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Regelwerk

Änderungstext

Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Spielhallengesetzes und des Erneuerbare-Energien-Sonderabgabengesetzes
- Brandenburg -

Vom 18. Dezember 2025
(GVBl. I Nr. 29 vom 18.12.2025)


Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Änderung des Brandenburgischen Spielhallengesetzes

In § 11 Absatz 3 Satz 3 des Brandenburgischen Spielhallengesetzes vom 23. Juni 2021 (GVBl. I Nr. 22 S. 8), das durch Artikel 2 des Gesetzes vom 7. März 2023 (GVBl. I Nr. 5) geändert worden ist, wird die Angabe "31. Dezember 2025" durch die Angabe "31. Dezember 2030" ersetzt.

Artikel 2
Änderung des Erneuerbare-Energien-Sonderabgabengesetzes

§ 3 Absatz 2 Satz 2 des Erneuerbare-Energien-Sonderabgabengesetzes vom 27. November 2025 (GVBl. I Nr. 26) wird wie folgt gefasst:

alt neu
Maßgeblich ist der Anteil des Gemeindegebietes an der Fläche des Umkreises von drei Kilometern um die Windenergieanlage. "Maßgeblich ist der Anteil des Gemeindegebietes an der Fläche des Umkreises nach Absatz 1 Nummer 1."

Artikel 3
Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung (19.12.2025) in Kraft.

ID 253125

ENDE

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