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Regelwerk

Änderungstext

Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Organisation der staatlichen Behörden für das Bau- und Wohnungswesen
- Bayern -

vom 30. September 2015
(GVBl. Nr. 12 vom 13.10.2015 S. 374)



Auf Grund des Art. 1 Satz 3 des Gesetzes über die behördliche Organisation des Bau- und Wohnungswesens (OrgBauWoG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Mai 1994 (GVBl. S. 393, BayRS 200-25-I), das zuletzt durch § 2 des Gesetzes vom 17. November 2014 (GVBl. S. 478) geändert worden ist, verordnet das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr:

§ 1

Die Verordnung über die Organisation der staatlichen Behörden für das Bau- und Wohnungswesen ( OrgBauWoV) vom 5. Dezember 2005 (GVBl. S. 626, BayRS 200-25-1-I), die zuletzt durch Verordnung vom 10. Dezember 2014 (GVBl. S. 574) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. In der Überschrift wird die Angabe "(OrgBauWoV)" durch die Angabe "(Organisationsverordnung Bau- und Wohnungswesen - OrgBauWoV) " ersetzt.

2. § 4 Abs. 2 wird wie folgt geändert:

a) Der Wortlaut wird Satz 1.

b) Es wird folgender Satz 2 angefügt:

"Einzelne Projekte und Maßnahmen zur Unterbringung von Asylbegehrenden und Flüchtlingen, die sich auf Kleine Baumaßnahmen und den Bauunterhalt beschränken, kann das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr abweichend von § 2 Abs. 1 auf eine andere staatliche Behörde seines Geschäftsbereiches auf deren Antrag übertragen; diese Ermächtigung gilt bis einschließlich 31. Dezember 2017. "

3. Anlage 2 Nr. 8 wird wie folgt gefasst:

Nr. Bezeichnung, Amtssitz Aufgabenbereich Amtsbezirk
8 Staatliches Bauamt Landshut, Amtssitz Landshut 8.1 Hochbau, Straßenbau Stadt Landshut, Landkreise Dingolfing-Landau, Kelheim, Landshut
8.2 Hochbau Liegenschaften des Bezirkskrankenhauses Straubing, der Flussmeister stelle Deggendorf und der Gäubodenkaserne Feldkirchen

§ 2

Diese Verordnung tritt am 14. Oktober 2015 in Kraft.

ID 15/1357

ENDE

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