mischung oder Ladung |
| 5 | Chloridgehalt des Betons | Erstbestimmung durch Berechnung | Sicherstellen, dass der höchstzulässige Chloridgehalt nicht überschritten wird | Wenn Erstprüfungen Bei Anstieg werden. Bei des Chloridgehalts der Ausgangsstoffe |
| 6 | Konsistenz | Augenscheinprüfung | Vergleich mit dem üblichen Aussehen | Jede Mischung oder Ladung |
| 7 | Konsistenzprüfung nach EN 12350-2, EN 12350-3, EN 12350-4 oder EN 12350-5 |
Nachweisen des Erzielens der festgelegten Werte für die Konsistenz und Überprüfen möglicher Änderungen des Wassergehaltes | Wenn die Konsistenz festgelegt 3 für die Tabelle Druckfestigkeit. Bei Prüfung des Luftgehalts. Im Zweifelsfall nach Augenscheinprüfung |
(Stand: 16.06.2018)
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