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Regelwerk

Änderungstext

Änderung der Bayerischen Umlegungsrichtlinie
- Bayern -

Vom 16. April 2025
(BayMBl. Nr. 189 vom 30.04.2025)


§ 1

Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat über die Bayerische Umlegungsrichtlinie (BayUmlR) vom 2. Dezember 2022 (BayMBl. Nr. 713) wird wie folgt geändert:

1. Der Nr. 2.5 wird folgender Satz 8 angefügt:

"Abweichend von Satz 3 kann die Anhörung auch mit Einwilligung der zur Teilnahme Berechtigten durch eine Video- oder Telefonkonferenz erfolgen."

2. In Nr. 3.1.1 Satz 4 wird die Angabe "ersuchen" durch die Angabe "bitten" ersetzt.

3. Nr. 3.1.3 wird wie folgt geändert:

a) Nach Satz 3 wird folgender Satz 4 eingefügt:

"Werden Flurstücke nur teilweise einbezogen, ist bei den betroffenen Flurstücken im Umlegungsbeschluss ein entsprechender Hinweis anzubringen."

b) Die bisherigen Sätze 4 und 5 werden die Sätze 5 und 6.

4. Nr. 3.2.1 wird wie folgt geändert:

a) Satz 6

Die Bekanntmachung soll regelmäßig einen Hinweis auf die Internetseite der unteren Vermessungsbehörde mit dem zugänglich gemachten Inhalt der Bekanntmachung (Art. 27a BayVwVfG) enthalten.

wird aufgehoben.

b) Satz 7 wird Satz 6 und die Angabe "Sie" wird durch die Angabe "Die Bekanntmachung" ersetzt.

c) Folgender Satz 7 wird angefügt:

"Im Übrigen gilt Nr. 19.1."

5. In Nr. 3.3 Satz 3 wird der Punkt am Ende durch die Angabe "oder muss den Formvorgaben nach § 137 Abs. 2 GBO entsprechen." ersetzt.

6. Nr. 4.3.1 wird wie folgt geändert:

a) Nach Satz 2 wird folgender Satz 3 eingefügt:

"Die Bestandskarte ist zusätzlich im Internet zugänglich zu machen; hingegen werden die Teile des Bestandsverzeichnisses wegen Art. 27b Abs. 4 BayVwVfG regelmäßig nicht im Internet zugänglich gemacht."

b) Der bisherige Satz 3 wird Satz 4 und die Angabe "bekannt zu machen (Art. 27 Abs. 2 Satz 2 GO)" durch die Angabe "und zusätzlich im Internet bekannt zu machen (Nr. 19.1)" ersetzt.

c) Die bisherigen Sätze 4 bis 8 werden die Sätze 5 bis 9.

7. Nr. 6.1.2 wird wie folgt geändert:

a) Satz 2 wird wie folgt gefasst:

alt neu
Dadurch verringern sich die noch anfallenden Erschließungskosten um den ansonsten erforderlichen Kostenanteil für den Grunderwerb für die vorweg auszuscheidenden Flächen nach § 55 Abs. 2 BauGB. "Dadurch verringert sich der noch anfallende Erschließungsaufwand nach § 128 Abs. 1 BauGB um den ansonsten erforderlichen Kostenanteil für den Grunderwerb für die vorweg auszuscheidenden Flächen nach § 55 Abs. 2 BauGB, es verbleiben die Erschließungsbaukosten."

b) Folgender Satz 4 wird angefügt:

"Bei einer erschließungsflächenbeitragspflichtigen Zuteilung sind die Kosten für den Grunderwerb für Flächen nach § 55 Abs. 2 BauGB in der Umlegung nicht zu berücksichtigen."

8. Der Nr. 8.2.1 wird folgender Satz 7 angefügt:

"Abweichend von Satz 2 kann die Erörterung auch nach Art. 27c BayVwVfG erfolgen."

9. In Nr. 8.2.5 Satz 1 wird der Punkt am Ende durch die Angabe "oder im Fall nach Nr. 8.2.1 Satz 7 den Beteiligten zu übermitteln." ersetzt.

10. Nr. 9.1.1 wird wie folgt geändert:

a) Satz 1 wird wie folgt gefasst:

alt neu
Die Umlegungsstelle veranlasst bei der Gemeinde die ortsübliche Bekanntmachung (Art. 27 Abs. 2 GO) des Beschlusses über die Aufstellung des Umlegungsplans. "Die Umlegungsstelle veranlasst die ortsübliche sowie die zusätzliche Bekanntmachung im Internet (Nr. 19.1) des Beschlusses über die Aufstellung des Umlegungsplans."

b) In Satz 2 wird vor der Angabe "Bekanntmachung" die Angabe "ortsüblichen" eingefügt.

11. Nr. 9.4.3 wird wie folgt geändert:

a) In Satz 1 wird die Angabe "Bekanntmachung" durch die Angabe "sowie die zusätzliche Bekanntmachung im Internet (Nr. 19.1)" ersetzt.

b) In Satz 2 wird vor der Angabe "Bekanntmachung" die Angabe "ortsüblichen" eingefügt.

12. In Nr. 9.4.6 Satz 1 wird vor der Angabe "Unanfechtbarkeit" die Angabe "Bekanntmachung der" eingefügt.

13. In Nr. 10.4 Satz 2 wird die Angabe "Bekanntmachung unterbleibt" durch die Angabe "sowie die zusätzliche Bekanntmachung im Internet unterbleiben" ersetzt.

14. In Nr. 12.3 Buchst. b wird die Angabe "öffentliche" gestrichen.

15. In Nr. 14.1.6 Satz 2 wird die Angabe "öffentlichen" gestrichen.

16. Nr. 15.3 Satz 4

Eine förmliche Abgrenzung der von der vereinfachten Umlegung betroffenen Grundstücke kann zur Orientierung zweckmäßig sein.

wird aufgehoben.

17. Nr. 15.4 wird wie folgt geändert:

a) In Satz 1 wird das Komma gestrichen.

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