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Änderungstext
Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Spielhallengesetzes und des Erneuerbare-Energien-Sonderabgabengesetzes
- Brandenburg -
Vom 18. Dezember 2025
(GVBl. I Nr. 29 vom 18.12.2025)
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Änderung des Brandenburgischen Spielhallengesetzes
In § 11 Absatz 3 Satz 3 des Brandenburgischen Spielhallengesetzes vom 23. Juni 2021 (GVBl. I Nr. 22 S. 8), das durch Artikel 2 des Gesetzes vom 7. März 2023 (GVBl. I Nr. 5) geändert worden ist, wird die Angabe "31. Dezember 2025" durch die Angabe "31. Dezember 2030" ersetzt.
Artikel 2
Änderung des Erneuerbare-Energien-Sonderabgabengesetzes
§ 3 Absatz 2 Satz 2 des Erneuerbare-Energien-Sonderabgabengesetzes vom 27. November 2025 (GVBl. I Nr. 26) wird wie folgt gefasst:
| alt | neu |
| Maßgeblich ist der Anteil des Gemeindegebietes an der Fläche des Umkreises von drei Kilometern um die Windenergieanlage. | "Maßgeblich ist der Anteil des Gemeindegebietes an der Fläche des Umkreises nach Absatz 1 Nummer 1." |
Artikel 3
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung (19.12.2025) in Kraft.
ID 253125
| ENDE |
(Stand: 21.01.2026)
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