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Regelwerk Bau

Baupreisindexzahl für 2025
Bekanntmachung des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung

- Brandenburg -

Vom 12. Juni 2025
(ABl. Nr. 49 vom 03.12.2025 S. 756)



Red. Anm. Zur Information die jeweils aktuelle Fassung - keine Archivfassungen - keine Mitteilung über Änderungen per Newsletter

Auf Grund des § 3 Absatz 1 Satz 6 der Brandenburgischen Baugebührenordnung vom 20. August 2009 (GVBl. II S. 562), die zuletzt durch die Verordnung vom 12 Mai 2021 (GVBl. II Nr. 50) geändert worden ist, macht das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung als oberste Bauaufsichtsbehörde bekannt:

1. Die Baupreisindexzahl nach § 3 Absatz 1 Satz 3 der Brandenburgischen Baugebührenordnung, mit der die anrechenbaren Bauwerte der Anlage 2 zu vervielfältigen sind, beträgt 1,668.

2. Die sich daraus ergebenden fortgeschriebenen anrechenbaren Bauwerte werden in der nachstehenden Tabelle veröffentlicht .

Tabelle der anrechenbaren Bauwerte je Kubikmeter Brutto-Rauminhalt gültig ab 1. Juni 2025

Nr. Gebäudeart anrechenbare Bauwerte in Euro/m3
2025
anrechenbare Bauwerte in Euro/m3
2024
1 Wohngebäude 207 185
2 Wochenendhäuser 181 163
3 Büro- und Verwaltungsgebäude, Banken und Arztpraxen 278 251
4 Schulen 263 237
5 Kindertageseinrichtungen 236 213
6 Hotels, Pensionen, Wohnheime, Gebäude gemäß § 2 Absatz 4 Nummer 9 BbgBO, Sanatorien bis jeweils 60 Betten, Gaststätten, Kantinen 236 213
7 Hotels, Wohnheime, Gebäude gemäß § 2 Absatz 4 Nummer 9 BbgBO, Sanatorien über 60 Betten 274 248
8 Krankenhäuser 307 277
9 Versammlungsstätten, wie Mehrzweckhallen, soweit nicht nach den Nummern 11 und 12, Theater, Kinos 236 213
10 Hallenbäder 254 230
11 eingeschossige, hallenartige Gebäude, wie Verkaufsstätten, Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude in einfachen Rahmen- oder Stiel-Riegel-Konstruktionen sowie einfache Sporthallen und landwirtschaftliche Betriebsgebäude, soweit nicht nach Nummer 19
11.1 bis 5.000 m3 Brutto-Rauminhalt 101
Bauart schwer 1 und mit nicht geringen Einbauten 2 (gültig 2024) 103
Bauart schwer 1 (gültig 2024) 91
sonstige Bauart (gültig 2024) 78
11.2 der 5.000 m3 übersteigende Brutto-Rauminhalt bis 20.000 m3 86
Bauart schwer 1 und mit nicht geringen Einbauten 2 (gültig 2024) 91
Bauart schwer 1 (gültig 2024) 78
sonstige Bauart (gültig 2024) 64
11.3 der 20.000 m3 übersteigende Brutto-Rauminhalt bis 50.000 m3 71
Bauart schwer 1 und mit nicht geringen Einbauten 2 (gültig 2024) 78
Bauart schwer 1 (gültig 2024) 64
sonstige Bauart (gültig 2024) 50
11.4 der 50.000 m3 übersteigende Brutto-Rauminhalt 55
Bauart schwer 1 und mit nicht geringen Einbauten 2 (gültig 2024) 64
Bauart schwer 1 (gültig 2024) 50
sonstige Bauart (gültig 2024) 36
12 andere eingeschossige Verkaufsstätten, Sportstätten 155 140
13 andere eingeschossige Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude 139 125
14 mehrgeschossige Verkaufsstätten 210 190
15 mehrgeschossige Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude 183 164
16 eingeschossige Garagen, ausgenommen offene Kleingaragen 152 137
17 mehrgeschossige Mittel- und Großgaragen 183 164
18 Tiefgaragen 282 254
19 Schuppen, Kaltställe, Nebengebäude für Abstellräume, offene Feldscheunen, offene Kleingaragen sowie ähnliche Gebäude 73 65
20 Gewächshäuser
20.1 bis 1.500 m3 Brutto-Rauminhalt 55 50
20.2 der 1.500 m3 übersteigende Brutto-Rauminhalt 31 27

Zuschlag für Hallenbereiche mit Kranbahnen 82 Euro/m².

1) Gebäude mit Tragwerken, die überwiegend in Massivbauart oder schwerem Stahlbau errichtet werden (gültig 2024)

2) Einbauten, wie Maschinenfundamente, Emporen, tragende Wände, Kranbahnen (gültig 2024)

ENDE

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