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Änderungstext
Verordnung zur Änderung der Organisationsverordnung Bau- und Wohnungswesen und weiterer Rechtsvorschriften
- Bayern -
Vom 22. Dezember 2020
(GVBl. Nr. 31 vom 30.12.2020 S. 687)
Auf Grund
verordnet die Bayerische Staatsregierung:
§ 1 Änderung der Organisationsverordnung Bau- und Wohnungswesen
Die Organisationsverordnung Bau- und Wohnungswesen ( OrgBauWoV) vom 5. Dezember 2005 (GVBl. S. 626, BayRS 200-25-1-B), die zuletzt durch Verordnung vom 9. April 2019 (GVBl. S. 173) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. § 1 wird wie folgt geändert:
a) Abs. 2 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
(2) Als zentrale Landesbehörden sind die Autobahndirektion Südbayern mit Sitz in München und die Autobahndirektion Nordbayern mit Sitz in Nürnberg sowie die Landesbaudirektion Bayern mit Sitz in Ebern errichtet. Der Amtsbezirk der Autobahndirektionen ist in Anlage 1 zu dieser Verordnung festgelegt. Der Amtsbezirk der Landesbaudirektion Bayern umfasst alle Regierungsbezirke. | "(2) Als zentrale Landesbehörde ist die Landesbaudirektion Bayern mit Sitz in Ebern errichtet. Der Amtsbezirk der Landesbaudirektion Bayern umfasst alle Regierungsbezirke." |
b) Abs. 3
(3) Die Autobahndirektionen nehmen die baulichen Angelegenheiten ihrer Liegenschaften am jeweiligen Sitz war.
wird aufgehoben.
c) Abs. 4 wird Abs. 3.
2. In § 2 Abs. 2 wird die Angabe "Anlage 2" durch die Angabe "Anlage 1" ersetzt.
3. § 3 wird wie folgt geändert:
a) In Abs. 1 Satz 2 wird die Angabe "Abs. 4" durch die Angabe "Abs. 3" ersetzt.
b) Abs. 2 wird wie folgt geändert:
aa) In Satz 1 wird die Satznummerierung "1" gestrichen.
bb) Satz 2 wird aufgehoben.
.
Amtsbezirk der Autobahndirektionen Anlage 1
Nr. Bezeichnung Amtsbezirk 1 Autobahndirektion Südbayern 1.1 Regierungsbezirke Oberbayern, Niederbayern und Schwaben, ausgenommen Nr. 2.2 1.2 Bundesautobahn a 3
(Frankfurt - Würzburg - Nürnberg - Regensburg - Passau) von km 455,006 bis km 523,010 im Regierungsbezirk Oberpfalz1.3 Bundesautobahn a 93
(Hof - Weiden i. d. OPf. - Regensburg - Saalhaupt) von km 179,772 bis km 211,000 im Regierungsbezirk Oberpfalz2 Autobahndirektion Nordbayern 2.1 Regierungsbezirke Oberpfalz, Oberfranken, Mittelfranken und Unterfranken, ausgenommen Nrn. 1.2 und 1.3 2.2 Bundesautobahn a 9
(Berlin - Hof - Bayreuth - Nürnberg - München) von km 447,935 bis km 426,804 im Regierungsbezirk Oberbayern
wird aufgehoben.
5. Anlage 2 wird Anlage 1 und wie folgt geändert:
a) Nr. 1 wird wie folgt gefasst:
Alt:
1 | Staatliches Bauamt Freising, Amtssitz Freising | 1.1 | Hochbau, Straßenbau | Landkreise Dachau, Erding, Freising, Fürstenfeldbruck, München |
1.2 | Hochbau | Liegenschaften
|
||
1.3 | Straßenbau | Landeshauptstadt München. |
Neu:
"1 | Staatliches Bauamt Freising, Amtssitz Freising | 1.1 | Hochbau, Straßenbau | Landkreise Dachau, Erding, Freising, Fürstenfeldbruck, München |
1.2 | Hochbau | Liegenschaften
|
||
1.3 | Straßenbau |
(Stand: 19.01.2021)
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