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Regelwerk; Bau- & Planungsrecht

StraKR - Straßen-Kreuzungsrichtlinien
Richtlinien über die Rechtsverhältnisse an Kreuzungen und Einmündungen von Bundesfernstraßen und anderen öffentlichen Straßen

- Brandenburg -

Vom 9. Dezember 2019
(ABl. Nr. 1 vom 03.01.2020 S. 2)



Der Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur (vormals BMVBS) hat die Straßen-Kreuzungsrichtlinien mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 02/2010 vom 25. Januar 2010 - StB 15/7174.3/4-1/1146625 - für den Bereich der Bundesfernstraßen eingeführt und im Verkehrsblatt veröffentlicht. Die vorherigen ARS Nr. 15/1975 und Nr. 21/1978 wurden aufgehoben.

Diese Richtlinien sind im Land Brandenburg für den Bereich der Bundesfernstraßen zu beachten und sinngemäß auch für die Straßen im Bereich des Brandenburgischen Straßengesetzes ( BbgStrG) anzuwenden, soweit die Rechtsgrundlagen der Richtlinien dem Landesstraßengesetz entsprechen.

Allgemein wird Folgendes zur Anwendung der Straßen-Kreuzungsrichtlinien klargestellt:

Auf Straßen im Bereich des Brandenburgischen Straßengesetzes sind die Straßen-Kreuzungsrichtlinien mit folgenden Abweichungen wegen abweichenden Landesrechts anzuwenden:

Dieser Erlass wird im Amtsblatt für Brandenburg veröffentlicht und in das elektronische "Brandenburgische Vorschriftensystem" (BRAVORS) unter der Internetseite www.landesrecht.brandenburg.de eingestellt.

Die geänderten Straßen-Kreuzungsrichtlinien wurden auf der Homepage des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur unter www.bmvi.de veröffentlicht .

Dieser Erlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt für Brandenburg in Kraft .

Abweichend von § 30 Absatz 6 der Gemeinsamen Geschäftsordnung für die Ministerien des Landes Brandenburg vom 15 . März 2016 (http://bravors.brandenburg.de/verwaltungsvorschriften/ggo2016) gilt dieser Erlass unbefristet .

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(Stand: 30.01.2020)

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