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Regelwerk

Änderungstext

Gesetz zur Änderung der Bayerischen Bauordnung

Vom 24. Juli 1998
(GVBl. 1998 S. 439)


Der Landtag des Freistaates Bayern hat das folgende Gesetz beschlossen, das nach Anhörung des Senats hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1

Die Bayerische Bauordnung ( BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. August 1997 (GVBl S. 433, ber. 1998 S. 270, BayRS 2132-1-1), geändert durch Art. 45 des Gesetzes vom 10. Juli 1998 (GVBl S. 389), wird wie folgt geändert:

1. Art. 42 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

   
alt

(2) Hausabwässer aus abgelegenen landwirtschaftlichen Anwesen dürfen in Jauche- und Güllegruben eingeleitet werden, wenn

  1. das Abwasser in einer Mehrkammerausfaulgrube vorbehandelt wird und
  2. die ordnungsgemäße Entsorgung des Fäkalschlamms gesichert ist.
neu

(2) Hausabwässer aus abgelegenen landwirtschaftlichen Anwesen oder abgelegenen Anwesen, die früher einem landwirtschaftlichen Betrieb dienten und deren Hausabwässer bereits in Gruben eingeleitet worden sind, dürfen in Gruben eingeleitet werden, wenn

  1. das Abwasser in einer Mehrkammerausfaulgrube vorbehandelt wird und
  2. die ordnungsgemäße Entsorgung oder Verwertung des geklärten Abwassers und des Fäkalschlamms gesichert ist.

2.Art. 68 wird wie folgt geändert:

a) Absatz 4 wird wie folgt geändert:

aa) In Nummer 4 wird nach dem Wort "Gebäuden" der Punkt durch ein Komma ersetzt.

bb) Es wird folgende Nummer 5 angefügt:

"5. einen Studiengang der Fachrichtung Holzbau und Ausbau, den das Staatsministerium des Innern als gleichwertig mit einer Ausbildung nach Absatz 3 Satz 1 einschließlich der Anforderungen auf Grund der Verordnung nach Art. 90 Abs. 11 anerkannt hat, erfolgreich abgeschlossen hat, für die Vorhaben nach Absatz 3 Satz 1, sofern sie in Holzbauweise errichtet werden.

b) Absatz 7 Satz 2 wird wie folgt geändert:

aa) In Nummer 2 wird nach dem Wort "besitzen" der Punkt durch ein Komma ersetzt.

bb) Es wird folgende Nummer 3 angefügt:

3. Bauvorlageberechtigte im Sinn des Absatzes 4 Nr. 5.

§ 2

Dieses Gesetz tritt am 1. August 1998 in Kraft.

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(Stand: 04.07.2022)

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