Tabellen zur Industriebaurichtlinie |
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| Tabelle 1: | Zulässige Größe der Brandabschnittsflächen in m2 |
| Tabelle 2: | Brandschutzklassen |
| Tabelle 3: | Faktor F1 zur Berücksichtigung der äquivalenten Branddauer aus dem globalen Nachweis nach DIN 18230-1 |
| Tabelle 4: | Faktor F2 zur Berücksichtigung der brandschutztechnischen Infrastruktur |
| Tabelle 5: | Faktor F3 zur Berücksichtigung der Höhenlage des Fußbodens des untersten Geschosses von oberirdischen Brandbekämpfungsabschnitten im Gebäude bezogen auf die mittlere Höhe der für die Feuerwehr zur Brandbekämpfung anfahrbaren Ebene. |
| Tabelle 6: | Faktor F4 zur Berücksichtigung der Anzahl der Geschosse des Brandbekämpfungsabschnitts. |
| Tabelle 7: | Faktor F5 zur Berücksichtigung der Ausführung von Öffnungen in nach den Brandsicherheitsklassen SKb2 und SKb3 bemessenen Decken zwischen den Geschossen mehrgeschossiger Brandbekämpfungsabschnitte |
| Tabelle 8: | Erforderliche Feuerwiderstandsklassen von Bauteilen |
| Tabelle 9: | Zulässige Größe der Flächen von Brandbekämpfungsabschnitten erdgeschossiger Industriebauten ohne Anforderungen an die Feuerwiderstandsfähigkeit der tragenden und aussteifenden Bauteile in m2 |
(Stand: 16.06.2018)
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