Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk

Änderungstext

Verordnung zur Änderung der Organisationsverordnung Bau- und Wohnungswesen und weiterer Rechtsvorschriften
- Bayern -

Vom 22. Dezember 2020
(GVBl. Nr. 31 vom 30.12.2020 S. 687)



Auf Grund

verordnet die Bayerische Staatsregierung:

§ 1 Änderung der Organisationsverordnung Bau- und Wohnungswesen

Die Organisationsverordnung Bau- und Wohnungswesen ( OrgBauWoV) vom 5. Dezember 2005 (GVBl. S. 626, BayRS 200-25-1-B), die zuletzt durch Verordnung vom 9. April 2019 (GVBl. S. 173) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. § 1 wird wie folgt geändert:

a) Abs. 2 wird wie folgt gefasst:

alt neu
(2) Als zentrale Landesbehörden sind die Autobahndirektion Südbayern mit Sitz in München und die Autobahndirektion Nordbayern mit Sitz in Nürnberg sowie die Landesbaudirektion Bayern mit Sitz in Ebern errichtet. Der Amtsbezirk der Autobahndirektionen ist in Anlage 1 zu dieser Verordnung festgelegt. Der Amtsbezirk der Landesbaudirektion Bayern umfasst alle Regierungsbezirke. "(2) Als zentrale Landesbehörde ist die Landesbaudirektion Bayern mit Sitz in Ebern errichtet. Der Amtsbezirk der Landesbaudirektion Bayern umfasst alle Regierungsbezirke."

b) Abs. 3

(3) Die Autobahndirektionen nehmen die baulichen Angelegenheiten ihrer Liegenschaften am jeweiligen Sitz war.

wird aufgehoben.

c) Abs. 4 wird Abs. 3.

2. In § 2 Abs. 2 wird die Angabe "Anlage 2" durch die Angabe "Anlage 1" ersetzt.

3. § 3 wird wie folgt geändert:

a) In Abs. 1 Satz 2 wird die Angabe "Abs. 4" durch die Angabe "Abs. 3" ersetzt.

b) Abs. 2 wird wie folgt geändert:

aa) In Satz 1 wird die Satznummerierung "1" gestrichen.

bb) Satz 2 wird aufgehoben.

4. Anlage 1

.
 Amtsbezirk der Autobahndirektionen Anlage 1
Nr. Bezeichnung   Amtsbezirk
1 Autobahndirektion Südbayern 1.1 Regierungsbezirke Oberbayern, Niederbayern und Schwaben, ausgenommen Nr. 2.2
1.2 Bundesautobahn a 3
(Frankfurt - Würzburg - Nürnberg - Regensburg - Passau) von km 455,006 bis km 523,010 im Regierungsbezirk Oberpfalz
1.3 Bundesautobahn a 93
(Hof - Weiden i. d. OPf. - Regensburg - Saalhaupt) von km 179,772 bis km 211,000 im Regierungsbezirk Oberpfalz
2 Autobahndirektion Nordbayern 2.1 Regierungsbezirke Oberpfalz, Oberfranken, Mittelfranken und Unterfranken, ausgenommen Nrn. 1.2 und 1.3
2.2 Bundesautobahn a 9
(Berlin - Hof - Bayreuth - Nürnberg - München) von km 447,935 bis km 426,804 im Regierungsbezirk Oberbayern


wird aufgehoben.

5. Anlage 2 wird Anlage 1 und wie folgt geändert:

a) Nr. 1 wird wie folgt gefasst:

Alt:

1 Staatliches Bauamt Freising, Amtssitz Freising 1.1 Hochbau, Straßenbau Landkreise Dachau, Erding, Freising, Fürstenfeldbruck, München
1.2 Hochbau Liegenschaften
  • des Staatlichen Bauamts Freising in der Landeshauptstadt München
  • der Technischen Universität München in den Landkreisen Freising und Dachau
  • der Universität der Bundeswehr München
1.3 Straßenbau Landeshauptstadt München.

Neu:

"1 Staatliches Bauamt Freising, Amtssitz Freising 1.1 Hochbau, Straßenbau Landkreise Dachau, Erding, Freising, Fürstenfeldbruck, München
1.2 Hochbau Liegenschaften
  • des Staatlichen Bauamts Freising in der Landeshauptstadt München
  • der Technischen Universität München in den Landkreisen Freising und Dachau
  • der Universität der Bundeswehr München
1.3 Straßenbau

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 19.01.2021)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion