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Änderungstext
Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Organisation der staatlichen Behörden für das Bau- und Wohnungswesen
- Bayern -
vom 30. September 2015
(GVBl. Nr. 12 vom 13.10.2015 S. 374)
Auf Grund des Art. 1 Satz 3 des Gesetzes über die behördliche Organisation des Bau- und Wohnungswesens (OrgBauWoG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Mai 1994 (GVBl. S. 393, BayRS 200-25-I), das zuletzt durch § 2 des Gesetzes vom 17. November 2014 (GVBl. S. 478) geändert worden ist, verordnet das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr:
Die Verordnung über die Organisation der staatlichen Behörden für das Bau- und Wohnungswesen ( OrgBauWoV) vom 5. Dezember 2005 (GVBl. S. 626, BayRS 200-25-1-I), die zuletzt durch Verordnung vom 10. Dezember 2014 (GVBl. S. 574) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In der Überschrift wird die Angabe "(OrgBauWoV)" durch die Angabe "(Organisationsverordnung Bau- und Wohnungswesen - OrgBauWoV) " ersetzt.
2. § 4 Abs. 2 wird wie folgt geändert:
a) Der Wortlaut wird Satz 1.
b) Es wird folgender Satz 2 angefügt:
"Einzelne Projekte und Maßnahmen zur Unterbringung von Asylbegehrenden und Flüchtlingen, die sich auf Kleine Baumaßnahmen und den Bauunterhalt beschränken, kann das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr abweichend von § 2 Abs. 1 auf eine andere staatliche Behörde seines Geschäftsbereiches auf deren Antrag übertragen; diese Ermächtigung gilt bis einschließlich 31. Dezember 2017. "
3. Anlage 2 Nr. 8 wird wie folgt gefasst:
Nr. | Bezeichnung, Amtssitz | Aufgabenbereich | Amtsbezirk | |
8 | Staatliches Bauamt Landshut, Amtssitz Landshut | 8.1 | Hochbau, Straßenbau | Stadt Landshut, Landkreise Dingolfing-Landau, Kelheim, Landshut |
8.2 | Hochbau | Liegenschaften des Bezirkskrankenhauses Straubing, der Flussmeister stelle Deggendorf und der Gäubodenkaserne Feldkirchen |
Diese Verordnung tritt am 14. Oktober 2015 in Kraft.
ID 15/1357
ENDE |
(Stand: 02.02.2021)
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